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flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 16.03.2008 - 08:12 | |
hallo,
mal eine frage, wie funktioniert das mit einer petition? und kann das jeder machen? bitte um genauere infos

Signatur Meine Beiträge stützen sich lediglich auf eigene Erfahrungen und ähnliches.
Uschi |
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 16.03.2008 - 10:36 | |
Hier: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bund … efault.asp
werden deine Fragen beantwortet.
[Dieser Beitrag wurde am 16.03.2008 - 10:36 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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looser4737  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 13.12.2006 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2008 - 10:12 | |
Hallo,
bisher hat sich ja nichts, aber auch überhaupt nichts getan, Positives meine ich.
Die Gehälter der Reichen wachsen, wie immer und die der arbeitenden Bevölkerung schrumpfen, real. 
Petitionen und Kundgebungen gibt es kaum noch und wenn, dann sind diese nicht besonders groß und finden keinerlei Beachtung.
Uns geht es anscheinend noch zu gut 
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chatmaus  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 09:49 | |
Hallo allerseits :)
https://epetitionen.bundestag.de/index. … ion;sa=new
Hier nun der richtige Link zum Einreichen einer Petition.
Beste Grüße von der chatmaus
[Dieser Beitrag wurde am 16.11.2008 - 09:57 von chatmaus aktualisiert]
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BitteeinBit Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 13.10.2008 Beiträge: 25 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 22:09 | |
Du mußt genau schreiben was du möchtes wenn du dieses nicht machts. Siehe alle urteile die bei Gericht beantragt wurden wurde diese ein Jurist machen der sich im SGB 2 sehr gut auskennt wurde man mehr gewinnnen oder ?
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chatmaus  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 21.11.2008 - 11:50 | |
Hallo,
hier ein Link zu dem Vorhaben
na schau mal an http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/103/1610385.pdf
Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes
hib - heute im bundestag Nr. 318
Fr, 21. November 2008 Redaktionsschluss: 09:20 Uhr
Punkt 2.
Linksfraktion legt Gesetzentwürfe für Reform des Petitionsrechts vor
Bundestagsnachrichten/GesetzentwurfBerlin: (hib/MEN) Die Linksfraktion macht sich für eine umfassende Reform des Petitionsrechts stark. Hierzu hat die Fraktion zwei Gesetzentwürfe vorgelegt: den Entwurf eines Petitionsgesetzes (16/10385) und den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (16/10397).
Ein Petitionsgesetz sei notwendig, weil das bürgerferne und in mehrere rechtliche Grundlagen zersplitterte Petitionsrecht an seine Grenze stoße, so die Begründung der Fraktion. Hierfür sollen die bislang im Grundgesetz, im Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses, in der Geschäftsordnung des Bundestages sowie in den Grundsätzen und Richtlinien des Petitionsausschusses enthaltenen Regeln zu einem einzigen Gesetz zusammengeführt werden. Dieses Gesetz soll nach dem Willen der Linksfraktion in seinem ersten Teil die Rechte für Bürgerinnen und Bürger herausstellen. Dazu gehört nach den Plänen der Fraktion, dass klar geregelt sei, wie sich das Verfahren nach dem Einreichen einer Petition gestalte und welche Informations- und Mitwirkungsrechte der Petent habe. Weiterhin soll nicht mehr zwischen Bitten und Beschwerden unterschieden werden. Der zweite Teil des Gesetzentwurfs konkretisiert die Arbeitsweise des Petitionsausschusses und seine Aufgaben und Befugnisse. Im dritten Teil werden besondere Verfahrensarten normiert, wie etwa öffentliche Petitionen. Der vierte Teil regelt den Abschluss des Verfahrens.
Die Änderung des Artikels 45c des Grundgesetzes sei zur Klarstellung notwendig, argumentiert die Linksfraktion. Es sei nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber auf die Befugnis zum Erlass eines Bundesgesetzes hinsichtlich der Überprüfung der Beschwerden beschränkt sei.
chatmaus grüßt 
[Dieser Beitrag wurde am 21.11.2008 - 11:53 von chatmaus aktualisiert]
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Joergl  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 394 Nachricht senden | Erstellt am 21.11.2008 - 12:01 | |
BitteEinBit schrieb
Du mußt genau schreiben was du möchtes wenn du dieses nicht machts. Siehe alle urteile die bei Gericht beantragt wurden wurde diese ein Jurist machen der sich im SGB 2 sehr gut auskennt wurde man mehr gewinnnen oder ?
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Ich verstehe nicht so richtig, was Du uns damit sagen willst...
...bitte um Aufklärung...
Signatur "Die Würde des Menschen ist unauffindbar". |