Willkommen im Forum "Recht für Verbraucher"


ForumNewsMitgliederSuchenRegistrierenMember LoginKostenloses Forum!


Neuer Thread ...


ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

Geburtig 

...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 06.01.2005
Beiträge: 845
Nachricht senden
...   Erstellt am 28.03.2007 - 07:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Wie lange muss ich wichtige Unterlagen aufbewahren?

Das Arbeitsverträge, Gehaltsunterlagen aufgehoben werden, bis der Rentenanspruch bestätigt ist, sollte mittlerweile jeden bekannt sein.

Wie sieht es aber aus mit Bankunterlagen, Kontoauszügen, Kaufverträge, Kassenbons oder Handwerkerrechnungen?

Bis zu Jahre 2004 gab es für private Unterlagen keine konkreten Aufbewahrungspflichten, allenfalls Empfehlungen.

Seit dem 1. August 2004 müssen auch Privatleute ihre Handwerkerrechnung 2 Jahre aufbewahren, geregelt im Umsatzsteuergesetz.

Als Empfehlung für Mieter: Mietverträge und Handwerkerrechnungen sollten nach dem Auszug mindestens ein bis zwei Jahre aufbewahrt werden um ggf. Nachforderungen abwehren zu können.
Als Orientierung für die Aufbewahrung von Belegen sollten durchaus auch weitere gesetzliche Normen herangezogen werden.

So zum Beispiel die dreijährige Regelverjährung des BGB im § 195, darunter fallen:


  • Vertragliche Zahlungsansprüche von Handwerksbetrieben oder Händlern wegen Lieferung von Waren oder Erbringung von Werkleistungen.

  • Lohn- und Gehaltsansprüche von Gesellen, Arbeitnehmern und Lehrlingen.



  • Schadenansprüche wegen unerlaubter Handlung, beispielsweise wegen Verletzung von Eigentum, Gesundheit oder Leben.



  • Ansprüche auf Sachleistung wie beispielsweise die Erfüllung des Kauf- oder Werkvertrags.


Die Verjährung beginnt in den meisten Fällen aber erst am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, so dass Sie solche Rechnungen vier Jahre aufbewahren sollten.
Um Gewährleistungsansprüche und Garantieansprüche aus Kauf- oder Werkverträgen durchsetzen zu können, sollten Sie die Zahlungsbelege (Rechnungen/Bon/Quittungen) oder Verträge mindestens für diese Zeit besser noch darüber hinaus aufbewahren.

Gewährleistungsfristen des BGB, 5 Jahre für Mängel an einem Bauwerk oder einer Sache welche für ein Bauwerk verwendet wurde übrigen Mängel 2 Jahre. Am besten Sie entsorgen die Zahlungsbelege erst gemeinsam mit dem Gerät.
Versicherungsunterlagen sollten Sie für die Laufzeit der Versicherung und nach der Kündigung darüber hinaus bis zum Inkrafttreten einer neuen Police aufbewahren.
Bankunterlagen und Kontoauszüge: Verträge mit Kreditinstituten sollten grundsätzlich über die gesamte Laufzeit aufbewahrt werden. Andere Bankbelege wie Überweisungen und Kontoauszüge gelten als Zahlungsnachweise für Leistungen und sollten entsprechend 3-4 Jahre aufbewahrt werden.





Signatur
Joachim Geburtig Mail: rostock@geburtig.info Homepage: http://www.geburtig.info

<Yvi>
unregistriert

...   Erstellt am 14.09.2009 - 14:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Thema "Aufbewahrungsfristen von Arbeitsverträgen". Was bedeutet "Arbeitsverträge aufheben, bis der Rentenanspruch geklärt ist"? Heist das, sobald ich meine Sozialversicherungsnachweise habe, können Verträge von vergangenen Arbeitgebern weg? Oder wie kann ich wissen ob der Rentenanspruch geklärt ist?
Würde mich über eine Antwort freuen!
Vielen Dank
Yvi




Geburtig 

...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 06.01.2005
Beiträge: 845
Nachricht senden
...   Erstellt am 15.09.2009 - 12:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Zur Aufbewahrung wurde hier Arbeitsverträge und Gehaltsunterlagen in einem Satz gesagt. Lesen Sie noch einmal nach.

Exakte Angeben geben Ihnen gern die Rentenberater wie z.B.
http://www.rentenberater-peter-sack.de/ … /index.htm





Signatur
Joachim Geburtig Mail: rostock@geburtig.info Homepage: http://www.geburtig.info


Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Aufgepasst! Wichtige Erkenntniss, die wir aber schon lange beherzigen! :-) Scholli 1 dudi
<Wie lange muss man im Forum dabei sein, um Moderator zu werden?> DarkBros 2 r3tr0
Studentin-Muss Vater zahlen und wie lange? 0 scheidung
Wie lange muss/sollte man Flaschen sterilisieren? wombat26 4 babyforen
Wie lange muss man Dokumente aufbewahren? Fatmita 9 fatmita
Neuer Thread ...

Geburtstagsliste:
Heute hat kein User Geburtstag!
----------------------------------


Recht für Verbraucher disclaimer Preisvergleich

Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: Canon PG-40
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
versicherungsunterlagen aufbewahren | wie lange müssen bank unterlagen aufbewahrt werden | wie lange muss ich eine kündigung aufbewahren | unterlagen aufbewahren | bankunterlagen aufbewahren | wie lange bankunterlagen aufbewahren | unterlagenwie lange aufheben | wielange muß ich rechnungen u. bankbelege aufbewahren
blank