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metin 



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...   Erstellt am 24.07.2009 - 13:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Leute,

ich mache seit Jahren Fruchtweine (Hagebutte, Schlehe, Brombeer/Blaubeer und andere) und Met. Eigentlich für mich selbst und um gelegentlich auf Feiern eine Flasche zu öffnen.

Nun schmeckte aber einem Wirt aus dem Bekanntenkreis mein Met und mein Brombeer/Blaubeer so gut, das er gerne einige Flaschen erstehen möchte um sie entweder zu verschenken oder in den Ausschank zu geben.

Ich denke, ich überblicke, was denn auf das Ettikett muß (Alkoholgehalt, Jahr, Abfüller). Ich bin mir nicht sicher ob ich "Met" schreiben kann statt Honigwein, um einige der Schwierigkeiten zu umschiffen. Außerdem frage ich mich, wo die Angaben her kommen auf dem Ettikett. Ich verwende Bio-Apfelsaft als Starter und Bio Honig und kann auch eine Spindel reinwerfen um den Alkohol abzuschätzen (was ja mit Restsüße wegen des Zuckergehaltes den ich nicht so ohne weiteres bestimmen kann nicht ganz einfach ist).

Daher: Wie kommen die Angaben auf das Ettikett? Was kann man irgend wie auslassen? Kann oder muß man eine Probe des Met oder Fruchtweins irgend wo einschicken? Das kostet dann wahrscheinlich im vergleich zum Verkauf von 10-15 Flaschen ein Vermögen.




Birgit ...
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...   Erstellt am 24.07.2009 - 13:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo metin, willkommen im Forum!

In dem Moment, wo Du deine weinähnliche Getränke in Umlauf bringst (Verschenken gehört dazu), brauchst Du eine amtliche Abfüllanalyse, weil unter anderem der Alkoholgehalt sehr genau angegeben sein muß. Dieses kann nur ein entsprechendes Weinlabor. Auskunft bekommst Du bei den zuständigen Amtern, mit denen Du dich unbedingt auseinandersetzen solltest, da man häufig auch antsprechende Betriebstsätten nachweisen muß.

Gruß Birgit





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Aus dem Feuerquell des Weines, aus dem Zaubergrund des Bechers,
sprudelt Gift und süße Labung, sprudelt Süßes und Gemeines;
nach dem eig'nen Wert des Zechers, nach des Trinkenden Begabung! (Friedrich von Bodenstedt)

Sorry, aber ich antworte nicht auf PMs, die inhaltlich ins Forum gehören!

metin 



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...   Erstellt am 24.07.2009 - 13:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo, und danke für die extrem schnelle Antwort!

Ich denke ich "kann" das (Dipl.Biol.) bin aber in keinster Weise dazu befugt offizielle Aussagen zu treffen *g*.

Ich frage dazu am besten das Ordnungsamt? Gewerbeamt? Gesundheitsamt?
EDIT: O.K. hier ist es wohl das "Amt für Veterinärwesen", werde da aber erst Monatg jemanden erreichen.

Die Produktionsstätten hätten wir wohl in Form einer extra Küche und eines Weinkellers die man dafür herzeigen kann.

Hat jemand Erfahrung damit, was das alles kostet? Ich will nicht 500 Euro investieren um einem Freund dann für 50 Euro Met verkaufen zu können

[Dieser Beitrag wurde am 24.07.2009 - 13:33 von metin aktualisiert]




Fruchtweinkeller ...
Administrator
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...   Erstellt am 24.07.2009 - 14:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Wir sind in Deutschland: Es spielt keine Rolle ob du etwas "kannst", es ist die Frage ob du es "darfst". Und wenn überhaupt darfst du nur die amtlich vorgeschriebenen Messgeräte benutzen die deinen Etat sprengen dürften.

Siehe auch dieser Thread plus dortige Links:

http://www.razyboard.com/system/morethr … 411-0.html





Signatur
Jede Null verzehnfacht das Problem.
(Graf Fito)
Sorry, aber ich antworte nicht auf PMs, die inhaltlich ins Forum gehören!

metin 



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Beiträge: 3
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...   Erstellt am 24.07.2009 - 14:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Ja, da war schon was nützliches dabei, ich werde mal schaun (und berichten) wie mein Gespräch mit dem Amt gelaufen ist.





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