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Tanni77 
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...   Erstellt am 26.07.2008 - 10:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

hätte mal ne Frage, da ich ja jetzt im Oktober umziehe und irgendwie weiss ich nicht wie ich den formlosen Antrag auf Kaution und Umzugskosten richtig fomulieren soll.
Ich denke ich werde für den Umzug einen Leihtransporter brauchen weil weil wir keiner aus unserem Bekanntenkreis und auch keiner aus unserer Familie so einen besitzen.
Dazu muss ich sagen wir ziehen in dem gleichen Ort um.
wäre euch dankbar wenn Ihr mir schnell antworten könntet.

danke schonmal im vorraus Tanni





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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 26.07.2008 - 13:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Tanni,

lies dir mal den 1. Beitrag in diesem Thread durch: Erstellter Antrag für Erstausstatung-,Umzug-,Renovierungskosten

Du kannst das ja für dich passend "umstricken" und dann hier einsetzen. Ich guck dann gerne drüber, ob du an alles gedacht hast.

Schau auch nochmals hier rein: Ratgeber Umzug

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Tanni77 
Durchstarter
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...   Erstellt am 26.07.2008 - 16:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Absender Tanni

BG-Nr.

ARGE Jobcenter

Antrag auf Kaution und Umzugskosten


Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit möchte ich die Kaution in Höhe von 1070,00 Euro für meine
neue Wohnung für den 01.10.08 beantragen.

Auch möchte ich diese Umzugskosten dafür beantragen:
- LKW-Miete,
- Entlohnung für Helfer.

Da ich diese auch nicht aus eigenen Mitteln beschaffen kann.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen


Kann ich das so schreiben oder kannst du mir noch nen Tip geben was ich damit einbauen könnte?

Lg Tanni




Persönliche Daten gelöscht! Bitte die Forumregeln beachten! LG Wolf27 (Mod)

[Dieser Beitrag wurde am 26.07.2008 - 20:31 von Wolf27 aktualisiert]





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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 26.07.2008 - 20:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Tanni,

wir sind ein öffentliches Forum, daher habe ich mal gelöscht.

Frage: Hat die ARGE den Umzug genehmigt? Falls ja, liegt dir die Genehmigung schriftlich oder nur mündlich vor?

Beantworte das mal bitte, dann kann man den Text noch überarbeiten.

LG Wolf





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Tanni77 
Durchstarter
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Beiträge: 10
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...   Erstellt am 27.07.2008 - 18:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

ja die haben mir das schriftlich genehmigt.
Habe mit meiner neuen Vermieterin noch gesprochen und die meinte wenn die kaution 10 tage bevor wie da einziehen schon bei ihr ist bekommen wir den schlüssel damit wir dann anfangen können da zu streichen und ein paar sachen schonmal dort hinbringen können, denn zum 30.9. müssen wir ja aus der alten wohnung ja schon draussen sein. Weiss nur nicht wie man das so dem amt schreiben kann ohne das es sich gleich unhöflich anhört.
würde mich über tips freuen

Lg Tanni





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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 29.07.2008 - 01:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Tanni,

deine Vermieterin scheint mir ein Schlitzohr zu sein. Lies mal hier: Mietkaution. Wenn deine Vermieterin unüblicherweise das Geld vorher haben will, dann muß das auch so im Vertrag stehen. Andernfalls hast du das Recht, die 1. Rate bei Einzug und den Rest in 2 Monatsraten zu zahlen. Wie die ARGE das sieht weiß ich leider nicht.

Wunschgemäß formuliere ich deinen Antrag mal etwas anders:

===Beginn Beispiel: Antrag===

Absender Tanni

ARGE Jobcenter

Datum

Antrag auf Kaution und Umzugskosten
BG-Nr.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Kaution in Höhe von 1070,00 Euro für meine neue Wohnung, (Anschrift eintragen).

Weiterhin beantrage ich Umzugskosten für

a) die Anmietung eines LKW in Höhe von € xxx und

b) die Entlohnung von xx (Anzahl) Helfer.

Da meine alte Wohnung bereits zum 30.09.2008 geräumt sein muss, bitte ich um zeitnahe Zusendung Ihres Bescheids.

Mit freundlichen Grüßen


===Ende Beispiel: Antrag===

Sollte in deinem Mietvertrag eine Einzugsrenovierung vereinbart sein, dann kannst du noch einen Punkt c) die Einzugsrenovierung eintragen.

Für die LKW-Anmietung verlangen die ARGEn i. d. R. die Vorlage von Angeboten. Erkundige dich besser vorher, ob und wie deine ARGE das handhabt.

Sorry für die etwas späte Antwort. Falls du noch Fragen hast, melde dich nochmals.

LG Wolf





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 29.07.2008 - 12:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Tanni77 schrieb

    Hallo,

    ja die haben mir das schriftlich genehmigt.
    Habe mit meiner neuen Vermieterin noch gesprochen und die meinte wenn die kaution 10 tage bevor wie da einziehen schon bei ihr ist bekommen wir den schlüssel damit wir dann anfangen können da zu streichen und ein paar sachen schonmal dort hinbringen können, denn zum 30.9. müssen wir ja aus der alten wohnung ja schon draussen sein. Weiss nur nicht wie man das so dem amt schreiben kann ohne das es sich gleich unhöflich anhört.
    würde mich über tips freuen

    Lg Tanni

Hier wird eine individuelle Vereinbarung getroffen.
Ihr dürft die Wohnung schon 10 Tage vor Mietbeginn "in Besitz" nehmen und verzichtet damit auf eurer Recht der ratenweisen Kautionszahlung.
Das funktioniert aber nur, wenn beide Seiten einverstanden sind, denn lt. § 551 Abs. 4 BGB: Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Das niemand von einem Tag auf den anderen umziehen kann, ist eigentlich bekannt.
Das Amt sollte hier eine halbe Monatsmiete oder zumindest die für eine Woche, zusätzlich übernehmen, damit ihr eine Woche eher in die neue Wohnung könnt.
Ich müsst diese bei Einzugg renovieren? Ist das vertraglich vereinbart? Wenn nicht: dafür ist lt. Gesetz der Vermieter zuständig. Hier wäre also eine "Entschädigung" dafür, dass ihr an seiner statt die Renovierung macht, fällig. Da kann man auch eine Woche Mietfrei vereinbaren.

[Dieser Beitrag wurde am 29.07.2008 - 12:56 von Ottokar aktualisiert]





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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