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NukaNori 
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...   Erstellt am 14.11.2008 - 17:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo,

meine mutti hat gesagt ich soll widerspruch gegen mein hartz4 antrag machen.
jetzt zu meiner frage: wenn ich jetzt so nen bogen ausdrucke und ausfühle, wo genau muß ich das abgeben? was muß ich noch so beachten?

gruß NukaNori




Joergl ...
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...   Erstellt am 14.11.2008 - 19:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Worum soll es denn bei dem Widerspruch gehen? Könntest Du das bitte mal etwas ausführlicher beschreiben? Im Augenblick weiß keiner, worum es geht.

Prinzipiell:

Der Widerspruch muß zur zuständigen Stelle, ARGe also. Wenn Du ihn persönlich abgibst, laß Dir das auf jeden Fall auf einer Kopie quittieren. Einschreiben mit Rückschein wäre auch eine Möglichkeit.

Zur Niederschrift geht auch, dann aber auf jeden Fall bestätigen lassen (auf Kopie), daß der Widerspruch fristgerecht (innerhalb eines Monats, siehe Rechtsbehelfsbelehrung, Bestandteil des Bescheides, gegen den Widerspruch eingelegt wird) getätigt wurde.

Gegen was soll denn konkret Widerspruch eingelegt werden?

LG

Joergl.





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"Die Würde des Menschen ist unauffindbar".

NukaNori 
Neu dazu gekommen


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Registriert seit: 14.11.2008
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...   Erstellt am 14.11.2008 - 22:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


es geht um den bewilligungsbescheid.

ich habe gehört wenn man einen widerruf dagegen macht und wenn irgendwann mal ein richter sagt der ist verfassungswitrig, da kann man mehr geld bekommen aber nur die, die einn widerruf gemacht haben.

ich hoffe ihr habt es jetzt verstanden. ich bin nicht gut im erklären.

gruß NukaNori




Strohmann 
Sehr Aktiv
.........

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Registriert seit: 06.11.2008
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...   Erstellt am 15.11.2008 - 00:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo NukaNori Ich habe hier zwei Überschriften von der Startseite http://www.gegen-hartz.de/ (Nach hessischem Hartz IV-Urteil rät das Erwerbslosen Forum Deutschland: Ansprüche sichern! /// Hartz IV Regelsätze sind verfassungswidrig) lieg Ich da von einem der beiden richtig, die dein Anliegen betreffen?

VLG





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Suchst Du den Sinn?

„Ist es nicht die Zeit, die dem Sinnlosem den Sinn,
dem Sinn die Sinnlosigkeit verleiht.“

„Suche nicht nach Ihm lass Ihn Dich finden.“

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Joergl ...
Super Star
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Registriert seit: 17.09.2008
Beiträge: 394
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...   Erstellt am 15.11.2008 - 00:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ah, jetzt verstanden.

Guck mal

Hier

Vorgehensweise: siehe oben.




LG

Joergl.

[Dieser Beitrag wurde am 15.11.2008 - 00:19 von Joergl aktualisiert]





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NukaNori 
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...   Erstellt am 15.11.2008 - 05:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo strohmann,

ja ich meinte beide.

hallo joergl,

weißt du ob solche familienbüros auch wo anders gibt?

muß ich für jeden bescheid einen antrag stellen?

oh man ich seh net mehr durch. alles so verwirrend.

gruß nukanori




Joergl ...
Super Star
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...   Erstellt am 15.11.2008 - 06:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo NukaNori,

ich habe gerade eine mail mit den entsprechenden Fragen an das Familienbüro Leipzig gesendet.

Sobald ich Näheres weiß, melde ich mich.

Wünsche Dir einen lustigen Tag!

LG

Joergl.



[Dieser Beitrag wurde am 15.11.2008 - 15:25 von Joergl aktualisiert]





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NukaNori 
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...   Erstellt am 15.11.2008 - 08:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo joergl,

vielen dank. bin mal gespannt was raus kommt.

lg nukanori




Joergl ...
Super Star
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...   Erstellt am 17.11.2008 - 23:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Bis jetzt leider noch nix...

...aber ich bleibe dran!





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"Die Würde des Menschen ist unauffindbar".

Joergl ...
Super Star
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...   Erstellt am 18.11.2008 - 10:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Könnte jemand so was zusammenklöppeln? Wäre arg Klasse!!!





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