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friedafredi ...
Neu dazu gekommen


...

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Registriert seit: 16.08.2008
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 16.08.2008 - 17:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo ihr Lieben, bin neu hier,und schon neugierig, kann mir jemand sagen ob der Widerspruch zum Sachbearbeiter geht, oder an eine andere Stelle. Vielleicht auch noch wie lange es ungefähr mit der Bearbeitung dauert. Wäre sehr froh wenn mir jemand weiterhelfen kann.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 16.08.2008 - 18:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


friedafredi schrieb

    Hallo ihr Lieben, bin neu hier,und schon neugierig, kann mir jemand sagen ob der Widerspruch zum Sachbearbeiter geht

In der Regel an den SB.


friedafredi schrieb

    Vielleicht auch noch wie lange es ungefähr mit der Bearbeitung dauert. Wäre sehr froh wenn mir jemand weiterhelfen kann.

Es sollte nicht länger als 3 Monate dauern, danach kann man beim SG Untätigkeitsklage einreichen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Gerdr32 
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 125
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...   Erstellt am 19.09.2008 - 18:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Frieda..

Ich sende wenn ich einen wiederspruch mache immer an den auf dem Brief angegebenen.

Beispiel:

Die Arge kürzt deine Leistungen warum auch immer, wirst du den Bescheid immer von deinem SB bekommen, also ist es immer der SB der deine Anlaufstation ist den der/die spricht die Sanktion aus.
Aber, viele Argen haben dafür extra eine rechtsstelle an die dein wiederspruch weitergeleitet wird, und von da entscheidungen getroffen werden. In meinem Fall hat der Wiederspruch drei Wochen gedauert..
Halte dich aber an die Vorgabe von Ottokar.. solltest du in drei Moanten nichts von denen hören, Untätigkeitsklage..
Deine Frage ob es zum Sb geht denke ich hast du Angst vor denen das du benachteiligt wirst.. Also es geht so oder so zu deinem SB.. Aber keine Angst hat auch Vorteile.. Damit zeigst du denen das du dir nicht alles gefallen lässt, und die in Zukunft etwas vorsichtig werden mit dir.. Bei mir hat es geholfen.. man begrüsst mich jetzt sogar mit Handschlg.. fg

lg. GerdR32





Signatur
Bei meinen Ausführungen handelt es sich ausschliesslich um Tips, nicht um rechtlichen Rat. Ich bin kein Anwalt, und habe auch kein finanzielles Interesse.


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