Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

mieke ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 8
Nachricht senden
...   Erstellt am 17.07.2008 - 12:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
habe ETW, 3 Zi., 1 Erw./2 Kinder, bewohne selbst, renovierungsbedürftig, deshalb nicht verkaufbar in diesem Zustand. KdU 2005 gekürzt, Widerspruch eingelegt. Bis Ministerium gegangen, die fühlen sich nicht verantwortlich, Gespräch bei ARGE 2007 erfolglos, wird bearbeitet. Klage würde ich gerne einreichen, habe aber kein Geld für Anwalt. Was soll ich tun?
Mieke




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
Nachricht senden
...   Erstellt am 17.07.2008 - 13:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Mieke,

um hier helfen zu können, benötigen wir noch ein paar Infos von dir:

a) Mit welcher Begründung hat die ARGE damals die KdU gekürzt?

b) Wie groß ist die ETW?

c) Was hast du für Kosten?

d) Was hat die ARGE bisher gezahlt, was zahlt sie heute noch?

e) Hat die ARGE bisher in irgend einer Weise auf deinen Widerspruch reagiert?

Hinweis: Um Klage einzureichen, benötigst du in diesem Fall erst mal keinen Anwalt. Das kannst du auch ohne durchziehen. Falls du dich dazu entschließt und dies aufgrund deiner o. g. Angaben angesagt ist, helfen wir dir gerne dabei.

Beantworte mal bitte die Fragen, damit wir die Lage besser beurteilen könne. Danke!

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


mieke ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 8
Nachricht senden
...   Erstellt am 17.07.2008 - 14:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf,
erst einmal entschuldige die vielen Fragen. Bin neu im Forum.

1. Normale Aufforderung neue Wohnung in 6 Monaten oder Minderung der KdU / Regelsatz.

2. 3 Zimmer Whg., ca. 100 qm., voll belastet.

3. 828,76€ März/05, dann 782,72€ Nov./05,
Heute 595,50€

5. Habe ca. Kosten mtl.:
Zinsen 637,08
Gebäudevers. 19.77€
Grundsteuer 18,86€
Wasser 35€
Müll 8,16€
Schornsteinfeger 15€
Heizkosten 127€
ca. 860,87 EUR mtl.

5. Gesprächseinladung, Antwort: wird geprüft (02/08). Danach sofort neue Berechnung ab Januar 08, jedoch nicht KdU (waren noch andere Fehler)

Hoffe, Du kannst damit was anfangen.
Mieke




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 17.07.2008 - 14:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" hier im Forum im Bereich "Ratgeber" und dort den Punkt "Höhe der Heiz- und Nebenkosten sowie der Schuldzinsen bei selbst genutztem Wohneigentum".





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

mieke ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 8
Nachricht senden
...   Erstellt am 17.07.2008 - 14:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar,

danke für den Tipp. Ich hatte dem ARGE-Menschen zum Gespräch einige Urteile in Kopie mitgebracht, worauf er erwiderte, dass Urteil in anderen Bundesländern nicht für Schleswig-Holstein zutreffend sind. Das Haus in dem ich wohne gehört neben mir noch 3 weiteren Leuten, so dass ein Umzug/Verkauf nicht mal eben so über die Bühne gehen kann. Auch das hatte ich dem Amt mitgeteilt. Weiterhin ist es renovierungsbedürftig und ich mußte letztes Jahr 700 EUR an die Stadt zahlen für die Erneuerung der Strasse etc. Habe Einmalhilfe beim Amt gestellt, bis dato keine Antwort. Echt kompliziert das Ganze.
Mieke





Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Seit 27.05.08 nicht mehr eheähnlich marvin 3 sevenid
Widerspruch 1 sevenid
Widerspruch futura 2 sevenid
Widerspruch Loewe 2 sevenid
Widerspruch Paula 1 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 5 User Geburtstag
Sabine (55), moonchild (21), elron (48), angel22 (24), bubbel (41)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
widerspruch nicht beantwortet arge | algii schornsteinfeger
blank