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<gummibaer74>
unregistriert
Erstellt am 10.08.2007 - 11:42
Ich habe am 26.09.2005 einen Widerspruch gegen eine unzumutbare Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung geschrieben und habe jetzt erst die Ablehnung dieses Widerspruches erhalten. Die Ablehnung wurde am 07.08.2007 verfasst und mir mit gestrigen Tag (10.08.2007) zugestellt.
Die Ablehnung und die zuvor verfassten Schreiben, stelle ich zum späteren Zeitpunkter per Link noch ein, da ich weitere Hilfe benötige. Zuvor möchte ich aber nur die Fristenregelung abgelehnter Widersprüche Wissen und ob mir im nachhinein noch etwas geschehen kann.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
Erstellt am 10.08.2007 - 14:27
deine Frage kann ich so nicht beantworten.
Was soll dir geschehen und warum? Wegen dem Widerspruch kann dir nichts geschehen.
Die Frist steht im Widerspruchsbescheid. Allerdings ist hier als nächster Rechtsschritt meinem Wissen nach nur noch eine Klage möglich. Willst du klagen?
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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