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saul  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 18.06.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 06.08.2008 - 13:48 | |
Es geht also doch.
...nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage habe ich den angefochtenen Bescheid vom 28.1.08 aufgehoben. Ihrem Widerspruch konnte demnach in vollem Umfang entsprochen werden.
Worum ging es? Na um einen 1 Euro Job, der mir "angeboten" wurde. Ich haben mich geweigert und daher wurden mir die Bezüge gekürzt. Das muß man in Kauf nehmen und durchhalten können. Gegen die Zwangsarbeit habe ich Widerspruch eingelegt und mir im Falle einer Ablehnung Klage vorbehalten. Zum Gericht gehen kann man erst, wenn der Widerspruch abgelehnt wurde. Das ist in diesem Fall nicht mehr nötig. Es geht also doch, man muß nicht alles schlucken, was man von der Arge aufgedrückt bekommt. Zwar geht eine Kürzung der Arbeitslosenhilfe hart an die Existenz, nur je mehr man mit sich machen lässt, desto mehr machen sie auch mit dir. Alte Lebensweisheit.

Signatur Es gibt eine Theorie:
Wenn jemand herausfindet, wozu die Arbeit da ist, dann verschwindet sie auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres ersetzt.
Es gibt eine weitere Theorie, wonach dies bereits passiert ist. |
Sebastian  Admin und Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 25.08.2006 Beiträge: 350 Nachricht senden | Erstellt am 08.08.2008 - 10:27 | |
Hallo Saul,
Herzlichen Glückwunsch! Mit welcher Begründung konntest Du den Ein-Euro-Job abwenden? Wäre bestimmt für alle von Interesse...
Signatur Redakteur bei
www.gegen-hartz.de
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Ich erteile grundsätzliche KEINE Rechtsberatung! |
saul  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 18.06.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 09.08.2008 - 14:35 | |
Hier der Text meines Widerspruchs:
An die:
Geschäftsführung
Rhein Main
Jobcenter
Fischerfeldstr.10-12
60311 Frankfurt Main
Ihr Zeichen: xxxxx
(Rechts kommt die eigene Anschrift plus BG Nr. ist hier schlecht darzustellen, kennt man ja)
Betr:
Widerspruch gegen den Bescheid vom 28.1.08 über die Absenkung des Arbeitslosengeldes in Höhe von 104€.
Ich habe kein Arbeitsangebot abgelehnt sondern eine sog. Arbeitserprobung ohne Bezahlung. Eine deratige Zwangsarbeit weise ich mit der Begründung zurück, weil hier unterstellt wird, ich müsse meine Arbeitsbereitschaft erst unter Beweis stellen. Das habe ich bereits indem ich einiges im PC Bereich zuwege gebracht habe und mir damit eigenständig Berufskenntnisse angeeignet habe, die ich von der Agentur ohnehin nicht bekommen hätte. Was ich bisher gemacht haben und kann, interessiert hier niemanden, aber erstmal irgendwo hin schieben. Vom Arbeitsamt habe ich vorher weder Arbeit noch eine Weiterqualifizierung bekommen und mir diese daher selbst verschafft und so sieht der Dank aus. Gegen die zu erwartende Ablehnung meiner Begründung werde ich Klage einreichen und notfalls die Sache in meinen speziellen Fall öffentlich machen.
PS: Mittlerweile gabs Ne Nachzahlung der gekürzten Bezüge in Höhe von 309 €. Na also, es geschehen noch Zeichen und Wunder.
[Dieser Beitrag wurde am 12.08.2008 - 16:50 von saul aktualisiert]
Signatur Es gibt eine Theorie:
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