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Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | |||
thehappyfamily ![]() Star User ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 20.08.2008 Beiträge: 49 Nachricht senden |
Hallo liebes Team , undzwar muss ich mich mal an euch wenden da ich nicht so recht weiter weiss und ihr ja fast immer eine gute Antwort parat habt | ||||
SiRingel ![]() Star User ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 03.03.2008 Beiträge: 40 Nachricht senden |
Hallo, | ||||
Schnatti Durchstarter ![]() Status: Offline Registriert seit: 31.08.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden |
Ich kann mich da nur anschliessen. Durch Fälle wie diese kommen ALG II-Empfänger immer wieder in Verruf. Es ist doch ganz logisch, dass der Staat das Geld zurückverlangt. Wieso glaubst du, dass die Rückforderung unrechtmässig ist? | ||||
thehappyfamily ![]() Star User ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 20.08.2008 Beiträge: 49 Nachricht senden |
Na da es ganz klar nicht mein verschulden war und ich gehört habe dass die arge wennse jemanden überzahlen nicht zurückföredern durfen da es ihr veschulden ist ,wurde mir gesagt deshalb frage ich nach und ich denke man kann auch höflich bleiben oder? | ||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8150 Nachricht senden |
Hier muss dir aber klar gewesen sein, das du das ALG II 2x erhalten hast und damit 1x zu unrecht, das kann man nicht übersehen und das hast du auch nicht, wie du hier selbst stolz angeführt hast. Damit hättest du dieses Geld nicht verbrauchen dürfen. Der Vertrauensschutz des § 45 SGB X greift hier nicht. | ||||
mugel ![]() Super Star ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 25.06.2008 Beiträge: 226 Nachricht senden |
Das ist so nicht ganz richtig, das Amt hat Schuld wenn es sich verrechnet hat. Hier, jedoch wurde die Leistung 2 x bezahlt, einmal von Amt A und einmal von Amt B. Der Wechsel der Zuständigkeit wurde zwar gemeldet, aber es hat sich dennoch mit den beiden Zahlungen überschnitten. Sei es das die Zahlung schon raus war, oder weil es eben schon zu spät war diese zu stoppen, oder weil euch ja Leistungen zustehen man lieber in Kauf genommen hat das Geld doppelt, als gar nicht zu bezahlen bis der Wechsel der Zuständigkeit durchgezogen war. Das Geld muß zum 1. jeden Monats bezahlt werden und einem Hilfeempfänger ist es Aufgrund von Bearbeitungszeiten nicht zuzumuten auf sein Geld warten zu müssen. Somit besteht eine Zahlungspflicht des Amtes ohne Verzögerung und Nachteil dem Hilfeempfänger gegenüber und damit kann es dann auch Arbeitsbedingt zu Überzahlungen kommen. Es ist euch klar gewesen das ihr das Geld doppelt erhalten habt, folglich war eine Rückforderung früher oder später vorauszusehen. Es ist klar das der Widerspruch abgelehnt wurde, weil es eine Überschneidung der Zahlung und noch dazu eine klar ersichtliche Sache ist. Es handelte sich nicht um einen Berechnungsfehler bei dem ein Hilfeempfänger keine Schuld treffen würde. Du hast das gelesene / gehörte schlicht weg falsch gedeutet / verstanden und bist im Unrecht. [Dieser Beitrag wurde am 16.09.2008 - 17:09 von mugel aktualisiert] | ||||
thehappyfamily ![]() Star User ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 20.08.2008 Beiträge: 49 Nachricht senden |
ok,soviel dazu , ich verstehe das ja aber ich habe damals hier im forum einen thread gelesen , da war es zwar nicht wegen umzug aber da wurde eine wegen arbeitsaufnahme auch überzahlt und da wurde das hier so ähnlich beschrieben ,und der widerspruch wurde hier auch noch vorgegeben und da es bei uns letzendlich fast das selbe war ,bin ich davon ausgegangen dass ich es nicht zurückzahlen brauch . kann es ja gern mal raussuchen und reinsetzen . | ||||
thehappyfamily ![]() Star User ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 20.08.2008 Beiträge: 49 Nachricht senden |
so hier isses , das hattet ihr selbst mal geschrieben bei einer dame wo es inetwa dass selbe war , wo liegt denn da der unterschied ? | ||||
thehappyfamily ![]() Star User ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 20.08.2008 Beiträge: 49 Nachricht senden |
das wir dass wussten wurde etwas falsch verstanden bzw etwas dumm gesagt . ich habe am 01.08 meinen sohn zur welt gebracht , es liefen zum damaligen zeitpunkt diverse andere sachen zwecks der schwangeschaft sprich erstlingsausstattung und und und , und es war (im überzahlten Monat ) nicht das gleiche alg 2 wie sonst , deshalb sind wir davon ausgegangen dass dies geld für die schwangerschaft ist , dass das unsere Leistungen waren darüber waren wir ja garnicht informiert , nur mal so nebenbei weil hier einiges falsch verstanden wird, denn wenn ich irgendwas falsch mache dann steh ich auch dazu und würde es auch einsehen ,ok | ||||
stummelbeinchen Neu dazu gekommen Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden |
Der Widerspruch betraf doch eure Situation gar nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe, ging es in diesem Fall um eine Arbeitsaufnahme. Da liegt die Sachlage etwas anders. |
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