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Sebastian  Admin und Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 25.08.2006 Beiträge: 350 Nachricht senden | Erstellt am 11.10.2007 - 20:13 | |
Liebe LeserInnen!
Zur Zeit ist der ALG II Regelsatz auf dem Prüfstand vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Klage wird durch die Gewerkschaft "IG Metall" unterstützt. Sie/Ihr solltet bei einem evtl. Erfolg Teilhaber einer evtl. Regelsatz Nachzahlung sein. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, einen Widerspruch gegen den ALG II Regelsatz einzulegen. Nur dann könnte eine Nachzahlung erfolgen. Lest dazu den Artikel von gegen-hartz.de. In diesem findet Ihr auch den Musterwiderpruch.
Hartz IV: Verfassungsklage zum ALG II Regelsatz
[Dieser Beitrag wurde am 15.02.2008 - 19:25 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Redakteur bei
www.gegen-hartz.de
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Ich erteile grundsätzliche KEINE Rechtsberatung! |
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 26.11.2007 - 18:00 | |
Ob die ARGE sich mit einem Ruhen des Verfahrens einverstanden erklärt, ist ungewiss, sie kann den Widerspruch auch sofort, oder innerhalb der vom SGG vorgegebenen Frist von 3 Monaten bearbeiten. Das hätte auf der Basis der gegenwärtigen Rechtslage einen Ablehnungsbescheid zur Folge, gegen den man nicht weiter vorgehen kann. Das wäre das durch Widerspruch in Gang gesetzte Verfahren abgeschlossen und es müsste dann, nach einer entsprechenden Entscheidung des BVerfG, ein neues Verwaltungsverfahren mittels Überprüfungsantrag eröffnet werden.
Somit wäre es einfacher, stattdessen die Entscheidung des BVerfG abzuwarten und, sollte dieses die Höhe des Regelsatzes als verfassungswidrig erachten, und zwar rückwirkend, einen Überprüfungsantrag aller davon betroffenen Bescheide nach § 44 SGB X stellen. Damit hat man sein Recht auf Nachzahlung ebenfalls gesichert.
Bitte dazu mal den "Ratgeber Überprüfungsantrag nach SGB X § 44" hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber" lesen.
Abgesehen davon steht zu hoffen, dass das BVerfG, sollte es die rückwirkende Verfassungswidrigkeit der Höhe des Regelsatzes feststellen, Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen, jedoch spätestens auf Antrag des Klägers, die Bundesregierung gerichtlich zur Nachzahlung verurteilt, womit Widersprüche und Überprüfungsanträge dann sowieso hinfällig wären.
[Dieser Beitrag wurde am 26.11.2007 - 20:43 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 15.02.2008 - 19:25 | |
...
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
...
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 7. November 2007 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ … 84007.html
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JosefD Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.02.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 19.02.2008 - 17:19 | |
Tja, so macht das BVerfG sich das einfach... nimmt die Klage nicht an, dass es keine Entscheidung treffen muss... 
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Hood  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 14.10.2007 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 02.04.2008 - 22:30 | |
Hallo Ihr Kämpfer!
Habe Widerspruch gegen den zu niedrigen Regelsatz eingelegt, entsprechend der Hinweise von Gegen Hartz 4, leider wurden die Widersprüche abgelehnt, mit Begründung, das auch die Verfassungsklage der IG Metall verworfen wurde.
Ich habe nun Klage erhoben, gegen die geringe Höhe des Regelsatzes mit Klage auf Verfügung, zumindest das Ruhen zu beschließen durch das Sozialgericht?
Tja, war das nun so richtig und wie geht das weiter? Denn über die Höhe des regelsatzes entscheidet wer???
mit Kampfesgrüße auf Hilfshinweise 
Hood red
Signatur red |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 03.04.2008 - 15:16 | |
Hood schrieb
Tja, war das nun so richtig und wie geht das weiter?
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Sinnlos, weil ...
Hood schrieb
Denn über die Höhe des regelsatzes entscheidet wer???
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das BVerfG, eben das, welches die diesbezügliche Klage abgelehnt hat.
Deshalb wird deine Klage vom SG auch abgelehnt werden.
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Hood  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 14.10.2007 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 03.04.2008 - 21:02 | |
Hallo Ottokar, Danke für die Antwort,leider hatte ich das erwartet, nur Schade, gibts denn neue Erwägungen für eine erneute Klage, mit eventuellen besseren Argumenten durch die Anwälte, oder ist die Luft raus?
MfG Hood
Signatur red |
clivie  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 25.10.2007 Beiträge: 262 Nachricht senden | Erstellt am 04.04.2008 - 14:11 | |
Hallo,
ich bin erstmal nur fassungslos  
so kann man sich das natürlich sehr einfach machen
das muß man zuersteinmal verdauen
Grüße Clivie
Signatur wenn du denkst es geht nichts mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her |
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