Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 7204 Nachricht senden | Erstellt am 29.06.2008 - 12:23 |  |
Kein separates Schreiben!!!
Der Widerspruch ist soweit fertig, allerdings kannst du diesen NOCH NICHT abgeben, erst musst du die Zahlung bzw. Nichtzahlung des ALG I abwarten.
Du hast erst mal Zeit bis einschl. 18. Juli 2008, diesen Widerspruch einzureichen. Geld geht im nicht verloren.
Siehe also am 01.07.2008 auf dem Konto nach, wann bzw. ob das ALG I gezahlt wurde. Wenn es noch nicht oder aber am 01.07. bzw. mit Wertstellung 01.07. gezahlt wurde, dann kannst du den Widerspruch unverändert benutzen.
Wenn das ALG I für Juni noch im Juni gezahlt wurde, muss ich den Widerspruch nochmal überarbeiten, dann musst du dich unbedingt noch mal hier melden.
Nach den auch im Widerspruch unter 4. ersichtlichen zahlen, rechnet die ARGE ihm offensichtlich den seinen Vermögensfreibetrag übersteigenden Betrag im Juni und Juli, teilweise auch noch August, als Einkommen an, was wie im Widerspruch unter 1. ausführlich erklärt, rechtswidrig ist.
Damit kämen die auch bei einem SG nicht durch.
Im Widerspruch unter 5. habe ich die zwei groben Fehler in dem Schreiben vom 03.06.2008 korrigiert, sonst würde ihm u.U. das ihm zustehende ALG II für den Zeitraum 01.06. bis 27.06.2008 verloren gehen und er nur anteilig für den Zeitraum 28. - 30.06.2008 ALG II bekommen.
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Datum
Absender
BG-Nr. xxx
Empfänger
Widerspruch zu ihren Bescheiden vom 17.06.2008
Werte Damen und Herren,
am 26.05.2008 habe ich bei ihnen ALG II beantragt. Über diesen Antrag haben sie mit zwei Bescheiden, beide vom 17.06.2008, entschieden.
Im ersten Bescheid, ausgewiesen für den Zeitraum 01.06. – 31.07.2008 lehnen sie jede Leistung ab mit der Begründung: mein Vermögensfreibetrag wäre überschritten und ich hätte verwertbares Vermögen.
Im Zweiten Bescheid bewilligen sie mir für August 2008 nur 321,28€ und ab September 2008 dann 351€.
Beide Bescheide sind, wie ich nachfolgend klar beweisen werde, falsch und damit rechtswidrig.
Gründe:
1.
Der Bausparvertrag ist tatsächlich für mich nicht verwertbar, wie ihnen auch meine Bausparkasse nachweislich mitgeteilt hat. Die angebliche telefonische Auskunft, auf die sie sich bei ihrer Entscheidung und auch im Bescheid beziehen, hat es lt. Aussage meiner Bausparkasse nie gegeben.
Der Bausparvertrag enthält eine Abtretungserklärung zu Gunsten Dritter. Rechtsgrundlage sind die §§ 328 bis 335 BGB.
Auszug: § 328 Vertrag zugunsten Dritter
(1) Durch Vertrag kann eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung bedungen werden, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern.
(2) In Ermangelung einer besonderen Bestimmung ist aus den Umständen, insbesondere aus dem Zwecke des Vertrags, zu entnehmen, ob der Dritte das Recht erwerben, ob das Recht des Dritten sofort oder nur unter gewissen Voraussetzungen entstehen und ob den Vertragschließenden die Befugnis vorbehalten sein soll, das Recht des Dritten ohne dessen Zustimmung aufzuheben oder zu ändern.
Wie aus dem ihnen vorliegenden Vertrag zweifelsfrei hervorgeht, handelt es sich hierbei um eine Abtretung, die vom Vertragsinhaber nicht, sondern nur mit Zustimmung des Begünstigten widerrufen werden kann:
Nur mit Zustimmung des Begünstigten kann die Begünstigung bis zum Eintritt des Begünstigungsfalls widerrufen werden.
…
Alle Zahlungen sollen im Falle der Zuteilung oder Auflösung des Bausparvertrages an den Begünstigten geleistet werden. Der Begünstigte erwirbt also unter jeder der beiden vorgenannten Voraussetzungen unmittelbar das Recht auf die Leistungen.
Ich kann also tatsächlich NICHT über den Bausparvertrag verfügen und auch im Falle dessen Kündigung erhalte ich die Leistung nicht. Es handelt sich hierbei also nicht nur um nicht verwertbares Vermögen, sondern tatsächlich gar nicht um mein Vermögen sondern um Vermögen, welches ich im Auftrag und zugunsten Dritter angelegt habe. Dieses darf also nicht auf meinen Vermögensfreibetrag angerechnet werden.
Damit besteht mein Vermögen tatsächlich nur aus einem Sparbuch mit 50,05€ und einer privaten Rentenversicherung mit einem Rückkaufswert vom 332,46€. Beides liegt jeweils erkennbar deutlich unter den in § 12 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 SGB II genannten Freibeträgen.
2.
Mein Antrag wurde am 26.05.2008 gestellt. Lt. § 37 Abs. 1 SGB II werden Leistungen nach dem SGB II ab dem Tag der Antragstellung erbracht. Sie haben jedoch lediglich über Leistungen ab dem 01.06.2008 entscheiden, obwohl mir bereits ab dem 26.05.2008 Leistungen nach dem SGB zustehen. Auch wenn aufgrund des Wohngeldbezuges im Mai ein gleichzeitiger ALG II Bezug ausgeschlossen ist, hätten sie darüber entscheiden müssen, anstatt diesen Zeitraum einfach zu unterschlagen.
3.
Warum sie, obwohl ihnen alle Unterlagen seit 04.06.2008 vorliegen, über die mir zustehenden Leistungen nur vorläufig entscheiden, ist nicht nachvollziehbar, da sie dazu auch keine sachlichen Gründe nennen.
4.
Vom 26.05.2008 bis einschl. 30.06.2008 steht mir ein Regelsatz von 347€ zu. Ab dem 01.07.2008 ein Regelsatz von 351€.
Lt. dem ihnen vorliegenden Mietvertrag beträgt meine Kaltmiete 195€/Monat, die Vorauszahlungen für Heizkosten betragen 35€/Monat und die für Nebenkosten 45€/Monat.
Lt. Urteil des Bundessozialgerichtes vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 15/07 R, darf von den Heizkosten nur der im Regelsatz enthaltene Betrag für Warmwasserkosten abgezogen werden.
Lt. diesem Urteil ist im Eckregelsatz von 347€ ein Betrag in Höhe von 6,26€ und im Eckregelsatz von 351€ ein Betrag in Höhe von 6,33€ enthalten.
Da in meiner Heizkostenvorauszahlung ebenfalls die Kosten für Warmwasserbereitung enthalten sind, können also hiervon die genannten Beträge abgezogen werden.
Die berücksichtigungsfähigen Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II betragen demnach:
- für Mai und Juni 2008: 195€ Kaltmiete + 45€ Nebenkosten + 35€ Heizkosten - 6,26€ Warmwasseranteil = 268,74€
- ab Juli 2008: 195€ Kaltmiete + 45€ Nebenkosten + 35€ Heizkosten - 6,33€ Warmwasseranteil = 268,67€
Im Juni 2008 hatte ich ein nachweisliches Einkommen von 345,60€ und 311,04€, beide Male ALG I. Da mein ALG I Anspruch, wie ihnen bereits nachgewiesen, am 27.6.2008 endet, und ich die letzte ALG I Zahlung für den Restanspruch Juni 2008 am 30.06.2008 erhalten habe, habe ich ab Juli kein Einkommen mehr. Damit stehen mir folgende Leistungen zu:
für Juni 2008
Einkommen: 345,60€ ALG I + 311,04€ ALG I = 656,64€
abzgl. Pauschalfreibetrag nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V: 30€
= 626,64€ anrechenbares Einkommen
Bedarf = 347€ Regelsatz + 268,74€ Unterkunftskosten = 615,74€
Anspruch = 615,74€ Bedarf - 626,64€ anrechenbares Einkommen = -10,09€
ab Juli 2008
kein Einkommen
Bedarf = Anspruch = 351€ Regelsatz + 268,74€ Unterkunftskosten = 619,74€
5.
Die in meinem Schreiben vom 03.06.2008 erklärte Antragstellung ab 28.06.2008 beruht auf dem Irrtum, mir würde bei ALG I Bezug kein ergänzendes ALG II zustehen und ist keine wirksame Verzichtserklärung nach § 46 Abs. 1 SGB I, Leistungen stehen mir also ab Antragstellung bzw. wegen Wohngeldbezug im Mai ab 01.06.2008 zu.
Der letzte Satz im selben Schreiben: "Erst bei Tod steht mir das Guthaben zu." beruht ebenfalls auf einem Irrtum und ist falsch. Die korrekte Rechtslage ergibt sich, wie hier bereits unter 1. ausführlich dargelegt, aus den §§ 328 ff. BGB und dem Vertragsinhalt. Danach hat allein der Begünstigte Dritte Anspruch auf den Bausparvertrag, wobei dieser Anspruch im Todesfall des Begünstigten gemäß § 1922 ff. BGB auf seine gesetzlichen Erben übergeht.
Ich fordere sie auf, ihre fehlerhaften und damit rechtswidrigen Bescheide sofort aufzuheben die mir ab dem 01.06.2008 zustehenden Leistungen nach dem SGB II unverzüglich zu zahlen.
Sollten sie meinem berechtigten Widerspruch nicht stattgeben, werde ich Feststellungsklage in Form eines Antrages auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
...
[Dieser Beitrag wurde am 30.06.2008 - 21:14 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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pallmall24 Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 19.06.2008 Beiträge: 77 Nachricht senden | Erstellt am 07.07.2008 - 15:17 |  |
@ Ottokar
Der Widerspruch zeigt erstmal Wirkung.
Wurde abgegeben am 1.7.2008 und auch mittlerweile bestätigt.
Allerdings war heute ein Ausendienstler da, natürlich nicht angemeldet und hat erst mal die Wohnung überprüft.
Meine Mutter (also die Oma, Vermieterin) hat mich gleich angerufen und ich bin auch sofort hingefahren.
Naja er sagte halt, dass die Vermieterbescheinigung falsch wäre, er hat ja keine abgeschlossene Wohnung sondern nur zwei Zimmer.
Darauf habe ich erwiedert, dass der Mietvertrag eine Küchen und Badbenutzung vorsieht, und die Ausfüllhinweise der Arge nichts anderes hergeben..
Er meinte man könnte doch zusammen Wirtschaften, denn es ist doch erwiesen dass das Günstiger ist.
Wurde von uns aber abgelehnt, denn mann kann doch einem das Essen nicht vorschreiben.
Er wollte halt auch das mein Sohn sich mehr Äußert, aber der ist geimpft, und ich habe nur erwidert das die Agentur Ihn einen Job und eine Wohnung in Frankfurt beorgen soll, natürlich bei Voller Kostenübernahme und mein Sohn zieht sofort um, da war er Ruhig.
Ich muss natürlich auch dazusagen das der Vertreter vom Amt meines erachtens nicht so Aufdringlich war.
Kann natürlich auch Taktig gewesen sein.
Habe auch gesagt das die Innendienstler auch mal genau prüfen sollen, dann hätte man sich das alles ersparen können. Er meinte nur, dass er darauf keinen Einfluß hat. NaJa.....
Ich bin eigentlich zuversichtlicht, auf Grund des Widerspruchs, dass das jetzt läuft.
Wenn nicht, soll ich mich dann hier melden oder ein neues Thema aufmachen??
gruss
pallmall24
[Dieser Beitrag wurde am 07.07.2008 - 15:21 von pallmall24 aktualisiert]
Signatur Wir leben nicht mehr, wir halten nur noch durch.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2708 Nachricht senden | Erstellt am 07.07.2008 - 15:37 |  |
pallmall24 schrieb
Ich bin eigentlich zuversichtlicht, auf Grund des Widerspruchs, dass das jetzt läuft.
Wenn nicht, soll ich mich dann hier melden oder ein neues Thema aufmachen?? |
Hallo Pallmall,
um den Zusammenhang erkennen zu können etc., ist es besser, wenn du dann hier weiterschreibst. Bookmark dir deinen Thread, dann findest du den sofort wieder, auch wenn er zwischenzeitlich etwas nach hinten rutscht.
Btw: Hat mir gefallen, wie ihr alle, obwohl der Besuch nicht angekündigt war, reagiert habt. 
Ich drück mal die Daumen, das der Widerspruch funktioniert!
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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