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FlashArt Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 17.08.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 17.08.2008 - 22:24 | |
derzeit bin ich obdachlos und bin auf der suche nach einer wohnung die mir die arge zahlen soll.
laut amt sind für mich maximal 45m² zulässig.
mein problem ist nur, es gibt in dieser gegend keine whonungen die unter 50m² liegen.
was soll ich nun tun?
ratschläge und informationen wäre mir sehr hilfreich.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 17.08.2008 - 23:55 | |
Hallo FlashArt,
lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft Der Hilfebedürftige darf also nicht ohne sachlichen Grund in der Wohnungswahl beschränkt werden. Letztendlich kommt es allein auf die Kostenbelastung des Grundsicherungsträgers an.
Im Klartext: Die ARGE muß dir als vorrangiges Angemessenheitskriterium die Obergrenze für die Kaltmiete nennen. Es ist ja durchaus möglich, dass du eine entsprechende Wohnung findest, die aber dann z. B. 47 m² hat. Lt. BSG wäre diese Wohnung dann aber immer noch angemessen und müßte von der ARGE genehmigt werden.
Folgende Ratgeber empfehle ich dir ebenfalls: Ratgeber Umzug und GOLDENE REGELN für den ARGE-Alltag
Wenn noch Fragen offen sind, dann schreib sie bitte hier rein.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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FlashArt Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 17.08.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 18.08.2008 - 02:31 | |
desweiteren ist auch das problem, das die arge eine kaltmiete von 225 eu in diesem bereich nur bewilligen will. aber so eine günstige wohnung bekommt man hier nicht. ich habe auch keine lust den rest von dem geld zu bezahlen, was für mein unterhalt gedacht ist.
also das was das amt bezahlen würde, ist hie rnicht zu bekommen. da ich obdachlos bin, würde ich langezeit obdachlos bleiben.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 18.08.2008 - 03:11 | |
FlashArt schrieb
desweiteren ist auch das problem, das die arge eine kaltmiete von 225 eu in diesem bereich nur bewilligen will. |
Hallo FlashArt,
das Problem kenne ich zur Genüge. In meiner Stadt lebt die ARGE in dem Wahn, dass € 217,50 völlig ausreichend wären. Die gehen einfach davon aus, dass du dann halt nur eine sehr kleine Wohnung mietest (20 - 35 m²), um innerhalb dieser Obergrenze zu bleiben. Obwohl sie damit gegen das BSG-Urteil handeln, wird weiter so verfahren.
LG Wolf
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 18.08.2008 - 10:31 | |
Hier ist nur eines möglich:
eine Klage beim zuständigen SG mit den Anträgen
- festzustellen, dass die Angemessenheitskriterien der ARGE nicht den Vorgaben des BSG entsprechen (siehe "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft"), und
- festzustellen, welche Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II i.V.m. den BSG-Urteilen die ARGE als Angemessen zu zahlen hat.
Da du, wie du schreibst, obdachlos bist, wäre das (meiner Meinung nach) sogar als Eilantrag (einstweiliger Rechtsschutz) möglich.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
FlashArt Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 17.08.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 23.08.2008 - 11:43 | |
nach dem durchlesen ist mir noch nicht alles ganz klar. hier nochmal eine zusammenfassung der daten:
ich bin obdachlos.
habe eine wohnung gefunden in einem anderen. zuständigkeits bereich.
war bei der dortigen ARGE und habe eine mietbescheinigung erhalten und dazu die kosten die sie tragen würden. 45², Heizkosten 1,35€/qm, Nebenkosten 1,40€/qm, Kaltmiete 5€/qm.
habe die mietbescheinigung vom vermieter ausfüllen lassen mit den daten:
47², Heizkostenabschlag 63€, Nebenkostenabschlag 65€, Stellplatz 12€.
muss die arge mir nun auf Kaltmiete, Heizkosten und Nebenkosten 47² bewilligen?
wenn die arge mir die bewilligung nicht gibt, darf ich den mietvetrag ja unterzeichnen, nur muss die arge dann trotzdem alles übernehmen?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 23.08.2008 - 18:26 | |
FlashArt schrieb
45², Heizkosten 1,35€/qm, Nebenkosten 1,40€/qm, Kaltmiete 5€/qm.
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Diese Festlegung ist rechtswidrig.
Die hier vorgenommene Pauschalierung der Heiz- und Nebenkosten ist rechtswidrig und widerspricht verschiedenen BSG-Urteilen.
Die Festlegung, dass sowohl die Wohnungsgröße als auch die Quadratmeterkaltmiete stimmen müssen, ist ebenfalls rechtswidrig und widerspricht verschiedenen BSG-Urteilen.
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".
Korrekt wäre hier als Angemessenheitskriterium die Gesamtkaltmiete (5€/m² x 45m² =) 225€, diese Kaltmiete müsste übernommen werden, unabhängig davon, wie groß die Wohnung ist.
Die Neben- und Heizkosten müssetn immer in tatsächlicher Höhe übernommen werden.
Der Stellplatz wird nicht übernommen. Ob die 47m² angemessen sind, kann ich somit nicht sagen, da du nicht geschrieben hast, wie hoch die Gesamtkaltmiete ist.
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FlashArt Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 17.08.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 23.08.2008 - 20:05 | |
Die gesammt Kaltmiete beträgt 260€ habe ich vergessen zu posten.
Was mir nun wichtig ist, wenn die ARGE mir diese Wohnung nicht bewilligen will und ich trotdem den Mietvertrag unterzeichne, bekomme ich denn wenigstens die 225€ dazu laut Recht?
Notfalls zahle ich ein paar Euros drauf, nur will ich die Wohnung haben, weil sie mir gefällt und gut gelegen ist.
Die ARGE hatte mir mündlich mitegeteillt, das sie die 47m² übernehmen, nur hatte sie trotzdem versucht mich ab zu wimmeln. als begründung gab sie an, ich bräuchte einen driftigen grund, wie arbeitsaufnahme um die die gegend ziehen zu dürfen.
[Dieser Beitrag wurde am 23.08.2008 - 20:07 von FlashArt aktualisiert]
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 24.08.2008 - 02:30 | |
FlashArt schrieb
Die gesammt Kaltmiete beträgt 260€ habe ich vergessen zu posten. |
Wenn wir mal die € 5,--/m² zugrunde legen, würde die Rechnung ja theoretisch so aussehen:
47 m² x € 5,--/m² = € 235,-- Kaltmiete
Da die ARGE ja signalisiert hat, daß die 47 m² okay sind, wäre damit auch die Kaltmiete in Höhe von € 235,-- okay.
€ 260,-- : 47 m² = € 5,53/m²
Die Kaltmiete liegt also € 0,53/m² über dem Satz der ARGE, d. h.
€ 0,53 x 47 m² = € 24,91 ~ € 25,--
würde die ARGE nicht übernehmen. Diese müsstest du dann aus deinem Regelsatz dazuzahlen.
FlashArt schrieb
...nur hatte sie trotzdem versucht mich ab zu wimmeln. als begründung gab sie an, ich bräuchte einen driftigen grund, wie arbeitsaufnahme um die die gegend ziehen zu dürfen. |
Das ist Quatsch und falsch! Siehe: Ratgeber Umzug
LG Wolf
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