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frank50 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 24.10.2007 Beiträge: 25 Nachricht senden | Erstellt am 25.10.2007 - 13:34 | |
Hallo,
ich lebe zur Zeit in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft ! nun ist es aber nicht mehr so,wie es mal war .....schlafen nun schon seit geraumer zeit getrennt , jeder hat seinen eigenen kühlschrank usw. .... nutzen aber halt wohnraumbedingt , küche, bad , wohnzimmer etc. gemeinsam .
eigentlich wollten wir und jeder eine neue Wohnung suchen , aber das ist momentan auch wieder eine kostenfrage für uns , weil wir beide arbeitslos sind und sich jeder fast neu einrichten müßte .
da brachte uns ein bekannter auf die Idee es mit einer WG vorübergehend zu versuchen , nun finde ich das auch nicht so sehr prickelnd ,...aber egal
mal davon abgesehen, das es uns das amt eh nicht glauben würde , aber ich hätte kein problem damit ,wenn da jemand vorbei kommt um es zu überprüfen ......
was meint ihr ?
gruß
Frank
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 25.10.2007 - 19:57 | |
Hallo Frank,
die Lösung mit der WG ist sicherlich auch nicht der Weisheit letzter Schluß.
Leider hast du nichts zur derzeitigen Wohnungsgröße und den KdU gesagt.
Zieht mal folgende Punkte in eure Überlegungen mit ein:
a) Wenn die Beziehung vorbei ist, kann die ARGE nicht verlangen, dass ihr weiterhin in einer gemeinsamen Wohung lebt. Würde also in eurem Fall bedeuten, dass bei der ARGE die Genehmigung für Umzug eingeholt werden muss.
b) Ist die Wohnung zu teuer und/oder zu groß für eine Person, müsstet ihr beide umziehen. Die ARGE wird demjenigen, der bleibt, die KdU sicherlich nur für eine begrenzte Zeit zahlen, falls die Kosten nicht "angemessen" sind.
Genehmigt die ARGE den Umzug, dann muß sie auch für die Kosten aufkommen. Lies hierzu mal den Ratgeber "Umzug" hier im Forum.
c) Sollte für euch doch erst mal die WG-Lösung in Betracht kommen, dann sollte auf alle Fälle für jede Person ein separates Zimmer da sein. Küche und Bad können gemeinsam genutzt werden.
Bei dieser Variante müßt ihr allerdings glaubhaft darlegen können, dass ihr ab sofort kein Paar mehr seid und daher eine WG gründen wollt.
Frank schrieb
aber ich hätte kein problem damit ,wenn da jemand vorbei kommt um es zu überprüfen ...... |
Damit wäre ich sehr vorsichtig! Hausbesuche können nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen angesetzt werden und sollten immer als allerletzte Möglichkeit gelten. Eine bloße Vermutung seitens der ARGE reicht da nicht aus!
Ich habe hier sicherlich den ein oder anderen wichtigen Punkt nicht aufgeführt, da ich mich in dieser Thematik nicht sooo gut auskenne. Die Kollegen werden da bestimmt noch Wichtiges zu beisteuern, damit ihr da nicht in eine böse Falle tappt.
Hoffe, ich konnte trotzdem ein bissel helfen. 
LG Wolf
[Dieser Beitrag wurde am 25.10.2007 - 20:02 von Wolf27 aktualisiert]
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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