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| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
<wirbeli> unregistriert
| Erstellt am 03.09.2007 - 17:56 | |
Weiß da jemand bescheid?
Darf ich als harzV Emfpänger mit zwei Kinder, Eine Wg beziehen, Das Problem ist das die anderen Wg mitglieder arbeiten,Kann mir da die Arge was? Oder ist es erlaubt wenn genau aufgeglidert ist wie viele Zimmer ich benutze und einen dementsprechenden Mietsvertrag vorweise?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 04.09.2007 - 17:57 | |
Hallo,
ich habe deine Frage mal unter "Fragen und Antworten" verschoben, da gehört sie ja hin.
Zu deiner Frage:
du kannst jederzeit in eine WG ziehen. Wenn du einen entsprechenden Untermietvertrag hast, sollte es keine Probleme geben, und wenn doch, kannst du diese mit dem Untermietvertrag jederzeit beseitigen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
<daria> unregistriert
| Erstellt am 04.09.2007 - 18:07 | |
Aber nicht in Berlin.
Da kannste dir sozusagen den A... mit abwischen.
Einen Untermietvertrag interessiert hier keinen !!
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 04.09.2007 - 19:05 | |
Das SGB II gilt auch in Berlin!
Ob sich die ARGEn daran halten, ist was anderes. Dann muss man halt sein Recht einklagen. Es gibt immer noch viel zu wenige, die das machen!
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<daria> unregistriert
| Erstellt am 05.09.2007 - 23:27 | |
Hab ich! Und es sieht gut für mich aus!
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