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Bjoern 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 8
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...   Erstellt am 07.07.2008 - 16:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


...hab gesucht, aber nichts passendes gefunden.
Beratunggschein nur irgendwie in Verbindung mit Widerspruch gegen den Bescheid. Aber darum geht es gar nicht.
Falls ich was übersehen habe, sorry.

Folgendes Problem:

Ich bin vor über einem Jahr umgezogen. Damals unterzeichnete mir der Vermieter ein Schreiben, wo er bestätigt, das die Wohnung ordnungsgemäß ohne Schäden übergeben wurde. Weiterhin habe ich zusammen mit meinem Vater und dem Vermieter Heizung und Strom abgelesen.
Meine Kautionsrückforderung damals hat er abgewiesen mit den Worten, er könne die Kaution ein halbes Jahr einbehalten.
Hab ich mich mal drauf eingelassen.
Nun ist dieses halbe Jahr rum, ich wollte nun endlich meine Kaution haben, habe ne Frist gesetzt bis zum 11.7. (waren 14 Tage). Da kam folgendes zurück:

"Die Unterlagen liegen bi der Firma S....... zur Abrechnungsaufstellung, da nicht alle Mieter passend zur Ablesung anwesend waren, ist eine Verzögerung eingetreten.
Sobald ich die Unterlagen vorliegen habe, bekommen Sie eine Nachricht."

So. Ich habe ihm jetzt nochmal geschrieben und an die Frist zum 11.7. erinnert und mit nem Anwalt auf seine Kosten gedroht. Allerdings muss ich ja erstmal zu einem Anwalt hin. Kostet das nicht auch schon?
Kriege ich dafür auch einen Beratungsschein?
Oder wie läuft sowas?

Danke schonmal.




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 07.07.2008 - 16:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Björn,

du bist mit deiner Frage im falschen Bereich gelandet, da es hier wohl eher um Mietrecht geht.

Lies dir das mal durch:

Der Vermieter muß die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses mit Zins und Zinseszins an den Mieter zurückzahlen. Vorausgesetzt, er hat keine Ansprüche mehr gegen den Mieter. Um dies abzuklären, hat er eine angemessene Prüfzeit. Von Einzelfällen abgesehen, muss der Vermieter normalerweise spätestens nach drei bis sechs Monaten abgerechnet haben.

Mietkaution - die wichtigsten Regelungen
Mietkaution - Ärger beim Auszug vermeiden!

Wenn du das nächste mal hier warst, werden wir deinen Thread in die Rubrik "Sonstiges" verschieben.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Bjoern 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 8
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...   Erstellt am 07.07.2008 - 16:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ok...
hab Fragen und Antworten gelesen und nicht weiter nachgedacht...

danke für die Antwort...





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