Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
Bjoern Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 05.12.2007 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 07.07.2008 - 16:10 | |
...hab gesucht, aber nichts passendes gefunden.
Beratunggschein nur irgendwie in Verbindung mit Widerspruch gegen den Bescheid. Aber darum geht es gar nicht.
Falls ich was übersehen habe, sorry.
Folgendes Problem:
Ich bin vor über einem Jahr umgezogen. Damals unterzeichnete mir der Vermieter ein Schreiben, wo er bestätigt, das die Wohnung ordnungsgemäß ohne Schäden übergeben wurde. Weiterhin habe ich zusammen mit meinem Vater und dem Vermieter Heizung und Strom abgelesen.
Meine Kautionsrückforderung damals hat er abgewiesen mit den Worten, er könne die Kaution ein halbes Jahr einbehalten.
Hab ich mich mal drauf eingelassen.
Nun ist dieses halbe Jahr rum, ich wollte nun endlich meine Kaution haben, habe ne Frist gesetzt bis zum 11.7. (waren 14 Tage). Da kam folgendes zurück:
"Die Unterlagen liegen bi der Firma S....... zur Abrechnungsaufstellung, da nicht alle Mieter passend zur Ablesung anwesend waren, ist eine Verzögerung eingetreten.
Sobald ich die Unterlagen vorliegen habe, bekommen Sie eine Nachricht."
So. Ich habe ihm jetzt nochmal geschrieben und an die Frist zum 11.7. erinnert und mit nem Anwalt auf seine Kosten gedroht. Allerdings muss ich ja erstmal zu einem Anwalt hin. Kostet das nicht auch schon?
Kriege ich dafür auch einen Beratungsschein?
Oder wie läuft sowas?
Danke schonmal.
|
|
|
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 07.07.2008 - 16:29 | |
Hallo Björn,
du bist mit deiner Frage im falschen Bereich gelandet, da es hier wohl eher um Mietrecht geht.
Lies dir das mal durch:
Der Vermieter muß die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses mit Zins und Zinseszins an den Mieter zurückzahlen. Vorausgesetzt, er hat keine Ansprüche mehr gegen den Mieter. Um dies abzuklären, hat er eine angemessene Prüfzeit. Von Einzelfällen abgesehen, muss der Vermieter normalerweise spätestens nach drei bis sechs Monaten abgerechnet haben.
Mietkaution - die wichtigsten Regelungen
Mietkaution - Ärger beim Auszug vermeiden!
Wenn du das nächste mal hier warst, werden wir deinen Thread in die Rubrik "Sonstiges" verschieben.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
|
Bjoern Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 05.12.2007 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 07.07.2008 - 16:38 | |
ok...
hab Fragen und Antworten gelesen und nicht weiter nachgedacht...
danke für die Antwort...
|
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!