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Alamos 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 17.01.2008
Beiträge: 3
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...   Erstellt am 17.01.2008 - 23:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,ich bin neu hier und weiß eigendlich keinen Ausweg mehr.
Es ist so mein Lebenspartner muß fürs Schwarzfahren 3 Monate ins Gefängnis.Und da er noch Bewährung hatte(auch Schwarzfahren)bekommt er vorrausichtlich noch 6 Monate drauf.
Wir sind Hartz 4 Empfänger und haben 4 Kinder.Wenn er nun bald ins Gefängnis muß,bekomm ich dann noch was vom Amt.Wennigstens für die Wohnung?Ich wüßte sonst nicht wie ich es bezahlen solte.Vieleicht hat auch jemand einen Tipp,wo ich mich noch hinwenden kann.

Danke,ich hoffe Ihr könnt mir helfen





Signatur
SMD

schlingel ...
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 16.05.2007
Beiträge: 100
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...   Erstellt am 18.01.2008 - 17:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Alamos,

ich denke, das du nach Mitteilung an deine Zuständige ARGE an die Stelle deines Lebenspartners trittst. Du wirst demnach die Kdu erhalten und den dir zustehenden Regelsatz, deine Kids entsprechend natürlich auch.

Du bildest mit den Kinder zusammen dann nämlich eine Bedarfsgemeinschaft. Da dann in dem Fall in der Bedarfsgemeinschaft eine Änderung eingetreten ist, musst du diese Änderung der ARGE mitteilen.

Gruß

Schlingel





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung und meine Erfahrungen wider. Ich gebe niemals Rechtsberatung oder dergleichen!

Eure ARGEn Erlebnisse könnt ihr auch anonym bei HARTZKRITIK veröffentlichen lassen, damit die Leute erkennen, wie mit Betroffenen umgegangen wird!

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 19.01.2008 - 18:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

wer "einsitzt" erhält natürlich kein ALG II, d.h. dein Lebenspartner ist verpflichtet, dies dem Amt mitzuteilen, er erhält dann für diese zeit weder Regelleistung noch seinen Anteil an den KdU. Da er aber dann vorübergehend nicht mehr bei dir wohnt, musst du dem Amt mitteilen, dass du die Wohnung ab ... nur noch allein bewohnst, damit du die vollen KdU weiter erhälst, nicht nur deinen Anteil.
Sollte die Wohnung für eine Person zu groß/teuer sein, kann dir das Amt so ohne weiteres nicht die KdU kürzen, erst mal muss es dir eine Aufforderung zur Kostensenkung für die KdU schicken und auch dann noch für die nächsten 6 Monate die vollen KdU zahlen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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