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nickhaus Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 10.10.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 10.10.2007 - 20:56 | |
Weder Geld noch Aufhebungsbescheid.
Hatte letzten Monat um 9:00 Uhr einen Termin bei der Arge um über meine berufliche Situation zu sprechen. Diesen habe ich nicht wahrgenommen, stattdessen war ich beim Arzt wegen eines EKGs. Dort habe ich keine AU, sondern eine Bestätigung bekommen das ich von 8:00 bis 10:00 dort war. Dies habe ich der Arge auch 2 Tage nach dem Termin bekannt gegeben. Habe dann ein Schreiben mit Belehrung über Kürzung etc. mit neuem Termin bekommen. Diesen habe ich aufgrund eines gerichtlichen Termins ebenfalls nicht wahrgenommen. Auch hier habe ich die Bestätigung vom Gericht 2 Tage nach dem Termin der Arge geschickt. Ist beides auch angekommen.
Habe aber nun am Anfang vom Monat kein Geld bekommen. Habe zweimal per Fax und einmal per Post darauf hingewiesen und die Arge um Stellungnahme bzw. Zahlung gebeten bzw. aufgefordert. Keine Antwort und auch kein Geld. Nunmehr habe ich dort angerufen und mir wurde gesagt das mein Geld gestrichen wurde. (Zur Info: hatte im März bereits eine berechtigte Kürzung wegen Nichterscheinens)
Meine hauptsächliche Frage nun ist, ob es überhaupt rechtens ist, eine Streichung , ohne vorherige Möglichkeit der Stellungnahme und vor allen "ohne Zustellung eines Aufhebungsbescheides" ist. Kann doch nicht sein, das einem das Geld gestrichen wird ohne davon in Kenntnis gesetzt zu werden. Oder 
Frage 1: Was haltet ihr von dem Vorgang
Frage 2: Was kann ich nunmehr dagegen tun ?
Ich bedanke mich für das Interesse und die Hilfe im vorraus.
MfG
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 11.10.2007 - 15:18 | |
Zahlungseinstellung ist ohne Bescheid und/oder ohne Anhörung rechtswidrig.
Persönlich, möglichst mit Zeuge, beim Amt vorsprechen und sofortige Klärung verlangen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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nickhaus Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 10.10.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 11.10.2007 - 22:28 | |
Gibt es da Fristen oder sonstiges wann man mir den Bescheid über die Streichung zusenden muss. Bei mir ist es nun 2 Wochen her.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 13.10.2007 - 20:07 | |
Das steht auf dem Bescheid!
Normalerweise 4 Wochen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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<plauz> unregistriert
| Erstellt am 24.10.2007 - 12:57 | |
Hallo Nickhaus,
vielleicht solltest Du mal Deine Lebenseinstellung, Pünktlichkeit etc. überdenken. Termine sollten eingehalten werden, falls was dazwischen kommt, kann man getrost auch vorher absagen. Dann passiert sowas nicht.
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