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IviH  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 18.06.2008 Beiträge: 58 Nachricht senden | Erstellt am 13.08.2008 - 07:56 | |
Ja genau !
Das ist das Problem wenn mann schnell Geld braucht.
Erst melden sich die SB nicht (angeblich Urlaub, Computer Ausfall, ect.), dann geht man direkt hin und schwupp die wupp bekommt man zu wenig Geld.
Der eigentliche schriftliche Antrag wird somit übergangen und im Briefkasten hat man eine Bewilligung über eine Summe, die man gar nicht beantragt hat.
ich hab die Nase voll vom Amt 
Freitag soll meine neue WM geliefert werden ...
die Kosten fürs Waschcenter habe ich nun auch wieder an der Backe 
Signatur LG Ivi |
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Trine Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 22.07.2008 Beiträge: 20 Nachricht senden | Erstellt am 13.08.2008 - 15:28 | |
das ich mich einmische, aber verstehe ich das jetzt richtig? Ich bekomme, wenn ich eine Waschmaschine zum erstenmal beantrage diese vom Amt bezahlt, aber nicht den neu Preis sondern muss mir eine B-Waschmaschine oder gebrauchte kaufen?... wenn mir die dann kaputt geht, was Waschmaschinen in der Regel und bei viel Gebrauch tun, muss ich sie aber selber bezahlen?
Find ich nicht fair, einmal bekomm ich sie bezahlt und wenn ich Langzeitarbeitslos bin, dann soll meine Gebrauchte dann 50 Jahre halten oder wie?
Und wenn ich nun schon ein Darlehn am laufen habe, wie bei mir der Fall und ich mir ein weiteres gar nicht erlauben kann, ohne verhungern zu müssen, was mach ich dann?
Hilft nur noch:

bitte liebe Waschmaschine geh niiiiieeeeeee kaputt!
Werde sie ab heute immer gut behandeln
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 13.08.2008 - 16:44 | |
Trine schrieb
Ich bekomme, wenn ich eine Waschmaschine zum erstenmal beantrage diese vom Amt bezahlt, aber nicht den neu Preis sondern muss mir eine B-Waschmaschine oder gebrauchte kaufen? |
Wer behauptet das denn, bitte?
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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clivie  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 25.10.2007 Beiträge: 262 Nachricht senden | Erstellt am 13.08.2008 - 17:10 | |
Hallo @ all,
Ich habe gestern z.B.in einem hiesigen Supermarkt gesehen WM Neupreis Angebot 198,00€ da kann von einer gebrauchten WM doch wirklich keine Rede sein.
LG
Clivie
Signatur wenn du denkst es geht nichts mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her |
Trine Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 22.07.2008 Beiträge: 20 Nachricht senden | Erstellt am 13.08.2008 - 19:30 | |
ok sorry dann hab ich das falsch verstanden


nehme alles zurück!
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IviH  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 18.06.2008 Beiträge: 58 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 22:00 | |
Also das gibts doch gar nicht 
Heute habe ich vom JobCenter einen Brief im Kasten in dem steht,
ich soll bis 28.08.08 die Rechnung der Waschmaschine vorlegen, ansonsten wird für die ganze Familie kein Geld mehr gezahlt, bis ich dieser Pflicht nach komme.

Die WM ist noch nicht mal geliefert und somit auch keine Rechnung ...
Das gibts doch gar nicht !
Signatur LG Ivi |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 15.08.2008 - 10:23 | |
Dagegen solltest du sofort widersprechen, z.B. so:
===
Ihre Nachweisforderung/Datenerhebung vom xx.xx.xxxx
Werte Damen und Herren,
ihrer o.g. Forderung widerspreche ich auf das energischste und verwahre mich gegen ihre darin enthaltene hochgradig provokative Nötigung und Drohung!
Begründung:
1. liegt die Rechung für die WVA noch nicht vor und somit kann ich einer Mitwirkungspflicht gar nicht nachkommen, weshalb ich gemäß § 65 SGB I davon entbunden bin,
2. fehlt ihrer Nachweisforderung, welche eine Datenerhebung gemäß § 67a SGB X darstellt, die nach § 67a Abs. 3 SGB X erforderliche Begründung, weshalb ihrer Forderung an einem grundlegenden Verfahrensfehler krankt, der sie ungültig macht, und
3. ist im SGB II nirgendwo eine Nachweispflicht für die Verwendung von Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II vorgesehen. Insofern besteht hierbei auch keinerlei Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I.
Unabhängig davon rechtfertigt der fehlende Verwendungsnachweis keine Leistungseinstellung, da dieser Nachweis in keiner Weise für mein ALG II leistungsrelevant ist und somit die in § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I geforderte Voraussetzung für eine Leistungseinstellung nicht vorliegt.
Die Durchführung der von ihnen angedrohten Leistungseinstellung wäre somit grob vorsätzlicher Rechtsmissbrauch und erfüllt mit ihrer Androhung bereits den Straftatbestand der Nötigung. Die Ausführung dieser Drohung wiederum erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung.
Ich fordere sie auf, diese rechtswidrige Nachweisforderung SOFORT zurückzunehmen, ansonsten werde ich gegen sie Strafanzeige und -antrag wegen Nötigung erstatten.
Sollten sie, diesen Widerspruch ignorierend, die von ihnen angedrohte vollkommen rechtswidrige Leistungseinstellung tatsächlich durchführen, werde ich zusätzlich Strafanzeige und -antrag gegen sie wegen Körperverletzung (rechtswidrige Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) und schwerer Körperverletzung (... mittels einer das Leben bedrohenden Behandlung) erstatten.
Außerdem werde ich in einem solchen Fall unverzüglich negativen Feststellungsantrag gegen diese Leistungseinstellung beim Sozialgericht einreichen und falls erforderlich, einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung des mir zustehenden ALG II in ihrem Hause beauftragen.
MfG
...
[Dieser Beitrag wurde am 15.08.2008 - 10:27 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
sabi Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 21.08.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 21.08.2008 - 20:36 | |
Hatte und habe auch dasselbe Problem!!!
Meine Waschmaschine ist seit 1Jahr defekt-Pumpe ist hinüber.Zuletzt ist der Keilriemen geriesssen.
Ja ich beantragte natürlich eine Waschmaschine als Sonderleistung ( dies übrigens auf einen Rat eines Mitarbeiters der Arge).
Prompt bekam ich eine Ablehnung mit der Begründung ,das solche Ausgaben Im SGB nicht vorgeschrieben sind.
Und in meinen Regelsatz ja ein bestimmter Betrag vorhanden ist- ca.24Euro ,den müsste ich ansparen.
Soweit so gut,dann hatte ich auch die Möglichkeit ein Darlehen aufzunehmen von der Arge und mir davon eine WM zu kaufen . Ca, 250Euro. Hier hätte ich 50-70Euro im Monat der Arge zrückzahlen müssen ,besser gesagt sie hätten es einbehalten vom Regelsatz.
Da ich nach allen Abgaben wie Telefon,Strom, TV,Medikamente Fahrsscheine etc ca.150Euro für 4 Wochen dann habe wovon ich dann Lebensmittel,Getränke,Hygieneartikel,Waschmittel, etc.kaufen muss, bleibt nichts übrig für eine so absurde Rate.
Also heisst es mit der Hand waschen.Ich habe 2mal Widerspruch eingereicht,aber leider wurde er abgelehnt.
Ich kann mir keine Rate leisten,wovon auch?Also ,ich wasch jetzt wie zu Großmutters zeiten.Natürlich verbrauch ich dadurch viel mehr Wasser.Ob das nun im Sinne der
Nebenkostenabrechnung ist? Tja ,wäre wohl die Übernahme einer WM die billigere Variante.!!

LG sabbi
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IviH  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 18.06.2008 Beiträge: 58 Nachricht senden | Erstellt am 22.08.2008 - 01:20 | |
Soweit ich weiß darf das Amt dir nur 10 % von der Regelleistung abziehen ..
Falls ich falsch liege korrigiert mich bitte !
das sind bei mir ( 4 Personen Haushalt)35 € pro Monat.
Irgendetwas läuft doch da falsch bei deinem Amt 
[Dieser Beitrag wurde am 22.08.2008 - 01:20 von IviH aktualisiert]
Signatur LG Ivi |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 22.08.2008 - 03:07 | |
Hallo Sabi,
offensichtlich hast du den Thread nicht komplett studiert. Auf Seite 1 findest du einen Beispiel-Antrag von Ottokar (Erstellt am 02.07.2008 - 09:47) inklusive relevantem Paragrafen, der genau auf deinen Fall passt. Du kannst diesen Antrag auf deinen Fall anpassen und nochmals eine Waschmaschine beantragen.
ARGE von sabi schrieb
Und in meinen Regelsatz ja ein bestimmter Betrag vorhanden ist- ca.24Euro ,den müsste ich ansparen.
Soweit so gut,dann hatte ich auch die Möglichkeit ein Darlehen aufzunehmen von der Arge und mir davon eine WM zu kaufen . Ca, 250Euro. Hier hätte ich 50-70Euro im Monat der Arge zrückzahlen müssen ,besser gesagt sie hätten es einbehalten vom Regelsatz |
Das ist alles grober Unfug und falsch!
@ IviH: 10 % sind korrekt! Du hast völlig Recht - da läuft alles schief. 
LG Wolf
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