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<Steffi> unregistriert
| Erstellt am 20.09.2007 - 18:35 | |
Hallöchen!
Meine Waschmaschine hat spontan den Geist aufgegeben, ich habe aber überhaupt keine Kohle, um mir eine neue bzw. gebrauchte zu leisten. Ansparen konnte ich auch nix, weil ich wg. meines Praktikums immer an Spritkosten draufzahle + dementsprechend knapp bin. Ist es möglich, daß die ARGE die Kosten übernimmt?
Ach, und ein Sofa hab ich auch nicht, nur einen alten Sessel und einen verbesserten Gartenstuhl. Ist da vielleicht auch etwas machbar?
Vielen Dank im voraus + lieben Gruß, Steffi.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 21.09.2007 - 13:38 | |
Hallo,
was du bisher noch nie hattest, kannst du als Teil einer Erstausstattung beantragen. Was du schon hattest/hast aber unbedingt neu benötigst (Waschmaschine), dafür kannst du gemäß SGB II § 23 Abs. 1 ein Darlehen für einen dringenden unabweisbaren Bedarf, der nicht aus der Regelleistung angespart oder aus vorhandenem Vermögen gedeckt werden kann, beantragen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
IviH  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 18.06.2008 Beiträge: 58 Nachricht senden | Erstellt am 01.07.2008 - 21:49 | |
Hallo,
habe das gleiche Problem 
meine WM hat eben den Geist aufgegeben.
Da die bei mir auf dem Amt wirklich immer Zicken machen, egal um was es geht würde ich mich freuen wenn ihr mir helfen könnt wie ich die ganze Sache angehe ...
Was muß ich schreiben ?
Hiermit beantrage ich laut § ... und so weiter ?
Darf ich mir eine WM aussuchen, oder legt das Amt den Preis fest ?
Darf sie neu sein, oder gebraucht ?
Könnte wetten das mein Antrag auf eine Waschmaschine wieder ewig beim Amt liegen bleibt (mein Wiedrspruch liegt schon 2 Jahre dort)und dann noch jemand zum prüfen vorbei kommen will ...
wie verhalte ich mich dann ?
Freue mich über schnelle Hilfe.
Signatur LG Ivi |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 02.07.2008 - 09:47 | |
Wenn jeamd zum prüfen kommt, dann darf er deine Waschmaschine prüfen - sonst nichts.
Gegen einen unbearbeiteten Widerpruch kann man nach 3 Monaten Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen.
Dieser Antrag sollte sofort bearbeitet werden, da das Amt verpflichtet ist, einen Bedarf dann zu decken, wenn er da ist - nicht erst Wochen oder Monate später.
Sollte das Amt sich weigern oder gar ablehnen, ist eine Feststellungsklage in Form eines Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz möglich.
===
Datum
Absender
BG-Nr.
Empfänger
Antrag auf ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II
Werte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II für einen dringenden unabweisbaren Bedarf, der nicht aus der Regelleistung angespart oder aus vorhandenem Vermögen gedeckt werden kann.
Meine Waschmaschine ist irreparabel defekt, ich benötige eine neue.
Diese kostet ...€. Ich beantrage ein Darlehen in dieser Höhe.
Da ich nicht mehr waschen kann, bitte ich um schnellstmögliche Entscheidung.
MfG
...
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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IviH  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 18.06.2008 Beiträge: 58 Nachricht senden | Erstellt am 02.07.2008 - 11:35 | |
Herzlichen Dank für deine Hilfe ....
Noch eine Frage bevor ich mich ans schreiben mache .
Wenn ich im Antrag schreibe Meine Waschmaschine ist irreparabel defekt, ich benötige eine neue. muß ich das beweisen ?
Also muß ich jetzt erst einen Techniker kommen lassen, der mir schriftlich gibt das sie völlig kaputt ist. bzw. bescheinigt was die Reperatur kosten würde (falls das noch geht) ?
Falls ja, muß ich das selbst bezahlen ?
Dankeschön.
[Dieser Beitrag wurde am 02.07.2008 - 11:42 von IviH aktualisiert]
Signatur LG Ivi |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 02.07.2008 - 13:49 | |
Statt neu geht auch Reparatur, was du willst.
Normalerweise musst du das nicht beweisen. Das die WVA defekt ist, reicht aus. Das können und dürfen die auch prüfen.
Da du das Darlehen ja zurückzahlen musst, ist es dir überlassen, wieviel du beantragst.
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IviH  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 18.06.2008 Beiträge: 58 Nachricht senden | Erstellt am 02.07.2008 - 17:13 | |
O.k. danke, dann mach ich mich mal schnell ans schreiben ...
Signatur LG Ivi |
IviH  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 18.06.2008 Beiträge: 58 Nachricht senden | Erstellt am 20.07.2008 - 00:07 | |
Hallo,
habe meinen Antrag (Dahrlen) auf eine WM am 07.07.08 persönlich abgegeben und betätigen lassen.
Nun ist das kommenden Montag zwei Wochen her ...
was soll ich nun tun ?
Das Waschcenter hat mir letzte Woche 20 € gekostet, daß waren gerade mal 4 Maschinen und geht nicht auf dauer so weiter (wir sind 4 Personen) 

Signatur LG Ivi |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 20.07.2008 - 11:33 | |
Dann gehe hin, mit Beistand, und sage denen, dass du waschen musst und schnellstens dieses Darlehen benötigst und sie möchten dieses bitte sofort bewilligen.
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IviH  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 18.06.2008 Beiträge: 58 Nachricht senden | Erstellt am 23.07.2008 - 21:02 | |
Ottokar schrieb
Da du das Darlehen ja zurückzahlen musst, ist es dir überlassen, wieviel du beantragst.
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War am 22.07.08 da.
250 € wurden mir bewilligt, daß ist bei WM so, erklärte sie.
Soll ende nächster Woche auf meinem Konto sein.
Signatur LG Ivi |