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f4Lki Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.08.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 02.08.2007 - 17:01 | |
halle leute!!
also ich befinde mich in einer ausbildung und meine freundin mit der ich zusammenwohne macht eine von arbeitsamt geföderte ausbildung und bezieht hartz IV. wir sind eine BG.
meine frage ist jetzt was wir jetzt alles noch angeben können in unserem antrag, was dann auf den bedarf angerechnet wird. so habe ich zB über umwege erfahren, dass ich meine kfz-haftpflicht-versicherung angeben kann und solange ich berufstätig bin diese auch mit angerechnet wird. dumm is nur das ich das in dem ganzen jahr vorher nicht wusste und so auch nix dafür bekommen hab.
eine weitere frage ist auch ob zB stromkosten oder diverse versicherungen (haftfplicht, hausrat, berufsunfähigkeit, riester) angerechnet werden können?
mit freundlichen grüßen, falk
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 02.08.2007 - 19:54 | |
Strom ist in der Regelleistung enthalten. Versicherungen in der 100 Euro Pauschale, die als Grundfreibetrag von deinem Erwerbseinkommen abgerechnet wird.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 03.08.2007 - 20:42 | |
Hallo Falk
Hallo Ottokar,
Falk, Du befindest Dich in der Ausbildung, ergo wirst Du voraussichtlich mehr als 400€ brutto verdienen. Somit steht Dir der Erwerbstätigenfreibetrag zu, bei dem auch andere Kosten abgesetzt werden können.
Der von Ottokat angeführte Grundfreibetrag von 100€ ist richtig, aber wenn Du mehr als 400€ brutto verdienst, können folgende weitere Freibeträge unter Umständen abgesetzt werden:
Versicherungspauschale allgemein 30€
Werbungskostenpauschale 15,33€
Fahrtkosten 0,20€ x einfache Entfernung x Arbeitstage
KFZ-Haftpflicht (ohne Kasko)
Riesterrentenbeiträge
Wenn die Summe dieser abzugsfähigen Beträge 100€ überschreitet, ist diese Summe statt 100€ abzugsfähig
Zusätzlich gibt es einen Selbstbehalt nach §30 SGBII
20% vom brutto-100€
Gruß
Ernie
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f4Lki Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.08.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 04.08.2007 - 18:20 | |
danke erstmal. werd also einfach alles relevante angeben =)
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