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Hamu Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 14.08.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 09:52 | |
Ich hab mich von meinen Lebenspartner getrennt , dieser hat die ehemalige gemeinsame Wohnung durch Auszug am 1.7.08 verlassen , hat die Abmeldebscheinigung beim Amt vorgelegt. Nur leider habe ich bis zum heutigen tag noch keinen Änderungsbescheid von der Arge bekommen, stattdessen bekomm ich laufend irgendwelche Auflagen gestellt . Zum Beispiel sollt ich jetzt den Mietvertrag von meinen EX Partner vorlegen , 1 hab ich keinen Kontakt mehr zu meinen EX so das mir das gar nicht möglich ist und 2 sagte man mir auch das eine Abmeldebescheinung ausreichend ist, da er ja nichts mehr mit der Arge zu tun hat , da er sich in einen AV befindet. Nachdem ich das der sachbearbeiterin mitgeteilt habe, verlangt sie jetzt von mir meinen abgeänderten Mietvertrag , zwecks der nebenkosten , diese werden aber net verändert da sie nicht Personenbezogen sind, es werden dann nur diese zb Müll und soweiter auf 2 Personen berechnet bei der jahresendabrechnung. Dies sollt ich mir von meinen Vermieter im Mietvertrag drunter schreiben lassen . Ist das eigentlich gestattet ? Der Vermieter fragt mich schon ob sie noch ganz gesund sind auf dem Amt. Desweitern konnt ich ja nun schon den 2 Monat keine Miete bezahlen da , das Amt ja die Neuberechnung meines Hartz 4 Bescheides noch net bearbeitet hat. Ich bin völlig verzweifelt wenn die jetzt noch weiter Theater macht kann ich dann im September wieder nicht bezahlen , wie kann ich mich dagegne währen und in welcher Höhe muss die Arge jetzt die Mietkosten tragen . In voller Höhe oder nur der angemessene Teil ?
LG Jana
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 12:37 | |
Die ARGE muss die Unterkunftskosten erst mal in voller Höhe bezahlen.
Bei Nachweisen, die du nicht erbringen kannst, bist du von deinen sog. Mitwirkungspflichten entbunden: § 65 SGB I. Die muss sich das Amt von Dritten einholen.
Hier solltest du diesen Nachweisforderungen aus folgenden Gründen widersprechen:
1. Mietvertrag von deinem EX Partner kannst du nicht vorlegen, da dieser die Herausgabe verweigert
2. Änderungen in den Betriebskostenvorauszahlungen ergeben sich vorerst nicht, dazu ist der vermieter auch nicht verpflichtet, hier eine Neukalkulation vorzunehmen, das muss er erst nach der nächsten Abrechnung (BGB)
Außerdem soltest du SOFORT einen Antrag auf vorläufge Zahlung, rückwirkend zur Antragstellung stellen. Lies dazu dieses Beispiel:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 835-0.html
Darin solltest du eine einwöchige Frist mit angabe des konkreten Datums setzen und nach Fristablauf eine sofortige Klage beim Sozialgericht androhen!
Klageanträge wären:
- einstweiliger Rechtsschutz (ER)
- Antrag auf Feststellung der Bedürftigkeit
- Antrag auf Verurteilung der ARGE zur sofortigen und rückwrikenden ALG II Zahlung
Klagebegründung wäre u.a.:
- Amt keigen alle erforderlichen Nachweise zur Feststellung der Bedürftigkeitund Berechnung der ALG II Höhe vor,
- Eile ist geboten (ER) weil schon seit 2 Monaten keine Unterkunftskosten und kein ALG II gezahlt worden ist und somit fristlose Kündigung droht
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Hamu Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 14.08.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 18:44 | |
Danke für deine schnelle Antwort. Mittlerweile hatte ich ja nun heute einen Termin bei der Arge , wo mir mitgeteilt wurde , das vom Ausendienstmitarbeiter , der heut morgen auch noch hier war ein ok vorliegt und mir nun mein Bescheid in den nächsten Tagen zugestellt wird. Allerdings wurde mir gleich gesagt das die Miete nur für 3 Monate übernommen wird d.h so lang wie die Kündigungsfrist ist . Damit wäre ich ja nach den ihren Berechnungen schon im 2 Monat d.h sie würden ja nur noch für September die volle Miete bezahlen, da ich ja aber von dieser Entscheidung nichts wußte , konnte ich ja bisher meine Wohnung noch gar nicht kündigen ? Ich fragte die sachbearbeiterin auch , wenn ich in der zeit jetzt keine angemessene Wohnung finde und ich die jetzige gekündigt hab , wie geht es dann weiter . Da meinte sie man müsse das sehen. Zumal werde ich in den nächsten 3-4 Wochen gar nicht intensiv in der Lage sein mich um eine neue Wohnung zu kümmern, da ich am Dienstag am Knie operiert werde. Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten, weiss da vielleicht jemand Rat.
Danke und liebe Grüße Jana
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 19:13 | |
Mit welcher Begründung wollen die deine Miete nur für 3 Monate übernehmen?
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Hamu Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 14.08.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 15.08.2008 - 08:57 | |
Eine genaue Begründung hab ich nicht bekommen sie meinte nur sie habe das mit ihrer Cheffin so abgesprochen und sie würden die Miete nur für die 3 Monate der Kündigungsfrist übernehmen, Ich hab extra noch mal nachgefragt ob das dann jetz ab September gilt und da meinte sie nein Rückwirkend ab Juli .
LG Jana
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 15.08.2008 - 10:29 | |
Ich verstehe nicht den Zusammenhang mit der Kündigungsfrist. Hast du bereits gekündigt? Hattest du vor zu kündigen? Oder was ist da der Hintergrund?
Unabhängig davon muss das Amt die Miete lt. § 22 Abs. 1 SGB II solnage in tatsächlicher Höhe übernehmen, wie sie angemessen ist. Auch nach Mitteilung der Unagemessenheit ist das Amt gesetzlich verpflichtet, diese noch für die folgenden 6 Monate ungekürzt weiter zu zahlen.
Gegen diese 3monatsfrist solltest du also sofort Widerpruch einlegen!
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Hamu Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 14.08.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 15.08.2008 - 18:43 | |
Nein ich habe nicht gekündigt , hab dies eigentlich auch nicht vor . Nur die Arge zwingt mich ja theoretisch jetz damit zu kündigen und das so schnell wie möglich , da die Wohnung für 2 Personen zu groß und zu teuer ist. Mir ist auch bekannt das die Arge eigentlich 6 Monate die Kosten übernehmen müßten , deswegn versteh ich ja auch nicht so wirklich wieso sie mir jetzt nur die 3 Monate gewähren .
LG Jana
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 16.08.2008 - 13:16 | |
Das ist also in jedem Fall rechtswidrig und ich würde sofort dagegen mittels Widerspruch und Klageandrohung vorgehen.
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Hamu Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 14.08.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 21.08.2008 - 18:57 | |
Ich hab wieder mal nen kleines Problem . hab jetzt Mittlerweile meinen bewilligungsbescheid bekommen. Der ist der absolute Horrer. Also zum besseren verständnis ich bekomme jetzt folgenden Bedarf
ab 1.7. 08 - 31.10.08
985.53
dieser setzt sich zusammen aus
Regelleistung für mich 351,-
Alleinerzieherzuschlag 42,-
regelleistung für mein Kind 281 ,-
anzurechnenedes einkommen 154,- Kindergeld
Anerkannte Heizkosten 438,53
Ich habe aber einen monatlichen Mietzins von 590 ,- Euro zu entrichten und da mir ja gesagt wurde das für 6 Monate die Miete in voller Höhe von der Arge zu übernehmen ist, versteh ich jetzt nicht warum ich nur die 438,53 anerkannt bekomm.
Und dann bekomm ich ab 1.11.09 bis 31.12.08 nur einen Betrag 890,60 da mir dann nur noch Mietkosten in Höhe von 370,60 Euro anerkannt werden .
Als Begründung gibt die Arge an , das mir schon bei einzug in diese Wohnung bekannt gegeben wurde das sie unangemessen sei , nur damals bin ich ja auch mit meinen Lebenspartner eingezogen der ein geregeltes Einkommen hatte. Nun bin ich ja aber mit meinen Kind allein. Ist das alles so rechtmäßig was da berechnet wurde ?
LG Jana
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 21.08.2008 - 19:30 | |
Hallo Jana,
hast du inzwischen Widerspruch eingelegt, wie Ottokar es dir empfohlen hatte? Falls nicht, solltest du gegen diesen frechen Bescheid jetzt umgehend Widerspruch einlegen. Hierfür hast du nur 1 Monat Zeit! Falls du Hilfe dabei benötigst, sag Bescheid. Oder entwerfe ein Schreiben und setz es hier rein. Dann ergänzen/korrigieren wir, falls nötig.
Hamu schrieb
Anerkannte Heizkosten 438,53 |
Ist das ein Vertippler oder geht es hier tatsächlich nur um die Heizkosten?
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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