miguel  Gründer und Betreiber des Forums
       

Status: Offline Registriert seit: 31.08.2005 Beiträge: 4683 Nachricht senden | Erstellt am 23.10.2008 - 01:11 | |
Beglaubigung von Fotokopien
Die Botschaft ist berechtigt, die Übereinstimmung von Fotokopien von Schriftstücken mit dem Original zu bestätigen. Die Vorlage des Originals sowie der zu beglaubigenden Kopie ist dazu erforderlich. Die Gebühr für ein Schriftstück in deutscher oder anderer Sprache mit lateinischen Schriftzeichen beträgt je angefangene Seite 0,50 €, mindestens jedoch 5,-- €. Für ein Schriftstück mit nicht-lateinischen Schriftzeichen beträgt die Gebühr 1,-- € je angefangene Seite, mindestens jeoch 10,-- €.
Beglaubigung von Unterschriften
Die Botschaft kann Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen, d.h. die Identität des Unterzeichners eines Schriftstückes bestätigen. Zur Vornahme dieser Beglaubigung ist persönliche Vorsprache und Vorlage eines Ausweisdokumentes (Reisepass oder Cedula) erforderlich. Die Mindestgebühr beträgt 15,-- €, kann jedoch je nach zugrundeliegendem Rechtsgeschäft bis zu 250,-- € betragen.
Beurkundungen
Bei einigen wenigen Rechtsgeschäften bestehen die deutschen Behörden auf einer Beurkundung anstelle einer einfachen Unterschriftsbeglaubigung (z.b. bestimmte Grundstücksgeschäfte, Vaterschaftsanerkenntnisse, Erbscheinsanträge).
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte zur Klärung bestehender Fragen und zur Terminabsprache vorab telefonisch an die Konsularabteilung der Botschaft.
Beglaubigung von Übersetzungen
Übersetzungen sollten von vereidigten Übersetzern in Uruguay vorgenommen werden, was in der Regel für den Gebrauch in Deutschland ausreichend ist. Falls erforderlich, kann die Botschaft auch die Richtigkeit der Übersetzung bestätigen. Gebühr pro angefangene Zeile 0,75 € mindestens jedoch 10,-- €. Falls die Übersetzung inhaltliche Fehler aufweist, kann die Bestätigung nicht erfolgen.
Legalisation uruguayischer Urkunden
Sofern uruguayische Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden bestimmt sind, so müssen diese legalisiert werden.
Dies geschieht zunächst beim Ministerio de Relaciones Exteriores, Abteilung Legislaciones, anschließend bei der Botschaft. Gebühren: MinRREE: $U 90, Botschaft € 20 - 40.
Legalisation deutscher Urkunden
Deutsche Urkunden, die zur Verwendung in Uruguay bestimmt sind, werden in der Regel nur akzeptiert, wenn diese in Deutschland durch ein uruguayisches Konsulat legalisiert wurden.
Signatur ich bin Uruguayaner und habe 15 Jahre in Deutschland gelebt. |