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Cheech007 
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...

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Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 9
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...   Erstellt am 13.09.2008 - 23:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Guten Tag,

wir wurde heute eine 50qm Wohnung bewilligt welche mit 2 Personen bewohnt wird.

Person 1: Ohne Beschäftigung
Person 2: 400,-€ Job wobei 470,-€ gezahlt werden und der Arbeitgeber überninmnt dafür aber die Krankenversicherung von Person2.

Person 1 ist als Sprecher eingtragen.
Person 2: Muss nur noch Anschrift von Mutter, Kopie von Person2 und noch die letzten 3 Abrechnungen von Arbeit nachreichen.
Wir sind sogar heute schon in die Wohnung eingezogen, die Vermieterin war direkt damit einverstanden.

Es wurden insgesamt 710,-€ bewilligt, davon gehen 490,-€ Miete ab und mir wurde heute ein Scheck von 300,-€ überreicht.

Unsere alte Wohnung war schon Teilmöbiliert so das wir nicht viel haben.

Was könnten wir unter den o.a. Angaben vntl. benatragen, und wielange dauert so eine Abwicklung?
Muss das alles zurückgzahlt werden?

LG und schönen Sonntag alle.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 14.09.2008 - 11:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Was beantragen?

Ich orakle mal, das es um Erstausstattung geht.
Anspruch darauf hat man für grundlegende Einrichtungsgegenstände, die man bislang nicht hatte.
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Umzug" hier im Forum im Bereich "Ratgeber" und lies die dort unter "Hinweis 6" verlinke Broschüre ab Seite 35.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Cheech007 
Neu dazu gekommen


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Status: Offline
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 9
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...   Erstellt am 14.09.2008 - 23:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Vielen Dank.

Wir hätten nur gerne ein Bett incl. Matraze, Regale oder Minischränke damit nicht soviel Wohnunraum verloren geht + einen Badevorhang.

Den Rest haben wir alles, ist nur weil alte Wohnung teilmobiliert war.

Weil ich einen Unfall hatte und gezwungen bin auf Krpken zu laufen und Bein Hochzuhalten, habe ich von den 300,-€... 130,-€ bei einer Studentenvereinigung gezahlt die mir die gröbsten Dinge umgezogen haben.
Es stehen noch Genug Sachen in der Wohnung doch in kann durch meine Krankheit nichts machen zur Zeit, noch nicht mal Auto zu fahren. Der Vermieter meint wir finden dafür eine Lösung um den Rest raus zu bekommen, hauptsache seine Wohnung kann renoviert und zum Loft gemacht werden.

LG und einen schönen Start in die Woche an alle.

Werde mal die Links studieren.




Cheech007 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 9
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...   Erstellt am 16.09.2008 - 00:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ottokar schrieb

    Was beantragen?

    Ich orakle mal, das es um Erstausstattung geht.
    Anspruch darauf hat man für grundlegende Einrichtungsgegenstände, die man bislang nicht hatte.
    Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Umzug" hier im Forum im Bereich "Ratgeber" und lies die dort unter "Hinweis 6" verlinke Broschüre ab Seite 35.


Ich suche ja immer noch nach der richtigen Klausel, dafür, die Beiträge sind teilweise sehr lang.



LG

Cheech




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 16.09.2008 - 04:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Cheech007 schrieb
    Weil ich einen Unfall hatte und gezwungen bin auf Krpken zu laufen und Bein Hochzuhalten, habe ich von den 300,-€... 130,-€ bei einer Studentenvereinigung gezahlt die mir die gröbsten Dinge umgezogen haben.

Hallo Cheech,

warum hast du den Umzug nicht bei der ARGE beantragt?

Cheech007 schrieb
    Ich suche ja immer noch nach der richtigen Klausel, dafür, die Beiträge sind teilweise sehr lang.

Nach was für einer Klausel suchst du denn? Meinst du den passenden Paragrafen oder die passende Formulierung des Antrags?

Btw: Haben Person 1 und Person 2 auch schon in der alten Wohnung zusammen gewohnt? Wieso muss Person 2 die Anschrift der Mutter angeben? Da erschließt sich mir grad der Sinn nicht.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?



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