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Muschak Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 13.06.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 13.06.2008 - 08:58 | |
Hallo,
wir sind mit 5 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft. Seit gestern hat unser Sohn eine Arbeit und verdient gutes Geld.Darf uns das Amt nun von der Regelleistung das kürzen was er Verdient??? oder fällt er aud der Bedarfsgemeinschaft damit raus!!!Ich habe vor kurzen mal gelesen, das die Kinder wenn sie selbst verdienen rausfallen, aber weiss nicht ob das stimmt.
Signatur AEyZc |
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quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 13.06.2008 - 12:17 | |
Hi Muschak,
er fällt aus der BG heraus, wenn er seinen Lebensunterhalt aus seinem Verdienst bestreiten kann (§ 7 SGBII).
Er hat dafür von seinem Verdienst 1/5 der Miete, Neben- und Heizkosten zu zahlen sowie seinen Lebensunterhalt.
Veränderungmuitteilung an die ARGE, Neuer Bescheid wird für Euch erstellt, in dem allerdings dann nur noch 4/5 der Miete als Betrag steht.
Weitergehende Anrechnung seines Verdienstes nicht möglich.
Allerdings wird die ARGE versuchen, den § 9 Abs. 5 Unterstützungsvermutung anzuwenden.
d.h.
Es wird errechnet, in wie weit er leistungsfähig ist, Euch zu unterstützen.
Rechnung:
Doppelter Regelsatz
+ sein Mietanteil
+ abzugsfähige Kosten durch die Arbeit
+ 5% der Bruttoverdienstes für eigene Altersvorsorge
= Betrag XXXXX
alles was er netto darüber verdient, würde mit 50% als Unterstützung auf Euch angerechnet.
Es gibt einen zweite Möglichkeit für Euren Sohn:
Direkt dieser Unterstützungsvermutung widersprechen:
Text:
Ich unterstütze meine Familie weder in Geld noch in Geldeswert.
Falls aber sein Verdienst ohnehin unter meiner oben angeführten Unterstützungsgrenze liegt (bitte ausrechnen), passiert nichts.
Gruß
Quinky
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 13.06.2008 - 12:30 | |
@ Quinky: Greift da nicht die "Formel": Kinder schulden ihren Eltern keinen Unterhalt? Da dürfte die ARGE auch mit § 9 nichts dran ändern, denke ich mal. 
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 13.06.2008 - 14:30 | |
Hi Wolf,
verwechselst Du da nicht etwas?
§ 9 Abs. 5 ist die Unterstützungsvermutung in einer Verwandten-/Verschwägerten-Haushaltsgemeinschaft.
Das hat nichts mit Unterhalt zu tun.
Gruß
Quinky
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 13.06.2008 - 15:03 | |
Hi Quinky,
da war ich wohl grad "im falschen Film". Danke für den Hinweis.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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