Irina  Neuling

Status: Offline Registriert seit: 04.01.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 05.01.2008 - 13:50 |  |
Bei mir wohnt eine junge Frau mit 2 Kindern. Sie hatte eine Wohnung wenige km weg von ihrem gewalttätigen Freund. Der hat ne Wohnung im Elternhaus. Auf Bitten und Weinen mehrmals haben wir ihr dann die Wohnung vermietet mit der Auflage, daß der Mann nicht hier erscheint. Anfang Dezember ist er dann hier aufgetaucht, wohl auf ihren Wunsch, und es hat auch Polizeieinsatz stattgefunden, das uns durch Nachbarn zugetragen wurde, hat auch was beschädigt. Sie pocht jetzt auf ihr Recht, daß sie Besuch empfangen kann da sie ja Miete zahlt. Er hält sich nun seit einer Woche Tag und Nacht hier auf. Wie kann ich das unterbinden?
Die Frau kriegt Hartz IV, der Mann, ist der Vater der Kinder, hat sie aber nicht anerkannt., also hat doch kein Recht auf diese Wohnung?
In der Hoffnung auf eine hilfreiche Antwort
Gruß Irina
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 4111 Nachricht senden | Erstellt am 05.01.2008 - 21:51 |  |
Hallo,
deine Frage hat grundsätzlich wohl nichts mit ALG II zu tun?
Ich versuche trotzdem mal, dir zu helfen.
Wenn du der Frau eine Wohnung vermietet hast, dann gibt es ja wohl einen schriftlichen Mietvertrag. Da steht die Frau als alleinige Mieterin drin. Wenn sie nun einen Dritten, also eine im Mietvertrag nicht genannte Person, bei sich wohnen lässt, ist das eine mietvertragswidrige Handlung die eine Abmahnung und bei weiterer Zuwiderhandlung eine Kündigung rechtfertigt.
Handelt es sich dabei um den Ehemann der Frau, liegt die Sache etwas anderst. Der darf dort mit wohnen. Hast du den Mietvertrag allerdings nur unter der Voraussetzung geschlossen, das ihr Mann dort nicht mit einzieht, was er jetzt aber tat, kannst du den Meitvertrag wegen arglistiger Täuschung sofort fristlos kündigen und, falls erforderlich, vor Gericht anfechten, das dürfte durchaus erfolgreich sein. Auch wenn die Sachlage ansich für dich spricht, wäre ein Zeuge für diese Mietvertragsvoraussetzung sinnvoll.
Natürlich kannst du stattdessen auf dieser Basis, arglistiger Täuschung, auch eine Abmahnung schreiben und Unterlassung fordern sowie eine Kündigung bei weiterer mietvertragswidriger Handlung androhen.
Wenn dein Eigentum zerstört oder beschädigt wird/wurde, rechtfertigt das ebenfalls eine Abmahnung.
Wenn der Hausfrieden durch Polizeieinsätze gestört wird, rechtfertigt das ebenfalls eine Abmahnung.
Alle drei Abmahnungen zusammen dürften, danach, auch eine Kündigung rechtfertigen.
Da Mietrecht eine heikle Angelegenheit ist, bei der nur wenig im BGB geregelt wurde, empfehle ich dir zusätzlich einen Anwalt zu fragen. Wenn diese Personen weitere Wohnungen unterhalten, solltest du die dortigen Vermieter darüber informieren, dass diese Personen nun auch bei dir wohnen. Erhalten diese Personen ALG II, solltest du das zuständige Amt auch über diesen Sachverhalt informieren.
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Irina  Neuling

Status: Offline Registriert seit: 04.01.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 06.01.2008 - 10:41 |  |
Danke!!!! für die Informationen. Hilft mir schon mal weiter.
Hatte eben eine Antwort geschrieben, ist aber weg 
mein Passwort war falsch 
Gruß, bis später nochmal
Irina
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binimaus Neuling

Status: Offline Registriert seit: 06.12.2007 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 07.01.2008 - 14:30 |  |
Ich empfehle mal die Internetseite des deutschen Mieterbundes.Schau da mal bei Besuch nach!So einfach ist das nun auch nicht,da der Mann erst seit 1 Woche da ist.Nach 6-8 Wochen könntest Du mal nachfragen warum er sich ständig in der Wohnung aufhält.
MfG
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Irina  Neuling

Status: Offline Registriert seit: 04.01.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 07.01.2008 - 19:56 |  |
hier geht es nicht um einen normalen Besucher.
Wir hatten mit ihr mündlich vereinbart, daß ihr Freund
nicht hier erscheint, sonst hätten wir sie nie!!!! genommen. Das wissen die Eltern von ihr und viele Leute aus unserem Ort. Sie hat hier Schutz gesucht für sich und die Kinder. Die Beziehung besteht seit 2 Jahren mit immer wiederkehrenden Attacken. Schwere Schläge, sogar ein demoliertes Auto, eingetretene Türen usw. Die Mutter hat sie oft abgeholt, am nächsten Tag war sie wieder bei dem Typ. Und hier wollte sie entgültig ein neues Leben beginnen.Ist zwar dann mit den Kleinen immer wieder so ne Woche etwa zu ihm nach Hause und wenn's kritisch wurde war sie dann wieder hier. Und jetzt das. wir warten nun auf die nächste Prügelei die bestimmt erfolgt, Polizeieinsatz und dann können wir wohl auf Hausverbot klagen. Es ist traurig, daß man sich das gefallen lassen muß.Da soll ich!! nicht psychisch krank werden vor Angst.
MfG Irina
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