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huhu, ich habe da mal eine frage: Das was in § 23 Abs. 3 SGB II steht: ja das weiss ich...auch das gelder wie urlaubsgeld...also einmalige zahlungen abgezogen werden...werde mich aber mal durch die seite wusseln...danke
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Buffy80
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 28.08.2008
Beiträge: 2
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Erstellt am 28.08.2008 - 12:34
ich lebe mit meinem lebensgefährten und unserem gemeinsammen sohn in einer wohnung...mein lebensgefährte hat ein kommen was angerechnet wird, das kindergeld auch aber nicht das elterngeld.
mich würde jetzt mal interessieren was uns noch so für gelder zustehen...ich denke da so an bekleidungsgeld oder sowas, was halt nich monatlich ausgezahlt wird sondern nur auf antrag
weiss da jemand was und wie ich da dran komme???
danke schon mal für die hilfe
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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Erstellt am 28.08.2008 - 12:41
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
Einkommen der nächsten Monate kann/wird angerechnet werden.
Anträge formlos (also selbst formulieren, keine Formulare) schriftlich beim Amt stellen.
[Dieser Beitrag wurde am 29.08.2008 - 09:11 von Ottokar aktualisiert]
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---
Buffy80
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 28.08.2008
Beiträge: 2
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Erstellt am 28.08.2008 - 12:55
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