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lonelymama 
Durchstarter
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...   Erstellt am 06.07.2008 - 19:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich habe vor kurzem meine Nebenkostenabrechnung mit Betriebskosten von der Hausverwaltung für letztes Jahr erhalten.
Da ich KdU erhalte, habe ich die Unterlagen in Kopie an den zuständigen Sachbearbeiter gesendet.
Dieser reif mich ein paar Tage später an und fragte mich, wie ich mein Warmwasser beziehe.
Ich habe in der Küche und im Bad einen Boiler, der über Strom läuft.
In meinen Anträgen, da ich jeden Monat meine Gehaltsabrechnung einschicken muss, werden mir 10 Euro für Warmwasser abgezogen.
Jetzt meine Frage, ist dies rechtens????
Im Mietvertrag steht nur drinnen, dass ich Zentralheizung habe.
Vielen lieben Dank schon mal für Eure Hilfe

Liebe grüsse
Lonelymama





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Hedwig Maurer

Wolf27 ...
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...   Erstellt am 07.07.2008 - 01:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Lonelymama,

der Abzug für Warmwasser ist nicht rechtskonform, da:

In der Neufassung des SGB 2 vom 01.08.2006 sind lt. § 20 Abs. 1 nunmehr in der Regelleistung ausdrücklich Pauschal die Kosten für die Haushaltenergie enthalten. Die Kosten der Warmwasserbereitung gehören, ebenso wie die Stromkosten für Haushaltgeräte und Beleuchtung, zur Haushaltenergie (Durchführungshinweise zu SGB 2 § 20 Rz 20.1).

Da du dein Wasser über Strom erwärmst, bestreitest du diese Kosten bereits aus der Regelleistung. Ein monatlicher Abzug ist daher rechtswidrig, da du ja auf diese Weise 2 x für dein warmes Wasser zahlst. Dagegen solltest du unbedingt Widerspruch einlegen. Sollte das von Anfang an, also seit Bezug von ALG II so verrechnet werden, mußt du für die alten Bescheide einen Überprüfungsantrag stellen. Grund: Ein Widerspruch ist nach Ablauf von 1 Monat nach Erlass des Bescheides nicht mehr möglich.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


lonelymama 
Durchstarter
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...   Erstellt am 10.07.2008 - 20:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf, vielen Lieben dank für die antwort. leider zerbrechen ich mir seit tagen den Kopf, wie ich den Überprüfungsantrag schreiben soll und mir fallen leider nicht die richtigen worte ein.
Habt ihr vielleicht ein paar tips oder einen vordruck, den ich übernehmen kann????

Vielen dank schon mal dafür.

Liebe grüsse
Hedwig





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Hedwig Maurer

Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 11.07.2008 - 01:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Lonelymama,

a) seit wann (Datum des Bescheides) ziehen die dir diese € 10,-- für Warmwasser denn schon ab?

b) hast du schon Bescheid von der ARGE bezüglich der Nebenkostenabrechnung?

LG Wolf





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 11.07.2008 - 12:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


lonelymama schrieb

    Habt ihr vielleicht ein paar tips oder einen vordruck, den ich übernehmen kann????

Nein, aber wenn du Wolfs Fragen beantwortest, können wir einen schreiben





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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lonelymama 
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...   Erstellt am 11.07.2008 - 19:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ihc glaube, dass die mir seit meinem erziehungsurlaub , den ich 2005 im Mai angefangen hab,nach dem mutterschutz, mein sohn wurde am 20.03.2005 geboren, die 10 euro abziehen bzw mitberechnen.

mein sachbearbeiter vom landratsamt hat mich angerufen und sich erkundigt, wie ich mein warmwasser beziehe, da es in der nebenkostenabrechnung von 2007 mit 0 Euro verrechnet wurde. bis dato hat sich keiner danach erkundigt und ich dachte, dass die beim amt schon wissen, was sie tun.
kurz darauf kam dann der geänderte bescheid, ohne die 10 euro abzug und den überbezahlten betrag behalten sie von meinen laufenden leistungen ein.





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Hedwig Maurer

Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 12.07.2008 - 12:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Dann machen wird das halt pauschal, geht auch.

=====

Datum

Absender

Empfänger (ARGE ...)

Antrag auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X für Bedarfsgemeinschaft (BG-Nummer)


Werte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß § 44 SGB X die Überprüfung aller ALG II-Bescheide seit xx.xx.xxxx (hier Datum erste Antragstellung ALG II, wenn seit 01.01.2005 ALG II dann dieses Datum einsetzen, es ei denn, du wohnst noch nicht so lange in dieser Wohnung, dann datum Beginn des Mietvertrages).

Grund:

Sie ziehen von meiner Heizkostenvorauszahlung monatlich 10€ für die Kosten der Warmwasserbereitung ab. Dies ist rechtswidrig, da ich mein Warmwasser mittels Elektroboiler erwärme.

Ich verlange, dass sie alle ALG II Bescheide und Bescheide auf Anträge für Heizkostennachzahlungen seit dem o.g. Datum auf diesen ungerechtfertigten Warmwasserabzug überprüfen und die rechtswidrig abgezogenen Beträge unverzüglich nachzahlen, sowie den aktuellen Bescheid entsprechend korrigieren.


Sollten sie meinem berechtigten Ansinnen nicht statt geben, werde ich meine Forderungen auf dem Klageweg durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

...





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lonelymama 
Durchstarter
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...   Erstellt am 13.07.2008 - 19:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Vielen lieben dank,

werde mich an euer schreiben halten, in der hoffnung, dass die damen und herren, sich nicht quer stellen.

melde mich nochmal, wenn ich antwort bekomme.

liebe grüsse

lonelymama





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Hedwig Maurer



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