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| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
<Liane> unregistriert
| Erstellt am 22.09.2007 - 18:36 | |
Ein Freund meines Sohnes hat mit 17 beide Eltern durch einen Verkehrsunfall verloren und bekommt seitdem Waisenrente, lebt ganz alleine und hat überhaupt keine Angehörigen mehr. Nachdem er sich mehrere Monate so durchgekämpft hat,hat er jetzt (gerade 18 geworden), Hartz IV beantragt. Er bekommt aber nur 150,00€ monatlich, von seiner Waisenrente zahlt er also seine Miete und dann ist das Geld aufgebraucht. Jetzt habe ich gelesen, das Waisenrente gar nicht angerechnet werden darf und meine Familie und ich helfen natürlich, soweit es geht, aber Geld können wir ihm auch nicht geben. Wer ist zuständig?? Das Jugendamt?? Kann dieser Junge Armenrecht bekommen und zu einem Anwalt gehen und das Geld einklagen oder was kann man tun? Er bemüht sich um einen Ausbildungsplatz, aber das wird sicher erst 2008 was.
Schon mal D A N K E für jeden Ratschlag!!
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 22.09.2007 - 20:24 | |
Hallo,
deine Infos sind absolut korrekt!
Die ARGE enthält ihm hier rechtswidrig Geld vor!
Witwen- und Waisenrente darf nicht angerechnet werden! (siehe Handlungsanweisung zu SGB II § 11 Rz. 11.34)
Anwalt, Widerspruch, Klage!
Zuständig ist die ARGE.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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