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WHISPER ...
Hohepriesterin
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...   Erstellt am 08.12.2005 - 08:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Sonst haben wir hier in absehbarer Zeit auch ganz schnell die allseits bekannten Zustände. Die USA sind ja nun mal unser "leuchtendes" Vorbild seit Jahrzehnten.....





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Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier...

Tambolino ...
Advocatus Diaboli
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...   Erstellt am 08.12.2005 - 15:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Nein, das denke ich nicht. Ok, wer sich wirklich illegal eine Waffe besorgen will, kann und wird das auch tun - egal, wie die rechtliche Lage dazu ist. Ein größeres Problem sind derzeit die Sachen, die wie Waffen aussehen, weil man dadurch Reaktionen provozieren kann, die dann wieder nicht gewünscht sind. So wurden mal in BaWü Kinder von einem Polizisten mit vorgehaltener Waffe verhaftet, weil sie mit diesen Spielzeug-Pistolen gespielt haben, die eben echten Waffen zu echt nachempfunden sind.
Und auf der anderen Seite leben wir ja in einem Staat, in der man erstmal alles darf, was nicht verboten ist. Gut, Waffen tragen ist per se erstmal verboten, weil gefährlich - aber das ist eben das Spannungsfeld. In den Staaten hat man sich unglücklicherweise eben auf ganzer Linie für die Freiheitsrechte des Bürgers entschieden, und kompensiert das dann im Nachhinein über Strafen und Schadensersatzleistungen.





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Fiat Justitia !

Garm ...
Hofnarr
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...   Erstellt am 16.12.2005 - 16:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Mooment! Schaukampf "Waffen" fallen nicht unter die waffen da sie zwar der Original Form nachenmpfunden sind, aber nicht zum Töten ausgelegt wurden.
Sie sind also, wie Basebalschläger, Sportgeräte.
*klugscheiss*





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Pfft

Tambolino ...
Advocatus Diaboli
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...   Erstellt am 16.12.2005 - 17:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


...und dabei wiederhole ich mich so ungern:

Ich: schrieb
    Das Schwert ist typischerweise keine Waffe nach der ersten Alternative.
    Die Formulierung der zweiten Alternative ist ziemlich unhandlich, da würde ich empfehlen, sie selbst zu lesen.
    Wieder hilft die Anlage 1 bei der Frage, was denn der Gesetzgeber als Waffe verstanden haben wollte.
    Gemäß Anlage 1; Abschnitt 1; Unterabschnitt 2; Ziffer 1.1 sind insbesondere solche Gegenstände Waffen im Sinne des Gesetzes, die ihrem Wesen nach bestimmt sind durch Hieb und Stoß Verletzungen beizubringen (verkürzt).
    Also, dass man auch mit einem (stumpfen) Schaukampfschwet auch Verletzungen beibringen kann, muss ich hier niemanden mehr erzählen, oder? Aber der Einwand, der hier normalerweise zu lesen ist, dass das ja Schaukampfschwerter seien und nicht dazu bestimmt, verletzungen herbeizuführen.
    Tja, da hat aber jemand „ihrrem Wesen nach“ in das Gesetz geschrieben! Damit sollte genau diese Argumentation aufgefangen werden, mit der man alles zu „gewillkürten Waffen“ erklärt hatte. Das Wesen, das den Beamten vor Ort interessieren dürfte heisst „Schwert“! Für ihn ist das ein Schwert und Schwerter sind ihrem Wesen nach dazu bestimmt, Verletzungen herbeizuführen.
    Ich muss zugeben, dass dies tatsächlich ein Angriffspunkt in der Rechtsauslegung ist, aber Vorsicht mit allzugroßem Optimismus...ganz dünnes Eis!


Die Vorlage hast du dann schon mit "ihrer Form nachempfunden" gegeben.





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Fiat Justitia !

Albero 



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...   Erstellt am 03.10.2006 - 15:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Garm schrieb

    Mooment! Schaukampf "Waffen" fallen nicht unter die waffen da sie zwar der Original Form nachenmpfunden sind, aber nicht zum Töten ausgelegt wurden.
    Sie sind also, wie Basebalschläger, Sportgeräte.
    *klugscheiss*

Das hat mit Klugscheißen wenig zu tun.

Ich bin vor einigen Tagen bei der Suche nach "Rechtssicherheit" über folgende Seite gestolpert:

http://lsh.erimus.de/MA/thread.php?thre … e32ce26e11

Die Jungs standen vor ähnlichen Fragen und haben sich der Einfachheit halber an das Innenministerium ihres Landes gewandt. OK, ist ein Bundesland auf der anderen Seite der Republik (Saarland oder sowas, wenn ich das richtig gesehen habe), aber das neue Waffengesetz gilt hier wie dort.

Der Sachbearbeiter aus dem Ministerium schien ausgesprochen fit und verständig für die Problematik von Schaukampfwaffenträgern zu sein.

Kurzzusammenfassung: Schaukampfschwerter erfüllen auch nach dem neuen, verschärften Waffengesetz nicht die Voraussetzungen, um als Waffe im Sinne des Waffengesetzes zu gelten. Dennoch empfiehlt es sich jedem Waffenträger, seinen Personalausweis mit sich zu führen, wenn er ein Schwert führt.





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Meus ensis meus scutum est.

witchi ...
Der Burgherr (Admin) freier Ritter
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...   Erstellt am 04.10.2006 - 07:14Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


na dann machen wir ja alles richtig........danke für die Information





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Commumitaner 



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...   Erstellt am 29.10.2006 - 21:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Ich suche schon länger nach einer Antwort auf die frage ab welchem alter man ein schaukampfschwert kaufen oder besitzen darf.
Wen ich einen händler frage bekomme ich immer gesagt mit 16 darf man eins kaufen besitzen darf mans aber vorher weil es im ermessen der eltern liegt ob man verantwortungs genug ist ein schwert zu tragen.
Stimmt das?

Und ab welchem alter darf man an Schlachten teilnehmen(mache meistens keinen Schaukampf sondern frei kampf)




witchi ...
Der Burgherr (Admin) freier Ritter
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...   Erstellt am 30.10.2006 - 05:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


das ist natürlich immer sache des veranstalters mit der teilnahme unter 18..stell dir nur mal vor du wirst verletzt so richtig böse wer soll dann für den schaden aufkommen wenn du nochnicht volljährig bist? beim training in einem verein oder einer MA gruppe ist das was anderes da stehst du unter aufsicht





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Wiebusch ...
Der Krämer
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...   Erstellt am 29.12.2006 - 07:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Vorab wollen wir doch das eigendliche Schwert mal nicht als solches sehen sondern als Sportgerät (Das heißt ab wann darfst Du z.b. einen Tennisschläger bei Heinz Unkel im Laden kaufen?)

Als Zweites ; Ich habe schon viele Schwere Unfälle mitbekommen im Rahmen Mittelalterlicher Kämpfe , mir ist noch nicht zu Ohren gekommen,das selbst wenn zu Schaden gekommende selbst in Gewandung ins Krankenhaus kamen es irgendwelche Probleme gab das sich die Krankenkasse weigerte kosten zu übernehmen.

Ein Großes Problem wirft nach wie vor der Kampf auf einen Markt auf. Sollte dort etwas passieren Haftet der Veranstalter , deswegen sollter diese Umgehend selbst vor kleineren Plänkeleien um Erlaubnis gefragt werden! (Wenn Dir ne Schwert bricht und das nen Turi gegen den Kopp knallt ist sicher die Hölle los!) Sollte nicht unterschätzt werden!!!!!

Auf Märkten einfach so rumfechten kann ne gannnnnzzzzz böhse falle werden!!!!!!

Das beste ist Wie z.b. bei den Duhlsteinern im Abgegrenzten Trainingskreis mit Sicherheitabstand zum Volk und Vertrag mit dem Veranstalter kämpfen-erspart sicher viele Scherereien falls es mal zum Unfall kommen sollte ausenstehender Unbeteiligter.





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Vergebe deinen Feinden ! Denn was sollst Du als Dank im Himmel erwarten wenn Du deien Freunden vergibst?
.....ne guten Schnaps aber gibs immer sicher.......

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