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Status: Offline Registriert seit: 27.03.2010 Beiträge: 2721 Nachricht senden | Erstellt am 31.05.2010 - 19:20 |  |
3.2 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 20 AS 2047/09 B ER, Beschluss vom 10.03.2010, rechtskräftig
Vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II sind nicht solche Personen erfasst , die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen.
Denn diese Personen absolvieren keine Ausbildung i.S. des § 7 Abs. 5 SGB II, sondern nehmen an LTA teil, so dass es auf eine etwaige Förderungsfähigkeit nach den §§ 60 bis 62 SGB III nicht ankommt (vgl. Beschluss des Senats vom 10. März 2009, L 20 AS 47/09 B ER, Rn. 28 ff.).
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb … sensitive=
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