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Susa1 ...
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...   Erstellt am 31.01.2008 - 15:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Zusammen,

ich habe folgende Situation:
Mein Trennungsjahr ist um wir haben die Eigentumsverhältnisse vor der Scheidung geklärt so das ich 30000 € aus dem Verkauf unserer EGW erhalten habe.

Mein Ex will mir keinen Unterhalt mehr zahlen so das ich klagen muss.

Ich müsste eigentlich Hartz IV beantragen.

Muss ich jetzt wirklich von dem Ersparten leben wo dies doch eigentlich meine Rentenversicherung sein sollte, da ich bis jetzt nur 258 € Rente bekommen würde da ich lange Zeit mit dem Vater meiner Kinder ohne Trauschein gelebt habe?

Gruß Susa




Ottokar ...
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...   Erstellt am 31.01.2008 - 17:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wie alt bist du? Wie alt sind deine Kinder, die noch bei dir wohnen?

Du kannst dein Vermögen erst mal entsprechen den Freibeträgen verteilen:
- Auto 7.500€
- Barvermögen 150€ x Alter plus 750€ für Anschaffungen
- Altersvorsorge 250€ x Alter (Verwertungsausschluß vor dem 60 Lebensjahr)

was dann noch übrig ist, wäre verwertbares Vermögen und muss vor Antragstellung durch eine "angemessene Lebensweise" aufgebraucht werden.

[Dieser Beitrag wurde am 31.01.2008 - 17:32 von Ottokar aktualisiert]





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Susa1 ...
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...   Erstellt am 01.02.2008 - 15:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für deine schnelle Antwort,

ich bin 45 Jahre und meine Kinder sind 16 und 12.
Ich kann auf die beiden leider kein Vermögen verteilen da sie selbst Sparkonten besitzen und den Höchstbetrag wohl überschreiten werden.
Ich muss dann wohl auch noch das Ersparte meiner Kinder aufbrauchen.
Da hat mich dann mein EX schön über den Tisch gezogen nicht nur das ich jetzt kein Geld mehr zum Leben habe auch meine Altersvorsorge ist dahin.

Wenn ich Hartz IV beantrage muss ich doch meine Konten offen legen, für welchen Zeitraum eigentlich?

Kann ich mir auch von meinem Ersparten eine kleines Appartement kaufen und es so finanzieren das ich kein Einkommen daraus bekomme damit ich später nicht meinen Kindern auf der Tasche liegen muss?

Gruß Susa




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 01.02.2008 - 16:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Susa1 schrieb

    Danke für deine schnelle Antwort,

    ich bin 45 Jahre und meine Kinder sind 16 und 12.
    Ich kann auf die beiden leider kein Vermögen verteilen da sie selbst Sparkonten besitzen und den Höchstbetrag wohl überschreiten werden.

dein Freibetrag für Vermögen: 150€ x 45 = 6750€ + 750€ = 7500€
dein Freibetrag für Altersvorsorge: 250€ x 45 = 11.250€
Auto: 7500€
die Kinder haben jeweils einen eigenen, nicht übertragbaren Vermögensfreibetrag von 3.100€ + 750€ = 3.850€
einen Freibetrag für Altersvorsorge haben Kinder erst ab 15.


Susa1 schrieb

    Ich muss dann wohl auch noch das Ersparte meiner Kinder aufbrauchen.

Nicht du, sie. D.h. das was deine Kinder zuvieol an Vermögen haben, müssen sie für ihren Bedarf aufbrauchen. Kindesunterhalt und Kindergeld werden ebenfalls den jeweiligen Kind als Einkommen angerechnet.


Susa1 schrieb

    Wenn ich Hartz IV beantrage muss ich doch meine Konten offen legen, für welchen Zeitraum eigentlich?

Für 3 bis 12 Monate. Üblich sind 6 Monate.


Susa1 schrieb

    Kann ich mir auch von meinem Ersparten eine kleines Appartement kaufen und es so finanzieren das ich kein Einkommen daraus bekomme damit ich später nicht meinen Kindern auf der Tasche liegen muss?

Das du aber nicht selbst nutzt? Das wird nicht gehen, da der Wert dieses App. auf deinen Vermögensfreibetrag angerechnet wird. Das Amt kann hier von dir fordern, das APP. durch Verkauf zu verwerten.
Außerdem bekommst du für 30.000 kein App. sondern würdest dir nur durch die Finanzierung massive finanzielle Probleme schaffen und wärst vielleicht am Ende sogar das ganze Geld an die Bank los.

Wenn du dein Vermögen maximal verteilst:
- 7.500€ für ein Auto, wobei das durchaus mehr kosten darf, nur der Wiederverkaufswert darf, wenn du vom Hof gefahren bist, max 7.500€ Wert sein.
- 11.250€ für deine Altersvorsorge, in Form einer Renten- oder Lebensversicherung und unbedingt durch Verwertungsausschluß gemäß § 165 VVG geschützt,
- 7.500€ Bargeld auf dem Konto oder Sparbuch (Zinsen sind dann Einkommen)
gesamt: 26.250€, bleiben noch 3.750€ übrig, was vielleicht zusätzlich beim Kauf des PKW und durch Zahlung des Versicherungsbetrages drauf geht.

Außerdem könntest du dem 16jährigen Kind davon auch ein Moped oder Roller, oder für beide oder das andere Kind ein ordentliches Fahrrad kaufen.
Moped oder Roller zählen auch als KFZ und sind durch einen separaten Freibetrag von 7500€ geschützt.
Und jedes Mitglied der BG kann, unabhängig von seinem Alter, ein eigenes KFZ und damit einen eigenen Freibetrag dafür haben.
Und Fahrräder, auch wenn es Modelle für 1000€ und mehr gibt, sieht der Gesetzgeber (noch) nicht als Vermögen an.

Damit bekommst du also alles unter, ohne tatsächlich etwas zu verlieren. Du musst es nur vor Antragstellung ALG II tun.





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Susa1 ...
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...   Erstellt am 04.02.2008 - 17:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für deine kompetente Auskunft, jetzt bin ich schon ein wenig beruhigt das ich nicht mein ganzes Geld aufbrauchen muss.

Mein Ältester hat schon ein kleines Motorrad und jeder der Kind ca 10000 € in Fonds angelegt, mein Auto ist alt und nur noch 3000 € Wert.

Hinzu kommt das ich bei der Scheidung noch ca 20 000 € aus Wertpapieren, Fonds und Lebensversicherung erhalte somit hab ich ca 50000 € an der Seite.

Du sagtes die Kinder müssten erst mal von ihren Ersparten leben und nicht ich , wenn ich dich richtig verstanden hab?

Meine Kinder bekommen von ihrem Vater Unterhalt in Höhe von je 449 € und zusätzlich die 308 € Kindergeld, nur mir will er den Unterhalt so weit kürzen das ich nur noch 200 € bekomme.

Meine Frage:"Müssen die Kinder dann auch Hartz IV beantragen oder nur ich? Ich bin voll kommen Ahnungslos.

Vielleicht werde vorher auch noch zum großzügigen Spender und kaufe meiner Mutter und mir selbst eine neue Wohnungseinrichtung.

Gruß Susa




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 06.02.2008 - 17:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die Kinder haben jeweils nur einen Freibetrag von 3.100€ + 750€ = 3.850€.
Sofern sie nach SGB II bedürftig werden, müssten sie erst mal ihr Vermögen, was darüber liegt (10.000€ - 3.850€ = 6.150€) für ihre Lebensführung aufbrauchen.
Wenn sie 308€ KiGE + 200€ Unterhalt erhalten, kann es aber durchaus sein, das sie gar keinen Anspruch auf ALG II haben, weil sie nicht bedürftig sind. Dann müssten sie natürlich auch ihr Vermögen nicht aufbrauchen.

ALG II setzt sich aus der Regelleistung und den anteiligen KdU zusammen.
Der 16jährige hat Anspruch auf 278€ Regelleistung und der 12jährige auf 208€. Dazu kommen noch die anteiligen KdU, bei 3 Personen also jeweils 1/3 der Warmmiete ohne Warmwasserkosten.
Da beide Kinder über mind. 508€ Einkommen verfügen, hätte der 16jährige erst Anspruch auf ergänzendes ALG II, wenn seine anteiligen KdU (508€ - 278€ =) 230€ übersteigen. Der 12jährige hätte gar erst ab (508€ - 208€ =) 300€ anteiliegen KdU Anspruch auf ALG II. Beide müssten aber hier dafür erst mal ihr zu vieles Vermögen aufbrauchen.
Ausgehend von den durchschnittlich als Angemessen anerkannten KdU sind das hier Beträge für die KdU, die deutlich darüber liegen, die Warmmiete müsste hier zwischen 690€ und 900€ liegen. Für 3 Personen zu viel.
D.h. die anteiligen KdU werden tatsächlich deutlich niedriger sein, womit beide Kinder keinen Anspruch auf ALG II bzw. Sozialgeld hätten.

Angenommen du würdest dein Vermögen von 50.000€ so verteilen, wie ich es in meinem Beitrag vom 01.02.2008 - 16:22 gezeigt habe, würden also 23.750€ als deinen Freibetrag übersteigendes Vermögen übrig bleiben und müssten verbraucht werden, bevor du überhaupt ALG II bewilligt bekommen würdest.
Wie lange du von dieser Summe nach Annahme der ARGE leben kannst, kannst du nach folgender Formel ausrechnen:
??? (Bsp. 150€) anteilige KdU + 347€ Regelsatz + 83€ Mehrbedarf wg. Alleinerziehend + (Bsp. 150€) Beitrag für KV = Monatsbedarf (Bsp. 730€)
(23.750€) verwertbares Vermögen - (Bsp. 730€) Monatsbedarf = (Bsp. 32 Monate) so lange müssen sie von ihrem Vermögen leben, bevor wir ihren nächsten Antrag auf ALG II bewilligen

Reicht man nicht so lange wie die ARGE einem vorrechnet und stellt vorher einen Antrag, muss man nachweisen, wofür das Geld zusätzlich verwendet wurde, z.B: höhere Miete, Zusatzkosten für med. Versorgung, etc.
Weist einem die ARGE dabei verschwenderisches Verhalten nach (2x Urlaub pro Jahr), erhält man erst nach Ablauf der genannten Verbrauchszeit ALG II oder für die Differenzzeit nur ALG II als Darlehen.





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Susa1 ...
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...   Erstellt am 07.02.2008 - 17:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für deine Antwort.

Da hab ich wohl irgendwie die Arschkarte gezogen und mein Ex lacht sich jetzt eins ins Fäustchen.

Gruß Susa





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