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alexa 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 17.09.2006
Beiträge: 10
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...   Erstellt am 17.09.2006 - 14:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo zusammen....

ich hab einige offene fragen und bräuchte eine hilfestellung.
ich bin algII-empfängerin (wenn gott will, wird mein antrag bewilligt)
dazu muss ich sagen, dass ich zwangsumziehen musste, da meine neue wohnung von vogelmilben befallen war (vernachlässigung von seiten des vermieters) auf die schnelle bekam ich natürlich keine neue angemessene wohnung und zog vorübergehend bei einem freund ein. womit dann auch die zuständigkeit des letzten amtes nicht mehr gewährleistet war.
in der zwischenzeit wurde bei mir eine chronische erkrankung festgestellt (multiple sklerose).
alles in allem versinke ich in vorausgaben und mache schon zangsdiät weil ich meine kosten irgendwie decken muss.
frage 1: gibt es eine möglichkeit gesundheitskosten geltend zu machen, die von der krankenkasse nicht übernommen werden? wenn ja, worauf muss ich achten? und muss ich den antrag im vorfeld stellen oder geht das auch (im zeitlichen rahmen - zb 4 wochen) nachträglich?
weiter gehts mit wohnungsfragen.... mit viel glück und langem suchen hab ich potentielle vermieter und eine halbwegs anständige wohnung gefunden. haken: die miete liegt 55 euro über der angeblich mindestmiete (im übrigen ist die mindestmiete vollkommen unrealistisch. dafür könnte ich mir max. ne gartenlaube leisten, welche aber dann wahrscheinlich die heizkosten sprengen würde.... alles ziemlich lachhaft!!!) mein vermieter ging im vorfeld schon mit der miete runter, kann aber nun nicht weiter runter wegen den vorgaben des finanzamtes. verschiedene massnahmen fielen mir nun ein und ich würde gerne wissen ob die umsetzbar wären.
um kaution und umzugskosten geltend machen zu können, muss ich mich an die vorgaben halten. also würde ich einen freund bitten die wohnung für mich anzumieten und mich als untermieterin mit rein zu nehmen. natürlich vertraglich festgelegt. kann es da schwierigkeiten geben?
ich glaube, das waren erstmal die wichtigsten dinge und hoffe auf hilfe.

liebe grüsse....




Sebastian ...
Admin und Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.08.2006
Beiträge: 350
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...   Erstellt am 17.09.2006 - 16:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo,

zu deiner ersten frage kann ich dir schon mal folgenden tipp geben:

Du kannst aufgrund der umgestellten Lebenssituation einen Mehrbedarf beantragen. Dieser beträgt monatl. bei Multiple Sklerose, Vollkost 25,56 Euro

Angabe: Dienstliche Hinweise der Bundesagentur zu § 21 SGB II", die BA folgt darin den Empfehlungen des "Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge"





Signatur
Redakteur bei
www.gegen-hartz.de


Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Ich erteile grundsätzliche KEINE Rechtsberatung!

<Roland>
unregistriert

...   Erstellt am 17.09.2006 - 16:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn Dein Freund keinen Ärger mit dem Amt haben möchte, kannst Du dies tun. Aber bedenke, dass sie dann schnell eine sog bedarfsgemeinschaft daraus machen. Und dann muss evtl dein Freund für dich aufkommen und du erhälst weniger leistungen. seit dem 1. August 2006 hat sich so einiges verschärft, so dass alles nicht wirklich leichter geworden ist. Was ist eigentlich mit frührente bei dir? Was meint ihr dazu?




alexa 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 17.09.2006
Beiträge: 10
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...   Erstellt am 17.09.2006 - 22:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


@ sebastian: danke für den tipp! das war mit das erste was ich gemacht habe.

@ roland: EIN freund - nicht MEIN freund.
und soweit ich weiss, muss müsste mir das amt erst mal nachweisen müssen, dass ich in einer bedarfsgemeinschaft lebe. und wenn ich mit jemandem in einer zweckgemeinschaft leben würde, heisst das ja nicht, dass ich gleich in einer partnerschaft lebe. abgesehen davon hat der freund einen hauptwohnsitz, der viel weiter entfernt ist.

beim rentenversicherer ist ein antrag auf medizinische rehaleistung in arbeit. bei bedarf wird dabei auch über frührente entschieden. nur kann ich davon auch nicht leben. das wäre nämlich ähnlich viel wie bei algII.

weiterhin habe ich beim versorgungsamt einen antrag auf behi-ausweis gestellt. sollte der wider erwarten bewilligt werden, würde mir - meine ich - eine grössere wohnung zustehen.





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