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Gabry  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 21.02.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 21.02.2008 - 22:22 | |
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Hallochen,
hab Alg II beantragt, bin alleinerziehend, zwei Kinder 3 und 5 Jahre. Nach Erziehungsurlaub gekündigt, wollte auch Alg I beantragen. Will nur höstens 15 Stunde die Woche arbeiten. Muss ich auch sonst besteht kein Anspruch auf Alg I. Darüberhinaus muss ich bis zu einer Stunde Fahrzeit hinnehmen (einfach, also bis zu 2 Stunden an einem Vormittag!) sonst habe ich auch keinen Anspruch. Das kann ich im Moment aber noch nicht, da ich meine kleine Tochter nicht gleich so lange in Kindergarten lassen will. Nun wurde der Antrag auf Alg I zurückgestellt, mit dem Vorschlag ihn evtl. in einem halben Jahr zu stellen. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf das Alg II? Kann ich da evtl. Probleme oder Kürzungen bekommen, wegen meiner arbeitsunwilligen Moral?
Bitte Antwort
Gabry
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Hartzgeschaedigt58er  Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 18.01.2008 Beiträge: 49 Nachricht senden | Erstellt am 22.02.2008 - 12:12 | |
Also, bis jetzt ist das alles ziemlich unklar.
ALG1 ist doch das erste, was man bekommt, falls die Sozialversicherungszeiten erfüllt sind.
Wenn nicht, dann eventuell ALG2, wobei dies knallhart ist, und eher der alten selbstverschuldeten Sozialhilfe entspricht, und so benehmen sich die Sachbearbeiter auch.
Wenn also die Voraussetzungen erfüllt sind, beantragen Sie besser ALG1.
Und bitte, nehmen sie die Situation etwas ernster, denn sie haben ja auch noch Familie. Arbeitsunwillige Moral wird heutzutage absolut nicht mehr geduldet.
Natürlich kann man dabei mehr oder weniger geschickt vorgehen.
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