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...   Erstellt am 06.12.2011 - 13:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzw. bräuchte einen Rat.

Folgendes: Es handelt sich nicht um den Standartfall wie " ich habe vergessen zu kündigen - der Vertrag wurde stillschweigend verlängert" nein.
Es geht darum ich habe mich mitte 2009 in einem Fitnessstudio angemeldet und für 1 Jahr einen Vertrag gemacht - damals als Azubi - Nun hab ich aber nach 3 Monaten unglücklicher Weise meinen Job bzw. meine Azubistelle verloren (musste die Ausbildung abbrechen) da hatte ich soviel um die Ohren mich um meine berufliche Zukunft zu kümmern, als mich um einen Fitnessstudio vertrag zu kümmern, denn ohne Azubi-Gehalt konnte ich die Raten nich mehr bezahlen, habe aber vergessen/verdrängt wie auch immer zu kündigen.
Zunächst kam auch eine Mahnung. Dann kam 2 Jahre lang nichts, nicht ein Abbuchungsversuch oder eine Rechnung oder Mahnung, und jetzt nach 2 1/2 Jahren kommt eine Mahnung aus heiterem Himmel in Höhe von ca. 1000€ also mehr als den gesamten monatlichen Beiträgen.

Kann mir da jemand ein Rat geben aus dem Schlammassel wieder rauszukommen? Habe im Internet gelesen falls Krankheiten oder Berufliche / Finanzielle Veränderungen für die man nichts kann eintreten gibt es da eine sonder Regel:

"Daraus folgt, dass eine Klausel "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt" unwirksam ist, da immer Krankheit, berufliche Veränderungen oder eine Schwangerschaft auftreten können. Eine solche Klausel dient "ohne Rücksicht" nur allein dem Anbieter und ist daher unwirksam. BGH (AZ: XII ZR 55/95)"


Nun meine Frage wenn ich die Kündigung mit einer Erklärung denen zu sende, dass ich es versäumt habe, aber vielleicht auch verständlich in meiner damaligen Lage (einfach von heut auf morgen keine Ausbildung mehr (Insolvenz)).

Oder ist da gar nicht mehr rauszukommen?

Jemand irgendwelche Tipps / Erfahrungen / Urteile oder sonstiges ?


Vielen Dank




Geburtig ...

...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 06.01.2005
Beiträge: 915
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...   Erstellt am 12.12.2011 - 11:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Wenn Sie das Vertragsverhältnis nicht fristgemäß beendet haben, hat Ihr Vertragspartner Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.
Ihre finanzielle Situation spielt hier keine Rolle.
Die Regelverjährung beträgt drei Jahre, so das auch nicht von einer Verjährung auszugehen ist.
Versuchen Sie gegenüber dem Unternehmer auf die Tränendüsen zu drücken um eine Kulanzregelung zu erwirken. Einen Rechtsanspruch haben Sie darauf allerdings nicht.





Signatur
Joachim Geburtig Mail: rostock@geburtig.info Homepage: http://www.geburtig.info


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