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<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 10.09.2007 - 11:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo an die Moderatoren!

Eine Bitte.Im Ratgeber sollte etwas näheres zum Einkommen mit aufgenommen werden.

Anhang zu § 13 SGB II
Verordnung zu Berechnung von Einkommen

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr.55
ALG II/ Sozialgeld Verordnung-Stand 01.10.2005

§ 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen:

1.Einmalige Einnahmen und Einnahmem, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie jährlich 50 € nicht übersteigen.
Bei Bedarfsgemeinschaften gilt das pro Mitglied.

2.Zuwendungen Dritter, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen, soweit sie die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht gerechtfertigt wären.

Besonders Satz 2 ist interessant, weil hier kein Betrag festgelegt ist und sich hier ein Ermessen
heraushört, bezüglich Zuwendungen.
Es lohnt sich auf jeden Fall zu klagen, dass Gerichte die Höhe der Zuwendungen festlegen.

Vielleicht weis jemand mehr.
Würde mich freuen, wenn es mit zu den anderen hilfreichen Themen im Ratgeber hinzugefügt würde.

Dank im Voraus von einer Leidensgenossin.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8150
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...   Erstellt am 10.09.2007 - 20:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

ich habe schon seit einer Woche vor, einen Ratgeber zum Thema Einkommen zu schreiben, bin aber bis jetzt nicht dazu gekommen.





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