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Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  | <guest> unregistriert
| Erstellt am 10.09.2007 - 11:43 | |
Hallo an die Moderatoren!
Eine Bitte.Im Ratgeber sollte etwas näheres zum Einkommen mit aufgenommen werden.
Anhang zu § 13 SGB II
Verordnung zu Berechnung von Einkommen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr.55
ALG II/ Sozialgeld Verordnung-Stand 01.10.2005
§ 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen:
1.Einmalige Einnahmen und Einnahmem, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie jährlich 50 € nicht übersteigen.
Bei Bedarfsgemeinschaften gilt das pro Mitglied.
2.Zuwendungen Dritter, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen, soweit sie die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht gerechtfertigt wären.
Besonders Satz 2 ist interessant, weil hier kein Betrag festgelegt ist und sich hier ein Ermessen
heraushört, bezüglich Zuwendungen.
Es lohnt sich auf jeden Fall zu klagen, dass Gerichte die Höhe der Zuwendungen festlegen.
Vielleicht weis jemand mehr.
Würde mich freuen, wenn es mit zu den anderen hilfreichen Themen im Ratgeber hinzugefügt würde.
Dank im Voraus von einer Leidensgenossin.
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8150 Nachricht senden | Erstellt am 10.09.2007 - 20:53 | |
Hallo,
ich habe schon seit einer Woche vor, einen Ratgeber zum Thema Einkommen zu schreiben, bin aber bis jetzt nicht dazu gekommen.
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Weitere Informationen zur Hartz IV Reform und zum Arbeitslosengeld II:
Hartz 4
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