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wuschelkrause  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 14.05.2007 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 16.05.2007 - 15:49 | |
Ich habe neulich gehört das man als Hartz IV Empfänger
einen Zuschuß von ca. 30,-€ erhält zur Abdeckeung seiner Versicherungen wie z.b Haftpflicht oder Hausrat.
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supermami1984 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 06.06.2007 Beiträge: 12 Nachricht senden | Erstellt am 07.06.2007 - 12:18 | |
Hallo,
Da habe ich auch schon nachgefragt und als antwort kam.Nein das muss man selberzahlen weil das angeblich nicht lebensnotwendig ist.Verstehe ich zwar nicht aber die beamten muss man auch nicht verstehen.Denn fall mann keine hausrat oder haftpflicht hat und es passiert was helfen sie einem auch nicht.Bin da aber noch dragn.lg
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<maaji> unregistriert
| Erstellt am 07.06.2007 - 18:14 | |
Hallo,
ich denke mal, ihr sprecht von dieser Versicherungspauschale von 30 Euro?
In den Genuss dieser Versicherungspauschale kommt man allerdings nur, wenn man irgendeine Form von Einkommen hat. In diesem Fall wird dann diese Pauschale abgezogen, bevor das Einkommen mit dem ALG II verrechnet wird.
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PierreMensah unregistriert
| Erstellt am 21.06.2007 - 00:37 | |
wuschelkrause schrieb
Ich habe neulich gehört das man als Hartz IV Empfänger
einen Zuschuß von ca. 30,-€ erhält zur Abdeckeung seiner Versicherungen wie z.b Haftpflicht oder Hausrat.
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Logo! Aber der "Zuschuss" ist schon in deinen 345 Eur/mtl. mit drin Grundsätzlich gilt: von den dir aus Steuergeldern so großzügig gezahlten Hatz-IV-Leistungen in Höhe von 345,00 Euro musst du alles bezahlen, was du monatlich zu bezahlen hast. b das überhaupt geht, interessiert die ARGE nicht.
Beispiel: mir bleiben nach Abzug aller fixen Kosten mtl. 128,-- Euro zum Leben. Nachdem ich am 15.06.2006 wegen Eigenbedrafskündigung meinens vorherigen Vermieters gekündigt wurde, hatte ich, als erstmalige Einrichtungshilfe eine minimal ausreichende Kücheneinrichtung beantragt,(da das hier Leerräume sind). Antrag abgelehnt mit der Begründung, ich hätte ja in meiner vorherigen Whg. eine Küche gehabt (die Vermietereigentum/Einbauküche war) und wenn ich jetzt keine mehr habe, sei das meine eigene Schuld; ich hätte die Küche ja mitn ehmen können, dann hätte ich jetzt eine (obwohl die ARGE wusste! dass die Einbauküche Vermietereigentum war!) Und aus diesem Grunde müsse ich jetzt eine Küche, sofern ich eine haben wolle, aus meinem Hartz-IV-Regelsatz von Brutto 345,00 Euro (128,00 Euro Netto)finanzieren! Und weil das ja so leicht zu bewerkstelligen ist (man gönnt sich ja sonst nix) kenne ich warme Mahlzeiten seit dem nur noch aus der Fernsehwerbung und nur Stullen, Stullen, Stullen hängen mir mittlerweile zum Halse heraus, obwohl diese Ernährungsmethode ja soooo "nahrhaft, gesund und ausgewogen" ist :sad
Soviel zu deiner Frage, ob die Parole stimmt, dass du 30 Euro pauschal für die Bezahlung von evl. Versicherungsbeiträgen von der ARGE kriegen würdest/müsstest!
Nächste Fräge!
[Dieser Beitrag wurde am 21.06.2007 - 00:38 von PierreMensah aktualisiert]
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 21.06.2007 - 02:10 | |
@PierreMensah
Hallo Pierre,
ist zwar jetzt ein bissel am eigentlichen Thema vorbei, aber so ganz richtig liegst du hier nicht mit deiner Behauptung.
Zitat Arbeitsagentur bzgl. ALG II:
Einmalige Leistungen
Über die Regelleistung hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für
* die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
* die Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt)
Falls du noch Kontakt zu deinem ehemaligen Vermieter hast, lass dir von ihm schriftlich bestätigen, dass es sich bei der Küche um sein Eigentum handelt, das er damals lediglich an dich vermietet hat (sollte eigentlich auch aus dem Mietvertrag hervorgehen).
Dann leg Widerspruch ein und reich das Schriftstück (nur eine Kopie!) als Beweis mit ein!
Auf diesem Wege sollte eigentlich eine kleine Grundausstattung zu kriegen sein. Schließlich kannst du dem Arbeitsmarkt nicht 100 % zur Verfügung stehen, wenn du unterernährt bist... 
Viel Glück.
Gruss Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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