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news 19.11.2006 16:43 heise online
Australien plant drastische Copyright-Verschärfung
Der Entwurf der australischen Regierung[1] zur Copyright-Novelle hat heftige Proteste ausgelöst. Insbesondere der Verband der australischen Internetwirtschaft, die Internet Industry Association (IIA), kritisiert[2], dass mit dem Gesetzesvorhaben schon das öffentliche Singen populären Liedguts und viele andere Alltagshandlungen der Bürger kriminalisiert würden. Auch Wissenschaftler und der für Rechts- und Verfassungsfragen zuständige Ausschuss[3] des australischen Senats sind der Auffassung, dass die Regierung weit über ihr Ziel der Anpassung des Copyrights an die digitale Gesellschaft und internationale Vorgaben hinausgeschossen sei.
Geht es nach dem Entwurf, wird Australien nach Ansicht des Informationsdienstes Intellectual Property Watch[4] das erste Land, in dem selbst unwissentlich begangene geringfügige Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt werden könnten. Generell soll mit der Gesetzesreform Strafverfolgern eine breitere Palette an Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, um gegen verdächtige Rechtsverletzer vorzugehen. Rechtehalter und Vertreter der Unterhaltungsindustrie haben das Vorhaben begrüßt, weil ihrer Ansicht nach damit Copyright-Verletzungen etwa in Tauschbörsen schon im geringfügigen Stadium unter Kontrolle gebracht werden könnten. Es gibt aber auch zahlreiche Stimmen, die vor einer unverhältnismäßigen Kriminalisierung legitimen Verhaltens warnen.
IIA-Geschäftsführer Peter Coroneos fürchtet, dass der Vorschlag wissentlich oder unbeabsichtigt "verheerende Folgen für die durchschnittliche australische Familie" entfalten könnte. Schon falls eine Gruppe bei einem Geburtstagspicknick in einer öffentlichen Anlage wie einem Zoo das noch bis 2030 geschützte "Happy Birthday" anstimme und das Trällern des Ständchens von anderen Besuchern gehört würde, riskiere sie einen "Hinweis über eine Rechtsverletzung", der mit bis zu 1320 australischen Dollar oder umgerechnet knapp 800 Euro bewehrt sein könnte. Würde die Familie eine Aufnahme des Freilandsingens mit einem Camcorder anfertigen, wäre sie von einer weiteren Strafe "aufgrund des Besitzes eines Geräts zum Zweck der Durchführung einer Copyright-Verletzung" bedroht. Für den Fall, dass ein Gast der Feier den Clip noch ins Internet stelle und öffentlich verbreite, stünden noch einmal 800 Euro Strafe im Raum.
Die Industrielobby hat mehrere Analysen[5] veröffentlicht, in denen sie die Gefährdungen durch die geplanten Copyright-Verschärfungen etwa für Teenager, kleine Firmen und Konzerne darstellt. Strafrechtlich relevant wäre es demnach auch, wenn man eine TV-Sendung auf Video aufnimmt und Freunden oder Bekannten zum Anschauen überlässt. Sogar der Hersteller des benutzten Videorecorders soll bedroht sein. Schließlich habe er ein Gerät produziert, mit dem sich illegale Kopien erstellen lassen. Coroneos' Resümee: "Wir haben unsere Rechtseinschätzung mehrfach mit der Hilfe von Rechtswissenschaftlern und Regulierungsexperten wiederholt. Doch wir können nicht nur keine Rechtfertigung für die Härte der Strafen sehen. Darüber hinaus wird es die Komplexität der neuen Gesetze für den normalen Australier sehr schwer machen, eine mögliche Haftbarkeit zu vermeiden". Die aus dem Entwurf ableitbaren Szenarien seien "erschreckend".
Brian Fitzgerald, Leiter der School of Law[6] der Queensland University of Technology in Brisbane, geht davon aus, dass die vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen auch durchgesetzt werden. Andernfalls wäre es unverständlich, wieso der Entwurf nicht stärker auf die Bekämpfung gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen ausgerichtet worden sei. Die Tatsache, dass die Regierung die Novelle durch die Instanzen peitschen wolle, ist für Fitzgerald ein weiterer Grund zur Besorgnis. Das Repräsentantenhaus des australischen Parlaments habe den Entwurf bereits Anfang November abgesegnet, mit dem Votum des Senats sei im Dezember zu rechnen. Ziel der Regierung sei es, die Verschärfungen schon Anfang Januar in Kraft treten zu lassen.
Die Rechtspolitiker des Senats haben nach einer Konsultation noch umfangreichen Änderungsbedarf angemeldet[7]. Sie empfehlen unter anderem, die "strengen Haftungsvorkehrungen" zu korrigieren, um den "möglichen weitreichenden Einfluss ihrer Anwendungen auf gewöhnliche Australier und rechtsmäßige Unternehmungen zu reduzieren". Die Ausnahmeregeln rund um erlaubte Vervielfältigungen im Wissenschaftsbereich müssten umfangreicher gefasst werden. Auch bei dem geplanten Umgehungsverbot technischer Kopierschutzmaßnahmen sei nachzubessern. Insgesamt bedürfe es zahlreicher Änderungen, um die Copyright-Revision verbraucherfreundlich zu gestalten. Ein von Regierungsseite ins Feld geführte Handelsabkommen, das "Australia-United States Free Trade Agreement" (AUSFTA[8]), stehe dem nicht entgegen. Ein Sprecher des federführenden australischen Justizministeriums versicherte, dass noch Zeit sei für Korrekturen.
Schmackhaft machen will die Regierung den Bürgern die Reform mit der Erlaubnis[9], erstmals Privatkopien von TV- oder Radioprogrammen aufzunehmen. Diese müssen dem Entwurf zufolge nach einmaligem Abspielen aber wieder gelöscht werden. Darüber hinaus sollen die Käufer von CDs, Zeitungen oder Büchern die erstandenen Werke in andere Formate wie etwa MP3s umwandeln und dann auf Abspielgeräte wie den iPod übertragen dürfen. DVDs sind laut dem Gesetzesentwurf von dieser Ripping-Klausel ausgeschlossen. Justizminister Philip Ruddock war sich bislang sicher, "dem gesunden Menschenverstand entsprechende Änderungsvorschläge" vorgelegt zu haben. (Stefan Krempl) /
(se[10]/c't) (se/c't)
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[2] http://www.iia.net.au/index.php?option= … 7&Itemid=3 2
[3] http://www.aph.gov.au/Senate/committee/legcon_ctte/
[4] http://www.ip-watch.org/weblog/index.ph … ff&print=0
[5] http://www.iia.net.au/index.php?option= … &Itemid=32
[6] http://www.law.qut.edu.au/about/lschool.jsp
[7] http://www.aph.gov.au/Senate/committee/ … ort/index. htm
[8] http://www.dfat.gov.au/trade/negotiations/us.html
[9] http://www.heise.de/newsticker/meldung/73349
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news 17.11.2006 13:39 heise online
Zypries will Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen senken
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will gegen "hinterfragungswürdig" hohe Kostennoten von Anwälten bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Die geplante gesetzliche Beschränkung der Gebühren für die Advokaten plant die SPD-Politikerin im Rahmen ihres gleichzeitig überarbeiteten Referentenentwurfs[1] zur Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie[2] zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. "Die erste anwaltliche Abmahnung darf nicht mehr als 50 Euro gegenüber dem Abzumahnenden betragen", erläuterte Zypries ihr Vorhaben am heutigen Freitag in Berlin. Dies habe aber nichts mit dem Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Anwalt zu tun, wo letzterer natürlich weiterhin höhere Gebühren verlangen könne. Die vorgestellte Klausel bezieht sich zudem ausschließlich auf "einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs".
Als Beispiel brachte die Ministerin die Benutzung eines Stadtplanausschnittes auf einer privaten Homepage oder das Angebot eines einzelnen Musikstückes zum Download in einer Online-Tauschbörse. Hier sei die Ansetzung von Gegenstandswerten von 250.000 Euro und sich daraus ergebende anwaltliche Abmahnkosten in Höhe von 2500 Euro "ein bisschen viel". Auch bei der Nutzung von geschützten Fotos oder beim Verkauf geschützter Werke auf eBay "wird sehr weit übers Ziel hinausgeschossen", hat Zypries aus "ganz vielen Eingaben" von Bürgern erfahren. Es gehe nun nicht darum, die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu reduzieren, versicherte die Ministerin. Jeder einzelne Rechtsbruch könne im Prinzip weiter bei der Staatsanwaltschaft landen. "Wir wollen nur nicht, dass exorbitante Anwaltskosten verlangt werden können." Kanzleien, die sich die Abmahnung von Nutzern etwa mit Hilfe der Anzeigenmaschinerie der Schweizer Firma Logistep[3] gleichsam als Geschäftsmodell auserwählt haben, dürften damit künftig kaum noch auf einen grünen Zweig kommen.
Präzisiert hat das Justizministerium ferner die heftig umkämpfte Regelung in dem Gesetzesentwurf, mit der ein Auskunftsanspruch auch gegen Provider geschaffen werden soll. Zunächst war vorgesehen, dass beispielsweise Vertreter der Musik- und Filmindustrie bei einem "gewichtigen Eingriff" in Urheberrechte gegenüber einem "in gewerblichem Ausmaß" tätigen Zugangsanbieter eine Auskunftsbefugnis erhalten sollten; dabei sollten die Rechteverwerter im Rahmen von Klagen vor dem Zivilgericht auf Unterlassung oder Schadensersatz über den Namen eines Nutzers hinter IP-Adresse, die bei einer Rechtsverletzung erfasst wurde, Auskunft erhalten können. Nun muss der Rechtehalter den Korrekturen zufolge zusätzlich klar machen, dass sein Urheberrecht "in gewerbsmäßiger Weise unter einer bestimmen IP-Adresse" verletzt worden ist. Rein privates Handeln soll dagegen vom Auskunftsanspruch ausgenommen werden. Es bleibt zudem trotz anderer Forderungen[4] aus Reihen der Medienindustrie bei der Erfordernis eines Richterbeschlusses.
Nach dem Entwurf sind die Informationsbefugnisse gegen Dritte auch "schon im Vorfeld" vorgesehen, wenn eine Rechtsverletzung "offensichtlich ist". Da Klagen gegen unbekannt im Zivilrecht nicht möglich seien, müssten die Rechteinhaber in gewissen Fällen in Erfahrung bringen können, wer hinter einer IP-Adresse stecke. Unter engen Voraussetzungen soll daher künftig auch der Zugriff auf die so genannten Verkehrsdaten möglich sein, die Informationen über Umstände der Kommunikation wie etwa die Zuordnung einer Kennung zu einem Anschlussinhaber oder die Zeitdauer einer Verbindung zwischen zwei Anschlüssen. Gemäß dem Referentenentwurf für die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung[5] sollen die Rechtehalter mit ihrem zivilrechtlichen Ansprüchen aber nicht auf die verdachtsunabhängig sechs Monate lang auf Vorrat zu speichernden Verkehrsdaten zugreifen dürfen.
Bei Schadensersatzansprüchen soll es laut Zypries bei den Bestimmungen aus dem ursprünglichen Entwurf bleiben. Grundsätzlich können sie sich so künftig auf die Höhe der mit dem Verkauf von Fälschungen gemachten Einnahmen oder auf den potenziell mit dem Vertrieb von Lizenzen zu erwirtschaftenden Gewinn beziehen. Einem "kompensatorischen Anspruch" wie in den USA, wo Summen deutlich jenseits des wirklichen Schadens verlangt werden können, erteilte die Ministerin erneut eine Absage. In Einzelfällen könne es aber zur Veranschlagung einer doppelten Lizenzgebühr kommen, wie vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Generell werden mit der Novelle, die Anfang 2007 im Kabinett beschlossen und später voraussichtlich gemeinsam mit dem "2. Korb" der Urheberrechtsreform[6] vom Bundestag beraten werden soll, zahlreiche Gesetze rund um das geistige Eigentum wie etwa zum Patent-, Urheberrechts-, Gebrauchsmuster-, Marken- oder Halbleiterschutz weitgehend wortgleich geändert. "Wir wollen die Produktpiraterie weiter bekämpfen", erklärte Zypries das Hauptanliegen. Momentan würden fünf bis neun Prozent des Welthandels auf gefälschte Produkte entfallen. Allein die Zahl der an den EU-Außengrenzen abgefangenen Artikelimitate habe sich seit 1998 verzehntfacht. Auskunftsansprüche sollten daher vor allem die Hintermänner solcher Vergehen transparenter machen. Darüber hinaus passt der Entwurf das deutsche Recht an die neue Grenzbeschlagnahme-Verordnung der EU an. Sie sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Piraterieware nach Beschlagnahme durch den Zoll vor. Die Implementierung der Regeln ist überfällig, da die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie schon im April fällig gewesen wäre.
Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund[7]" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):
* Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt[8]
(Stefan Krempl) /
(jk[9]/c't) (jk/c't)
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[5] http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/81061
[6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/74938
[7] http://www.heise.de/ct/hintergrund/
[8] http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/68064
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Australien: Gesetzesentwurf sorgt für Aufregung - Singen von "Happy Birthday" kostet 800 Euro
In Australien hat im November ein neuer Gesetzesentwurf für das australische Urheberrecht das Repräsentantenhaus erfolgreich durchlaufen. In diesem Gesetz wird jede noch so kleine Urheberrechtsverletzung mit einem Bußgeld bzw. Gefängnis geahndet.
Die IIA (Internet Industry Association) warnt ausdrücklich vor den Problemen für die Wirtschaft und Privatpersonen. Sollte dieser Entwurf Gesetz werden, so könnte das Singen von "Happy Birthday" mit einer Strafe von max. 800 Euro belegt werden.
Es ist dann auch egal, ob diese Tat bewusst oder unwissentlich begangen wurde. Australien will damit seine Gesetze denen in Amerika anpassen. Das ist "fairer für die Konsumenten und härter für Copyright-Piraten", sagt der Generalstaatsanwalt des Landes.
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