<eismann> unregistriert
| Erstellt am 03.11.2007 - 13:53 |  |
Verraten und verkauft ...

...wird man als Arbeitssuchender!
Da ist meine arme Schwiegermutter gestorben und wir haben sie teilweise mit Hilfe des Geldes von meiner Tochter in die Erde gebracht. Das Geld muss/will ich meiner Tochter irgendwann zurück geben. Die Auslagen habe ich als besondere Ausgaben (oder so) in der Jahressteuer vermerkt und bekomme mit meiner Frau tatsache ca. 2000 EUR zurück. Im Ergebnis wird mir das schon geringe ALG II für 12 Monate gestrichen, weil die Steuerrückerstattung angerechnet wird. Zur Zeit klage ich dagegen, weil es genau dazu schon mehrere Gerichtsurteile gibt. Meine Schwiegermutter mag es mir verzeihen - aber das nächste mal werden wir das Erbe ausschlagen und der Staat soll sehen, wie teuer ein Begräbnis ist.
Eismann
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