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So habe gegoogelt und auch was gefunden!
Titel: Verordnung über die artgerechte Haltung von Frauen
Autor: c r m e n
Datum: 9.6.2004 15:27 Uhr
BUNDESGESETZBLATT
Teil 1
2001 Ausgegeben zu Berlin am 30. Februar 2001 Nr. 13
Verordnung über die artgerechte Haltung von Frauen
(Frauenhalteverordnung - FHaltVO)
Bekanntmachung der Verordnung über die artgerechte
Haltung von Frauen (Frauenhalteverordnung - FHaltVO)
Aufgrund des § 32a Abs. 4 des Artenschutzgesetzes (BGBL 1 Nr. 584/1973, in der Fassung der Änderung vom 31.12.1985 (BGBL 1 Nr. 430/1985), wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Männerangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:
Artikel 1
Allgemeine Bestimmungen
Sich eine Frau zu halten ist bei weitem problematischer als zu Großvaters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zur (eigenen) Frau überhaupt noch lohnt. Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften der Frau, die jedoch sehr selten zu finden sind. Zwei davon sollte die Auserwählte aber laut BGBL 1 Nr. 584/1073 unbedingt aufweisen:
§ 1
(1) Sie sollte nützlich sein, d.h. häusliche Fähigkeiten besitzen, darüber hinaus auch fleißig im Haushalt und willig im Bett.
(2) Sie sollte herzeigbar sein, d.h. ihr Aussehen sollte kein Mitleid erregen, selbst bei Second-Hand-Kleidung.
(3) Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn §2 zutrifft.
(4) Abzuraten ist von Frauen mit eigener Meinung, insbesondere, wenn diese auch geäußert wird!!!
§ 2
Sie ist reich, oder Filmstar, oder beides!!!
Artikel 2
Tipps und Empfehlungen
(1) Anschaffung
Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl Ihres Frauchens und überzeugen Sie sich von ihren Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, dass die Zahl der Frauen, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt! Die Kosten für Frauenhäuser werden schließlich auf die Gemeinschaft der steuerzahlenden Männer umgelegt.
(2) Ernährung
Wie der Mensch ist die Frau ein Allesfresser. Man sollte ihr neben Katzenfutter auch ab und zu frisches Gemüse verabreichen. Zuviel Grünfutter ist aber zu vermeiden, da damit die Meckerfähigkeit gesteigert wird. Vorsicht jedoch bei Überfütterung! Wenn sie zu fett ist, wird sie unbeweglich und kann nicht mehr so schnell putzen und waschen.
(3) Unterbringung
Mann sollte sie nicht den ganzen Tag einsperren, da sie sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Rasenschnitt per Nagelschere), sollte sie möglichst einmal täglich ins Freie führen, wo sie etwas Auslauf hat. Dabei empfiehlt es sich, Schaufenster zu meiden! Sonst besteht Reißgefahr für die Halskette aus Schwedenstahl!
(4) Pflege
Sorgen Sie dafür, dass sie sich genau einmal am Tag wäscht um die Folgekosten (Feuchtigkeitscremes) zu begrenzen. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden. Haarpflege sollt durch Perücken - vorzugsweise Einkauf nach Karneval in Spezialgeschäften - ersetzt werden. Der Bezug von Duftwässern sollte budgetiert werden.
(5) Ausbildung
Empfehlenswert ist die Anschaffung einer bereits ausgebildeten und arbeitswilligen Frau. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehlen wie "Fuß", "Platz", "Kusch", "Hol Bier" erleichtern die Haltung der Frau erheblich und ist - selbst entgegen bestehender Theorien - von Frauen erlernbar.
(6) Fortpflanzung
Frauen sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend, wenn nicht gerade eine Migräne vorgeschoben wird. In speziellen Fällen empfiehlt sich die Sterilisation, denn ständig schwangere Frauen sind nur bedingt arbeitsfähig und verzehren Kombinationen aus Heringen und Himbeeren!
Berlin, den 28. Februar 2001
Die Bundesministerin für Männerangelegenheiten und Verbraucherschutz
Titel: Artgerechte Haltung von Männern
Autor: c r m e n
Datum: 9.6.2004 15:28 Uhr
Auszug aus dem Bundesgesetzblatt für Deutschland
ausgegeben am 19. Juni 1998 Teil 1. III. Verordnung
Artgerechte Haltung von Männern
Auf Grund des § 32 n Abs. 4 des Artenschutzgesetzes BGBI Nr. 584/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI Nr. 430/1985, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:
Artikel 1
Allgemeine Bestimmungen
Sich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht mehr so problemlos wie zu Großmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage ob sich die Haltung eines Mannes überhaupt noch lohnt. Ein brauchbares Exemplar sollte mindestens zwei der nachfolgend genannten Vorraussetzungen erfüllen.
§ 1 Grundlegende Eigenschaften
Abs 1 Er sollte nützlich sein (handwerkliche Fähigkeiten, fleißig im Haushalt und im Bett gut zu gebrauchen)
Abs 2 Er soll herzeigbar sein (d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen)
Abs 3 Obige Punkte können außer Acht gelassen werden wenn § 2 zutrifft.
§ 2 Er ist reich !
§ 3 Anschaffung
Gehen Sie bei der Auswahl Ihres Männchens sorgfältig vor und lassen Sie sich genügend Zeit um sich von seinen tatsächlichen Fähigkeiten zu überzeugen.
Bedenken Sie, dass das Männchen stets versucht, sich von seiner besten Seite zu zeigen, danach aber häufig in sein altes Rollen-verhalten zurückfällt. Oft offenbaren sich versteckte und offensichtliche Mängel erst später.
In der letzten Zeit steigt die Zahl der ausgesetzten Männchen rapide an. Viele Exemplare streunen orientierungslos herum oder suchen Zuflucht bei anderen Frauen. Das Vorliegen der Vorraussetzungen gem. § 3 sollte daher sorgfältig geprüft werden.
Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes (siehe auch § 5). So sind zum Beispiel auf dem Second-Hand-Markt oftmals brauchbare Exemplare zu finden. Sie zeichnen sich meist durch eine ausgezeichnete Ausbildung und eine genügsame Lebensweise aus.
Aber Vorsicht vor mehrfach gebrauchten Exemplaren. Aufgrund der vielen Pflegestellen neigen sie zu zeitweiligem Gedächtnisverlust und können sich dann weder an Ihr Heim noch an ihr Frauchen erinnern.
§ 4 Ernährung
Der Mann ist ein Allesfresser. Um Mangelerscheinungen vorzubeugen sollte man Ihm neben dem Dosenfutter ab und zu frisches Gemüse oder Salat vorsetzen. Alkohol sollte nicht grundsätzlich verboten werden, da er ihn sich sonst zusammen mit anderen Artgenossen anderweitig beschafft. Für Süßigkeiten gilt im wesentlichen das Gleiche. Vorsicht vor Überfütterung. Bedenken Sie, daß ein fetter Mann schnell unbeweglich wird und damit im Bett und im Haushalt nicht mehr so leistungsfähig ist.
§ 5 Artgerechte Haltung
Was die Unterbringung angeht so ist der Mann relativ anspruchslos.
Im allgemeinen genügen ein Bett und ein Fernseher.
Bei Vorhandensein eines Computers kann eventuell auf den Fernseher verzichtet werden. Man sollte Ihn nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht.
Für die allgemeine Beweglichkeit und eine regelmäßige Sauerstoffzufuhr hat sich Gartenarbeit bestens bewährt. Außerdem sollte man ihn möglichst einmal täglich ins Freie führen, damit er etwas Auslauf hat. Denken Sie daran, ihn immer an der langen Leine zu lassen.
§ 6 Pflege
Sorgen Sie dafür, daß er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden. Ein gelegentlicher Haarschnitt ist ebenfalls zu empfehlen. Tauschen Sie getragene Kleidung regelmäßig gegen neue aus.
§ 7 Männerkrankheiten
Der Mann im allgemeinen neigt zu Übertreibungen. Eine Veranlagung zum Hypochonder ist quasi angeboren. Bei Erkältung ist leichte Bettruhe vollkommen ausreichend. Aufrichtiges Bedauern des Erkrankten kann den Heilungsverlauf positiv beeinflussen.
Sollte tatsächlich eine ernste Erkrankung vorliegen, empfiehlt es sich einen Arzt hinzuzuziehen.
Manche Männchen neigen zu übermäßigem Haarausfall. Dies beeinträchtigt ihre Leistungsfähigkeit meist nicht und ist daher unbedenklich.
§ 8 Ausbildung
Männer werden schnell handzahm, wenn man sie richtig behandelt. Das Befolgen der wichtigsten Regeln wie "Fuß, Platz, kusch und hol's" beherrschen die meisten bei regelmäßigem Training und einer Belohnung durch Leckerli oder ein paar Streicheleinheiten bereits nach wenigen Tagen.
Bei der Ausbildung ist es unerlässlich die Schwiegermutter miteinzubeziehen und klare Regeln für die Erziehung aufzustellen.
§ 9 Fortpflanzung
Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend.
Ein in diesem Zusammenhang geäußerter Kinderwunsch ist mit Vorsicht zu genießen da er oft nur als Mittel zum Zweck dient. Leihen sie sich bei Verwandten oder Bekannten ein paar Kinder aus. So können Sie seine Fähigkeiten als Vater in Ruhe testen.

Oberes Bild beispiel der Käfighaltung 
Signatur WER RECHTSCHREIBFEHLER FINDET DARF SIE BEHALTEN!!!!
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