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<Harri>
unregistriert

...   Erstellt am 11.09.2007 - 22:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich wohne vorübergehend im Moment bei meinen Eltern und wir bilden somit eine Hausgemeinschaft, da ich 27 Jahre bin.
Nun wollen die von der Arge aber, dass meine Eltern ihre letzten 3 Lohnabrechnungen und ihr Vermögen im Antrag angeben. Das wollen die aber nicht. Ausserdem steht im Antrag, dass das nur die in der Bedarfsgemeinschaft Lebenden tun müssen.
Meine Fragen nun:
Ist das Alles rechtens?
Und wie komm ich drumm herum das Vermögen meiner Eltern angeben zu müssen?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 12.09.2007 - 16:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

das ist nicht rechtens.
Lt. SGB II bildest du ab 25 Jahren eine eigene BG, deine Eltern sind dir dann lt. SGB II keinen Unterhalt mehr schuldig.

Anfrage ablehnen und damit begründen, oder noch besser: gegen diese Anfrage Widerspruch einlegen und, mit dem von mir oben genannten, eine rechtliche Begründung für den Lohnnachweis fordern!
Da das Amt keine solche nennen kann, hat sich die Angelegenheit erledig.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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