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fritzo 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 19.06.2007
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 19.06.2007 - 12:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Kann jemand dieses fiktive Problem beantworten? Angenommen ein ARGE II-Empfänger will 5-7 Wochen arbeiten, auf eine Stelle, die er von einem privaten Vermittler bekommen hat; im Vermittlungsvertrag steht, dass wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältniss innerhalb 6 Wochen kündigt, müsse er die 1000 € sellber bezahlen müsse. Nach den 6 Wochen erhält er vom A-Amt ja das Geld.
Wenn er nun eine Attest bringt, dass er wegen seiner Knieprobleme nach 5-7 Wochen ausscheiden muss, muss er dann selber irgenwie das Geld zahlen? Nach 6 Wochen könnte er eine Sperre bekommen, vor den 6 Wochen evtl. das Geld selber zurückzahlen, aber wie kann der vermittler dann reagieren?. Wie kommt er am besten aus der Geschichte raus?
danke & grüsse




<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 19.06.2007 - 13:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo fritzo,

ich gehe davon aus, Du hast von der ARGE einen Vermittlungsgutschein bekommen und mußtest Dich bei einem privaten Arbeitsvermittler bewerben.
Der private Vermittler erhält einen Teil der Summe
nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Wochen, den Rest nach sechs Monaten.

Mit dem Vertrag mußt Du Dir Rechtsbeistand suchen.Wenn man diesen nicht einsehen kann, ist von hier aus keine Hilfe möglich.
Rein theoretisch ist es möglich, wenn Du vor dieser Frist von 6 Wochen ausscheidest, dass er Dich zu Schadensersatz verpflichtet, weil er ja von der ARGE nichts erhält und somit für die Vermittlung keine Vergütung erhält.

Von der Arge mußt Du auch mit Sanktionen rechnen, wenn Du durch Selbstverschuldung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidest.

Aber trotzdem sehr interessant, man lernt eben nie aus und dies wäre ein Grund die Bewerbung bei einem privaten Arbeisvermittler abzulehnen.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 19.06.2007 - 16:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ein ärztliches Attest dürfte von der ARGE als wichtiger Grund für die Ablehnung bzw. Aufgabe einer Arbeitsstelle angesehen werden.
In Folge wird die ARGE dich zum Amtsarzt schicken, um die Frage zu klären, ob und in welchem Umfang du noch arbeitsfähig bist.

Was die private Arbeitsvermittlung angeht, bekommt diese ihr Geld über den Vermittlungsgutschein vom Amt.
Einen privaten Arbeitsvermittler, der einen Vertrag mit dem Arbeitslosen abschließt, nach welchem dieser - egal aus welchem Grund - verpflichtet ist, die Vermittlungsprovision selbst zu zahlen, wenn sie die ARGE nicht zahlt, z.B. weil das Beschäftigungsverhältnis nicht lange genug hält, sollte man tunlichst meiden!

Meinem Wissen nach gibt es sogar (mindestens) ein Urteil, das einen solchen Vertrag für Rechtswidrig weil Sittenwidrig erklärt hat.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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