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fhainer ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 20.02.2008 - 10:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mein Fall: Bei der A-Agentur ist mein Verlängerungsantrag ALG2 (Ende Dez 2007 in den Hausbriefkasten geworfen) nicht auffindbar. Das hat dazu geführt, dass Leistungen für Februar 2008 nicht angewiesen wurden. Gestern habe ich in der Agentur einen neuen Antrag ausgefüllt - Dazu wurde mir gesagt, dass laut neuem Gesetz vom 31.01.08 Leistungen nur noch ab Datum der Antragsabgabe gezahlt werden würden, ich aber natürlich Widerspruch einlegen könne. Die Bearbeitung des Widerspruchs würde allerdings wahrscheinlich Monate in Anspruch nehmen etc. - Auf meine Frage hin, wie ich denn die jetzige Situation lösen kann (Miete für Feb., Telefon mal abgesehen von den Lebenshaltungskosten etc.)wurde mir gesagt ich könne ein Darlehen beantragen...das möglicherweise gezahlt wird.

Von dritter Seite wurde mir nun gesagt, dass die Agentur mich nach aktueller Rechtsprechung darauf hätte hinweisen müssen, dass die Leistungserbringung eingestellt wird.

Was kann ich noch unternehmen? Danke vorab!




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 20.02.2008 - 13:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo fhainer,

kurze Frage vorweg: Warum mußtest du auf dem Amt einen neuen Antrag ausfüllen? Wo hast du die Kopie des Antrages, den du im Dez. 2007 in den Hausbriefkasten geworfen hast? DIE hättest du denen vorlegen sollen, mit der Aufforderung, dass sie sich davon eine Kopie machen sollen.

fhainer schrieb
    Bei der A-Agentur ist mein Verlängerungsantrag ALG2 (Ende Dez 2007 in den Hausbriefkasten geworfen) nicht auffindbar.

Ich gehe mal davon aus, dass du einen Zeugen benennen kannst, der bestätigen kann, dass du den Antrag eingeworfen hast. Außerdem: Sobald der Antrag im Hausbriefkasten der ARGE liegt, gilt er als zugestellt! Wenn die ihre Post nicht in Ordnung halten können, darf das nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden.

fhainer schrieb
    Dazu wurde mir gesagt, dass laut neuem Gesetz vom 31.01.08 Leistungen nur noch ab Datum der Antragsabgabe gezahlt werden würden

Eben! Du hast deinen Antrag Ende Dez. 2007 abgegeben, also liegt der Antrag seit der Zeit bei der ARGE, d. h. rechtzeitig.

fhainer schrieb
    Auf meine Frage hin, wie ich denn die jetzige Situation lösen kann (...)wurde mir gesagt ich könne ein Darlehen beantragen...das möglicherweise gezahlt wird.

Die ARGE ist hier in der Pflicht und kann sich hier m. M. nach nicht herausreden. Bis der Fall geklärt ist, wird das ALG II vorläufig weiter gezahlt. Da du durch Mietschulden von Obdachlosigkeit bedroht wärst und du keine Rücklagen hast, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, muß die ARGE hier sofort reagieren. Ein Verweis auf monatelange Bearbeitungszeiten ist m. E. absolut inakzeptabel.

@ Ottokar: Welchen Schritt sollte man hier als nächstes einleiten, um die ARGE auf Trab zu bringen?

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


fhainer ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 21.02.2008 - 09:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ein grosses Danke!

1. Natürlich habe ich mir KEINE Kopie des Antrags gemacht. In den vergangenen Jahren habe ich sehr oft den Hausbriefkasten benutzt. Dazu: Die Mitarbeiterin der Leistungsabteilung hat mich natürlich auch gefragt, wie ich denn meinen Antrag zugestellt habe. Auf meine Antwort "Hausbriefkasten", hat sie mich darauf hingewiesen, meine Anträge in Zukunft persönlich abzugeben bzw. per Einschreiben zu schicken. Meine abschliessende Frage, ob das dann bedeuten würde, das Post, die in den Hausbriefkasten geworfen würde abhanden kommen kann, wurde nicht beantwortet.

2. Einen Zeugen kann ich benennen! Da ich den Antrag unbedingt vor Jahresende loswerden wollte, hat mich ein Freund gefahren etc. - Der Antrag wurde am 27ten 2007 eingeworfen.

3. Mit wem spreche ich vorzugsweise bei der Agentur, wenn sich die Ansprechpartnerin in der leistungsabteilung verweigert?

4. Da ich ja nun einen neuen Antrag ausgefüllt habe (kommt das nun einem Schuldeingeständnis gleich?), denke ich, das ich nun auf den Bewilligungsbescheid warten muss um dann erst wieder Einspruch erheben zu können - oder kann ich schon jetzt etwas tun um meine Sache zu forcieren?

5. Ist jemandem das vorab benannte neue Gesetz zu den verlängerungsanträgen bekannt?

6. Angeblich soll es eine aktuelle Rechtspechung zur Mitteilungspflicht der Agentur geben, sprich man hätte mich darüber informieren müssen, das meine Leistungen ausgesetzt werden.

7. Ich befinde mich in einer Vollzeitweiterbildungsmassnahme. Legt allein nicht dieser Umstand nahe, dass es völlig absurd wäre, würde ich auf meine Leistungsansprüche verzichten?

Danke fürs lesen und mit-denken (schreiben)




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 21.02.2008 - 16:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


zu 1.
das wäre auch eher unüblich.

zu 2.
Prima! Dann hat das Amt ein Problem.

zu 3.
Mit dem Chef, der heist da entweder Amtsleiter (AA oder Optionskommune) oder Geschäftsführer (ARGE).

zu 4.
Nein, das ist kein Schuldeingeständnis.
Ich würde aber gleich ein Zusatzschreiben machen, in dem du den Sachverhalt schildern und deinen Freund als Zeugen benennen sowie die rückwirkende ALG II Zahlung ab 01.02.2008 fordern solltest, da du nachweislich nicht dafür verantwortlich bist, dass das Amt deinen Antrag verschlampt hat.

zu 5.
Das steht in der neuen Handlungsanweisung der BA zu § 37 SGB II in Rz 37.3:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- … dernis.pdf
Allerdings gilt das schon seit dem 20.11.2007.

zu 6.
Ist mir nicht bekannt. Geht auch nicht aus der o.g. Handlungsanweisung hervor.
Außerdem wurde deine Leistungen nicht ausgesetzt, sondern per 31.01.2008 beendet.

zu 7.
Nein. Das SGB II eröffnet dem Amt die Möglichkeit, dass du auch bei Wegfall des Leistungsbezugs solche Maßnahmen fortsetzen kannst.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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