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<Markus> unregistriert
| Erstellt am 20.01.2006 - 13:02 |  |
Hallo,
ein Bekannter von mir hat eine Wohnung gemietet, bei welcher von Anfang an die Jalousie eines Fensters defekt war.
Die Jalousie verdeckte das halbe Fenster und konnte nicht mehr nach oben oder unten gelassen werden.
Vor Unterzeichnung des Mietvertrages hat der Mieter mit dem Eigentümer vereinbart, dass die Jalousie auf Kosten des Eigentümers repariert wird.
Einige Zeit später schickte man ihm dann eine Firma, welche die defekte Jalousie reparieren sollte. Diese stellte aber fest, dass in meinem Fall nichts mehr reparierbar sei.
Der Vermieter ließ daraufhin die defekte Jalousie entfernen und will nicht für den Einbau eines neuen Exemplars aufkommen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Nachdem festgestellt wurde, dass die Jalousie nicht mehr reparierbar sei, wurde eine Demonatge bezahlt, jedoch nicht der Einbau einer neuen.
Hätte der Mieter ein Recht auf neue vom Vermieter bezahlte Jalousien?
lg, Markus
Aufgrund der auftretenden Thematik wird der Thread zum Allgemeinen Teil verschoben, was aber nicht weiter von Bedeutung ist, weil Übergänge ohnehin fließend sind. Falls jemand also nicht genau weiß, in welches Teilgebiet seine Anfrage gehört, ist das völlig egal; einfach reinstellen.
[Dieser Beitrag wurde am 23.01.2006 - 11:02 von Celsus aktualisiert]
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Celsus  administrator guest relations coordinator
         

Status: Offline Registriert seit: 17.10.2005 Beiträge: 384 Nachricht senden | Erstellt am 20.01.2006 - 14:41 |  |
2 Fragen:
Zahlt dein Bekannter für die Reparatur der Jalousie irgendein Entgelt? Bzw. ist die Miete deswegen höher geworden etc.?
Hätte er den Mietvertrag auch abgeschlossen, wenn ihr von vornherein ausgemacht hättet, dass der Vermieter die Jalousie nicht reparieren lässt? (wohl ja )
[wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.]
[Dieser Beitrag wurde am 23.01.2006 - 11:03 von Celsus aktualisiert]
Signatur Wer glaubt, er sei perfekt, hat aufgehört besser zu werden. |
<Markus> unregistriert
| Erstellt am 20.01.2006 - 17:47 |  |
Nein, er zahlt deswegen nicht mehr, der Vermieter macht das freiwillig. Aber es wurde ja vereinbart ... Wahrscheinlich hätte er die Wohnung auch mit defekter Jalousie genommen und diese selbst reparieren lassen.
Ich habe die übermäßigen Abstände rausgelöscht, bitte nicht allzu oft auf die Eingabetaste drücken 
[Dieser Beitrag wurde am 23.01.2006 - 11:03 von Celsus aktualisiert]
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Celsus  administrator guest relations coordinator
         

Status: Offline Registriert seit: 17.10.2005 Beiträge: 384 Nachricht senden | Erstellt am 23.01.2006 - 11:08 |  |
Na gut...
Dann bleibt nur mehr zu überlegen, wozu eine Auslegung nach dem hypothetischen Parteiwillen führt. Und hier würde ich sagen, hätten die Parteien - wenn sie von der Nichtreparierbarkeit gewusst hätten - dennoch durchaus vereinbart, dass halt dann der Vermieter eine neue Jalousie einbauen lässt. (Vor allem, wenn man davon ausgeht, dass bei den übrigen Fenstern auch Jalousien installiert sind und eine neue nicht viel mehr kostet als eine ev. Reparatur)
>>> Das heißt meines Erachtens besteht ein Anspruch auf diesbezügliche Erfüllung gegen den Vermieter.
Celsus
Signatur Wer glaubt, er sei perfekt, hat aufgehört besser zu werden. |
<Markus> unregistriert
| Erstellt am 24.01.2006 - 10:24 |  |
Vielen Dank!
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