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pfalz4gesetz 
Durchstarter
Status: Offline
Registriert seit: 12.09.2007
Beiträge: 27
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Erstellt am 18.09.2008 - 11:45
mal wieder (wie oft noch?) wollen die mein Geld kürzen!
Folgendesist passiert:
Ich hatte bis zum 01.09.2008 einen Minijob bei einer Firma und habe dort wegen schlechter Zahlungsmoral aufgehört.
Die Arge will nun einen Verdienstnachweis für August. Habe im August gar keines bekommen.
Also ohne Geld keinen Nachweis!
Ich habe die Monate davor (wenn überhaupt) eh mein Geld in Bar (ohne Quittung) erhalten.
W E R (ist so lieb) und hilft mir ein nettes Schreiben nun für die Arge aufzusetzen?
Vorab vielllllen DANK 
Eure S.
Wolf27 
Moderatorin




Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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Erstellt am 18.09.2008 - 21:09
dann versuche ich mal mein Glück ![]()
===Beginn Beispiel===
Absender
Anschrift
Datum
Ihr Schreiben vom xx.xx.2008
- Verdienstbescheinigung für August 2008 -
BG-Nr.: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o. g. Schreiben, bei mir eingegangen am xx.xx.2008, fordern Sie mich auf, meine Verdienstbescheinigung für August 2008 einzureichen.
Da ich von der Fa. xyz im Monat August gar keinen Lohn erhalten habe, wurde mir dementsprechend auch keine Verdienstbescheinigung ausgestellt. Mir ist es daher nicht möglich, Ihnen dieses Dokument zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichem Gruss
(deine Unterschrift)
===Ende Beispiel===
Ich hoffe, du kannst es so verwenden. Sollte die ARGE daraufhin Ärger machen, melde dich einfach nochmals.
LG Wolf
Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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Erstellt am 19.09.2008 - 14:11
Hierdurch sind die Grenzen meiner Mitwirkungspflichten gemäß § 65 SGB I überschritten.
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---
pfalz4gesetz 
Durchstarter
Status: Offline
Registriert seit: 12.09.2007
Beiträge: 27
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Erstellt am 23.09.2008 - 07:17
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