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Tana12 ...
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...   Erstellt am 21.10.2008 - 03:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo!
Ich bin ein neues Mitglied und habe eine dringende Frage zur Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft! ...
Wird man sofort als Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft "abgestempelt" sobald ein gemeinsames Kind da ist??? Danke im Voraus für Eure Antworten ...




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 21.10.2008 - 12:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


... und man zusammenlebt: ja, siehe § 7 Abs. 3a SGB II.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Tana12 ...
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...   Erstellt am 22.10.2008 - 00:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo!
Zur Zeit lebe ich mit meinem Kind allein in einer ca. 45 qm großen Wohnung. Ab 1. Januar 2009 könnte ich in eine größere Wohnung ziehen. Der Haken bei der ganzen Sache ist nur, das diese Wohnung im Haus des Kindsvaters ist und er auch der Vermieter wäre. (Deshalb auch meine vorherige Frage zu - gemeinsames Kind daher gleich Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft?) Würde ich durch diesen Umzug Nachteile bekommen oder kann ich getrost umziehen, da wir uns weder finanziell noch sonst wie gegenseitig unterstützen? Nochmals vielen Dank im Voraus für Eure Antworten ...




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 22.10.2008 - 13:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn ihr räumlich vollkommen getrennte Wohnungen habt, lebt ihr definitiv nicht zusammen.
Natürlich kann da die ARGE anderer Meinung sein, da müsste dann gegebenenfalls mittels Hausbesuch das Gegenteil bewiesen und/oder vor Gericht geklärt werden.





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Tana12 ...
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...   Erstellt am 22.10.2008 - 14:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ottokar schrieb

    Wenn ihr räumlich vollkommen getrennte Wohnungen habt, lebt ihr definitiv nicht zusammen.
    Natürlich kann da die ARGE anderer Meinung sein, da müsste dann gegebenenfalls mittels Hausbesuch das Gegenteil bewiesen und/oder vor Gericht geklärt werden.


. . . das sehe ich eigentlich genauso, aber die SB in der Leistungsabteilung war da wirklich ganz anderer Meinung. Sie meinte, wenn wir z.B. gesehen würden wie wir mit meiner Tochter in den Tierpark gehen oder ähnliches dann wäre dies trotzdem eine Verantw.- u. Einstehensgemeinschaft. Auch würden Nachbarn befragt werden und wenn die uns zusammen sehen dann wäre diese V.-u.E. auch erwiesen. Ganz aus dem Weg gehen können wir uns aber nicht da ja z.B. auch der Garten (zum Spielen für meine Tochter, Wäsche aufhängen, Auto abstellen) mit genutzt würde. Auch ein Waschraum würde gemeinsam genutz, natürlich mit getrennten Maschinen u. eigenem Wasserzähler/Stromabrechnung. Ich weis ja nicht was man noch alles so beachten muss um nicht als V.-u. E. zu gelten, aber ich möchte auf keinen Fall ein Risiko eingehen und mich deshalb vorher genau informieren. Nicht das ich den ganzen Umzug mache und dann nur Schwierigkeiten bekomme. Gut das es so ein tolles Forum gibt wo einem schon vor eventuellen Fehlern geholfen wird!




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 22.10.2008 - 14:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die SB kann nicht ihre eigenen Gesetze aufstellen! Und das mit den Tierpark ist ganz großer Blödsinn!
Für eine Verantw.- u. Einstehensgemeinschaft hat der gesetzgeber in § 7 Abs. 3a SGB II ganz klare Voraussetzungen festgelegt. Wenn die SB sich nicht daran hält, macht sie sich strafbar.





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Tana12 ...
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...   Erstellt am 22.10.2008 - 14:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das beruhigt schon mal ungemein.
Also notfalls auch bis vors Gericht kämpfen, um zu beweisen, das wir uns wirklich nicht finanziell unterstützen?




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 22.10.2008 - 15:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ja.





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