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marioHH 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 16.05.2008
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 16.05.2008 - 15:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Moin Moin!!
Ich habe da mal eine Frage,gibt es Gerichtsurteile
wenn der/die Sachbeabeiter/in (ARGE Bramfeld)
falsche Leistung berrechnet das man das zuviel ausgezahlte nicht mehr zurückzahlen muß ???
Also etwas genauer! Ich lebe in einer Bedarfgemeinschaft, und meine Partnerin hat Alg2 bezogen ich mußte jeden Monat meine Lohnabrechnung einreichen (was ich auch immer tat)dann wurde halt berrechnet und uns wurde die diverrenz überwiesen! Irgendwann kam auch die erste Zahlungsaufforderung von der Regionadierektion Nord das ich zahlen soll!!! das wurde so schlimm das wöchendlich so ein Schreiben kam!!! Als ich alles Überprüfte, stellte ich fest das da was nicht stimmt.(mir wurden Leistungen berrechnet von denen ich nichts weiß)Als ich die Sachbearbeiterin darauf ansprach stellte sie auf stuhr!!! Ich wurde rausgeschickt und ich höhrte wie sie zu ihren "kollegen" (darunter auch der Teamleiter)sagte :,, Ich habe nie eine Einweisung für das berechnungssystem gehabt,auf dieses Learning by doing habe ich keinen Bock mehr!!"sagte. Eine beschwerde meines Seitens aus folgte,worauf hin ich NUR ein Entschuldigungsschreiben vom TL bekommen habe!!!! Das Ende vom Lied ist, das ich jetzt Post vom Zollamt bekommenhabe und soll fast 1600€ zahlen !!!!! Was kann ich da machen??? Man muß noch dazu sagen das diese ARGE schon zwei Negative Medienberichte hatte!!!! Für jeden rat wäre ich sehr Dankbar!!!!




Wolf27 ...
Moderatorin
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Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 16.05.2008 - 15:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Mario,

leider bist du hier im falschen Bereich gelandet. Nach deinem nächsten Posting werde ich deinen Thread in den Bereich "Fragen & Antworten zu Hartz IV" verschieben.

Jetzt zu deiner Anfrage. Ich rekapituliere mal:

1) Du lebst mit deiner Freundin in einer BG.
2) Deine Freundin erhält ALG II - du jedoch nicht!?
3) Um die Berechnungen der ARGE nachvollziehen zu können, benötigen wir ein paar mehr Daten:
a) deinen Brutto- und Nettolohn
b) Kaltmiete/Nebenkosten/Heizkosten
c) Welche Leistungen und in welcher Höhe wurden fälschlich angerechnet?
d) Mit welcher Begründung fordert die Regionaldirektion Nord Geld zurück?
e) Was hat das Zollamt geschrieben?

Mein Kollege wird sich die Daten und Zahlen dann mal vornehmen. Falls er noch andere Fragen hat, wird er sie hier reinschreiben.

@ Ottokar: Da das Zollamt sich schon eingeschaltet hat, denke ich mal, dass Eile geboten ist!?

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
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Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 17.05.2008 - 12:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Stellt sich die Frage, was das Zollamt, das ja vollkommen andere Aufgabengebiete hat, hier will?





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Maultasche ...
Super Star
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Status: Offline
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 237
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...   Erstellt am 21.05.2008 - 18:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das Zollamt ist zuständig für die Vollstreckung zahlungsunwilliger Hartzer.

Mit uns sollen doch so viele wie möglich beschäftigt sein.

Wenn schon für uns keine Arbeitsplätze geschaffen werden, dann wenigstens für Behörden.





Signatur
Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit

Dino 
Super Star
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Status: Offline
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 303
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...   Erstellt am 21.05.2008 - 22:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Maultasche schrieb

    Das Zollamt ist zuständig für die Vollstreckung zahlungsunwilliger Hartzer.

    Mit uns sollen doch so viele wie möglich beschäftigt sein.

    Wenn schon für uns keine Arbeitsplätze geschaffen werden, dann wenigstens für Behörden.


Hallo
Ironie on
Ach deswegen war ein Mitarbeiter vom Grünflächenamt hier bei uns zum Kaffee?
Ich dachte schon als alter Bekannter hat er mal eben Durst gehabt
Der war von der Arge beauftrag uns nach den Millionen in der Blumenvase zu fahnden....
Ironie off

Wie schrieb mir mal eine Kundige?
Ohne Gerichtsbeschluß kann nur die Exikutive bei mir auftauchen und pfänden. Seltsamerweise versuchte das damalige Sozialamt so etwas und kam zuspät. Legte nur Hartz4 Bescheid vor und der Mensch ging.

Verstehe einer unsere Behörden

Dino





Signatur
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Auch bei Hartz4!


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