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ratlos  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 30.10.2007 Beiträge: 90 Nachricht senden | Erstellt am 19.09.2008 - 18:11 | |
Hallo, in dem heutigen Urteil wurde ja nun festgestellt, dass die Arge die Kontoauszüge von 3 Monate einsehen darf. Warum verlangt sie von mir 6 Monate. Kann ich mich darauf berufen und nur 3 Monate einreichen?
Vielen Dank ratlos
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LeRouge unregistriert
| Erstellt am 19.09.2008 - 21:41 | |
@ratlos,
Das kommt nur deswegen weil du noch verdächtiger bist als alle anderen.
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Revolutionjetzt  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 13.11.2007 Beiträge: 293 Nachricht senden | Erstellt am 19.09.2008 - 22:10 | |
...ja wir stehen ab sofort alle unter Generalverdacht Leistungsmissbrauch zu betreiben!!!!  
Armes Deutschland, wie kann so ein Richter solch eine gravierende negative Entscheidung für die Hartz4 Leute treffen???
Ist mir wirklich komplett unverständlich,nun sind den ARGEN Türe und Tore geöffnet und können die Menschen noch mehr schikanieren und das noch mit "Richterlichen Beschluss""  
Könnte es sein das der Vorsitzende Richter ein bestimmtes Parteibuch hat?? 
[Dieser Beitrag wurde am 19.09.2008 - 22:11 von Revolutionjetzt aktualisiert]
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LeRouge unregistriert
| Erstellt am 19.09.2008 - 22:52 | |
Und Konto-Auszüge verhindern auch kein Leistungsmissbrauch wenn es denn einer drauf anlegt,aber weil die ARGEN genau wissen das es hinten und vorne nicht reicht mit 350€, sind eben alle verdächtig die noch leben, trotz eine viel zu geringe Leistung.
Nur die Reichen gehen eben nicht unter, die werden auch ohne Konto-Auszüge mit Steuergelder geholfen,
( hallo ich bin die Bank von Amerika )
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2008 - 01:06 | |
Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland schrieb
Damit hat das Bundessozialgericht amtlich besiegelt, dass Hartz IV-Bezieher per se unter dem Generalverdacht des Missbrauchs stehen. Die obersten Richter wissen anscheinend nicht wie beschämend und demütigend das halbjährige Ritual der Vorlage von Kontoauszügen ist. Aufgrund der äußerst geringen Missbrauchsquote bei Hartz IV bleibt diese Entscheidung unverständlich. Die Kassler Richter haben nach unserer Ansicht auch eine gefährliche Entwicklung im Schutz der Privatsphäre eingeleitet. Menschen die arm sind und Sozialleistungen beziehen müssen, genießen nur einen Minimaldatenschutz. |
Und nicht nur das! Das BSG hat mit diesem Urteil den "gottgleichen" Status der SachbearbeiterInnen bestätigt, von dem diese ja schon immer dachten, sie hätten ihn. Hier wird dem Machtmißbrauch Tür und Tor geöffnet, ohne Rücksicht auf Verluste. Denn es wird nicht lange dauern, bis der erste Versuch unternommen wird, auch die gebilligten Schwärzungen zu verhindern. Wie wird das BSG dann wohl urteilen?
So wird Stückchen für Stückchen die Selbstbestimmung ausgehebelt, Grundrechte beschnitten und, wie in alten Zeiten, der Hilfebedürftige zum Bittsteller degradiert. Angewiesen auf das Wohlwollen und die Gnade des Staates ...ähm des/der SB, die nun noch öfter ungestraft mit der Peitsche knallen dürfen. Schließlich müssen wir ja froh sein, dass uns vom grossen Kuchen ein paar Krümel zuteil werden.
Ich könnte 
@ LeRouge: Recht hast du! Denn die, die es darauf anlegen, werden wohl kaum so blöd und/oder blauäugig sein, das über ihr Konto laufen zu lassen.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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LeRouge unregistriert
| Erstellt am 20.09.2008 - 12:26 | |
@ wolf ,
Es geht doch nur drum, die Hängematte so unbequem wie möglich zu machen, (das wird von den Politiker offen zugegeben)mann will die Leute zur Arbeit Peitschen,
Hätte auch nix dagegen wenn denn genug (ausreichend bezahlte) arbeit vorhanden wäre.
Und der Kontoauszug interessiert ehr weniger,es ist nur ein Instrumentarium um der KUNDE zu demütigen,ein von viele.
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Revolutionjetzt  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 13.11.2007 Beiträge: 293 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2008 - 13:21 | |
Appropos "Kunde" Ich habe bis zu meiner Berufsunfähigkeit im Einzelhandel geschuftet und weiss wie man "Kunden" behandeln sollte!!!! Aber die ARGEN interessiert das keine Bohne!!! Der Name "Kunde" sollte durch "Sklave" ersetzt werden,denn das trifft den Nagel doch immer mehr auf den Kopf!!! "Enrechtet,geknechtet und Vogelfrei!!!!
Die SB in den ARGEN spielen sich ja schon länger als "Halbgötter " auf, nach diesen skandalösen Urteil haben sie absolute MACHT über ihre "Sklaven"...ääähh ich meinte natürlich "Kunden"!! 
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Boot Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 16.07.2008 Beiträge: 19 Nachricht senden | Erstellt am 22.09.2008 - 01:24 | |
Wenn man Hartz IV Empfänger ist, und ich bin es weiss Gott ungern, aber kann es momentan nicht ändern, muss ich mir solch eine Erniedrigung gefallen lassen? 
[Dieser Beitrag wurde am 22.09.2008 - 01:25 von Boot aktualisiert]
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LeRouge unregistriert
| Erstellt am 22.09.2008 - 01:51 | |
Hallo Boot ,
Da du momentan in das Falsche Boot sitzt kanst mal ein von den Hebeln ausprobieren,
aber ich denke du sitzt an den Kurzen H..
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Boot Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 16.07.2008 Beiträge: 19 Nachricht senden | Erstellt am 22.09.2008 - 02:02 | |
Leider...
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