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HamburgerIn Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 24.11.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 25.11.2007 - 01:01 | |
Hallo, ich wollte mal fragen ob sich einer mit "urlaubsanträgen" bei Hartz Iv auskennt.
Mir wurde mal gesagt die Arge bezahlt n gewissen Teil zum Urlaub dazu, was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann. Persönlich fragen will ich auch nicht, da komme ich mir dann stets so klein und "frech" vor.
Ich bin seit nun etwas mehr als 2 Jahren AL und habe in der Zeit keinen rechten Urlaub gehabt, würde aber gerne ein paar Tage wegfahren (hab da versch. Sachen in "Aussicht", die auch nicht sonderlich teuer wären).
Bislang habe ich "nichts" extra von der Arge bekommen. Anträge auf n neuen Kühlschrank und n neuen Staubsauer würden abgelehnt, Geld für Erstausstattung der ersten Wohnung habe ich nicht bzw viel zu spät beantragt und nicht bekommen.
bin über jede helfende Antwort dankbar
Signatur keine |
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 25.11.2007 - 02:36 | |
Hallo Hamburgerin,
hier mal ein Link, wo alles genau erklärt ist: ALG II + Urlaub
Du kannst/solltest den Antrag schriftlich einreichen, denn dann ist auch gewährleistet, dass dir die Genehmigung schriftlich vorliegt. Sollte es zu Problemen kommen, hast du dann wenigstens etwas in der Hand.
Deinen Urlaub musst du jedoch alleine finanzieren. Soweit mir bekannt, gibt es da keinen Zuschuss.
Ganz wichtig: SOFORT nach der Rückkehr beim SB/Fallmanager melden, sonst droht Kürzung!
Hamburgein schrieb
...Geld für Erstausstattung der ersten Wohnung habe ich nicht bzw viel zu spät beantragt und nicht bekommen. |
Eine Erstausstattung kann man nicht zu spät beantragen. Wurde dies damals mit dieser Begründung abgelehnt?
LG Wolf
[Dieser Beitrag wurde am 25.11.2007 - 02:39 von Wolf27 aktualisiert]
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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HamburgerIn Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 24.11.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 25.11.2007 - 20:40 | |
Ja, es wurde damit begründet.
Ich habe im August 2006 meine erste, eigene Wohnung bezogen und im September habe ich einen 1€-Job angetreten, der bis Juli 2007 ging. Kurz nach Ende des 1€-Jobs bin ich zur zuständigen Arge und wollte finanzielle Mittel zur Erstausstattung beantragen (mir fehlen u.a. Lampen, was gerad jetzt im Winter auffällt). Es hiess das wäre zu spät beantragt worden.
Ebenso wurde mir leider kein neuer Kühlschrank und auch kein neuer Staubsauer finanziert. Der K. ging mir im Hochsommer kaputt, Staubsauger hatte ich nie einen, den lieh ich mir immer. Und da ich nach dem 1€-Job endlich "Ruhe" hatte, konnte ich alles machen.
Bei K. & S. hiess es, ich würde genügend geld bekommen, so das ich mir, zusammengespart, neue Geräte anschaffen könne. Ich hab dann meine Familie um Unterstützung gebeten
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Also, Urlaub sieht dann ja schlecht aus, denn derzeit bin ich ohne Partner, habe keine eigene Kinder und meine Familie wohnt in Hamburg/Umland. Für Nichten/Neffen wird das mit den Ferien sicherlich nicht gelten, von daher werde ich mich wohl damit anfinden, wieder mal in die "röhre" zu schauen, sollte ich nicht bald mal n Job finden
Signatur keine |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 26.11.2007 - 10:30 | |
Hallo Hamburgerin,
meiner Meinung nach hat man dir hier ziemlichen Blödsinn erzählt. Es ist nicht entscheidend, wann du den Antrag stellst, sondern ob ein Bedarf vorliegt. Dies war/ist ja bei dir der Fall.
Lies mal hier im Forum unter "Hinweise und Ratgeber" den Ratgeber Umzug. Hier insbesondere den Punkt 6 beachten!
@Ottokar: Die Widerspruchsfrist ist ja schon abgelaufen. Kann man hier noch mit einem Überprüfungsantrag weiter kommen oder was würde sich anbieten?
LG Wolf
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Engel  Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2007 Beiträge: 33 Nachricht senden | Erstellt am 26.11.2007 - 15:14 | |
Hallo Hamburgerin
Unterstützung bei der Familie geholt?? heißt das etwa Geld geliehen und dann gekauft - das wäre ganz übel - den dann hast du es ja und es besteht kein Bedarf mehr - und für das geliehene Geld ( Bedarf der Rückzahlung)bekommst du nichts von der Arge
Gruß Engel
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 26.11.2007 - 18:18 | |
Bekommen kann man alles das als Erstausstattung, was man bis dahin noch nicht hatte. Geht aber Kühlschrank oder Staubsauger kaputt, muss man diese Geräte aus dem Regelsatz anschaffen. Allenfalls kann man ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II beantragen.
Auch wenn man sich ein Darlehen geholt hat, eine rechtswidrige Ablehung der ARGE bleibt rechtswidrig.
Da der Betroffenen dieses Darlehen nur aus seinem ALG2 zurück zahlen konnte, besteht die Forderung gegen das Amt immer noch, da das ALG2 dafür nicht da ist. Unabhängig davon besteht immer noch ein Bedarf in Höhe des Darlehens, das noch nicht zurückgezahlt wurde.
Ansonsten so wie Wolf27 schreibt.
War die Ablehnung rechtswidrig, Stelle einen Überprüfungsantrag gegen den Ablehungsbescheid.
Lies dazu mal den "Ratgeber Überprüfungsantrag nach SGB X § 44" hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber".
Begründe, warum die Ablehnung seinerzeit klar rechtswidrig war, z.B. da allein das Bestehen eines Bedarfes zählt, nicht wann dieser Bedarf entsteht oder der Antrag deswegen gestellt wird.
Lies dazu mal den "Ratgeber Umzug" hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber" und dort den "Hinweis 6".
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 27.11.2007 - 03:48 | |
Hallo Ottokar,
wenn etwas noch gar nicht da gewesen ist...
HamburgerIn schrieb
Staubsauger hatte ich nie einen |
...dann muss das doch nicht aus dem Regelsatz angeschafft werden?!
Bei dem kaputten Kühlschrank verstehe ich das ja noch, weil der schon vorher da war, aber nicht beim Staubsauger. Meiner Meinung nach ist das Erstbedarf.
Korrigiere mich bitte, falls ich da falsch liege. Danke!
LG Wolf
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 27.11.2007 - 15:47 | |
Bitte richtig lesen Wölfchen 
besonderst den 1. Satz.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 27.11.2007 - 16:01 | |
Habe ich brav gemacht 
Hatte aus deinem 2. Satz den Schluss gezogen, dass Du das falsch verstanden hättest. Alles klar jetzt!
Wölfchen grüsst Ottokar
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