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Momma2008  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.02.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 19.02.2008 - 21:06 | |
Ich hab da noch eine Frage, ich habe eine 2 Zimmer Wohnung für mich und mein Kind (11 Jahre alt ) muß €401,64- Warmmiete und einen Stellplatz €10,99 noch extra dazu die zur der Wohnung gehört bezahlen und bekomme als anerkannte Unterkunftskosten von der ARGE €385,98-, also muß ich ja den Rest von der Miete, von dem Geld was ich für die Hilfe zum Lebensunterhalt bekomme, dafür ausgleichen, hat das so seine Richtigkeit?
Möchte nur gerne Wissen ob das alles so richtig ist. Bevor ich es vergesse ich wohne in NRW
Meine Nettokaltmiete ist €222,64
Vorauszhlg. f. Betriebskosten €49,00
Vorauszhlg. f. Wärmeversorgung €87,00
Vorauszhlg. f. Wasserversorgung €43,00
ergibt €401,64
+ Stellplatz €10,99 alles zusammen €412,63, Stellplatz gehört zur Wohnung, muß mit gemietet werden.
Mein ARGE-Bescheid über die Berechnung der Unterkunftskosten lautet:
+ zu berücksichtigende Miete €314,64
+ zu berücksichtigende Heizkosten €87,00
- Bereinigung Heizkosten €15,66
anerkannte Unterkunftskosten €385,98
ergibt bei 2 Personen in Haushalt einen Unterkunftskostenanteil je Person €192,99
so steht das in meinen Bescheid
Also was ich im Monat bekomme ist ALG II €579,63
und meine Tochter ( 11 Jahre ) Sozialgeld €244,64
zusammen €824,27 davon muß ich die Miete, Strom €70,00 und was noch so anfällt von bezahlen.
Hoffe Sie können da was mit anfangen und ich bedanke mich das Sie es sich anschauen.
Mit freundlichen Gruß
Momma
[Dieser Beitrag wurde am 20.02.2008 - 16:59 von Momma2008 aktualisiert]
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 19.02.2008 - 23:38 | |
Hallo Momma,
deine Beträge enthalten ein Differenz, die ich mir so nicht erklären kann. Bitte schreib mal die Kosten getrennt auf:
* Nettokaltmiete
a) lt. Mietvertrag
b) lt. ARGE-Bescheid
* Nebenkosten
a) & b) wie oben
* Heizkosten
a) & b) wie oben
Mußte die Garage mitgemietet werden, da diese untrennbar mit der Wohnung verbunden ist oder hättest du die Wohnung auch ohne Garage anmieten könnnen?
Beantworte mal die Fragen bitte.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 20.02.2008 - 18:37 | |
Die Berechnung ist so korrekt.
Die Differenz ergibt sich aus den Kosten für den Stellplatz: 10,99€, der wird von der ARGE nicht bezahlt.
Der Anteil an den Heizkosten für Warmwasser: 18% = 15,66€ sind als Haushaltenergie im Regelsatz enthalten.
Nochmal zum Stellplatz:
das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat in seinem Beschluß vom 20.11.06, AZ: L 2 B 178/06 AS ER, ausgeführt, dass Aufwendungen für die Anmietung eines Stellplatzes dann Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II sind, wenn eine Wohnung ausschließlich mit einem Stellplatz vermietet wird und der Vermieter diese Kosten laut Vertrag verlangt.
I.d.R. wird das Amt hier zuerst eine Untervermietung des Stellplatzes verlangen. Nur wenn der Mieter seine diesbezüglichen Bemühungen nachweist, eine Untervermietung aber nicht möglich ist, z.B. weil sich kein Mieter findet oder der Vermieter eine Untervermietung des Stellplatzes verweigert, kann man die Übernahme dieser Kosten fordern.
Hier solltest du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und unter Hinweis auf das o.g. Urteil die Übernahme der Stellplatzkosten fordern.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 20.02.2008 - 18:44 | |
@ Ottokar:
Übersehe ich da was oder fehlt in der Berechnung der Zuschlag für Alleinerziehende?
Stellplatz und Warmwasser hatte ich schon berücksichtigt, aber trotzdem meine ich, da fehlt was. 
LG Wolf
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 20.02.2008 - 20:04 | |
@Wolf27:
ich komme nur auf geringe Differenzen, hier nochmal genau:
Mutter
Regelsatz: 347€
Mehrbedarf alleinerziehend: 42€
KdU: 192,99€
ALG II ges. = 581,99€
Kind
Regelsatz: 208€
KdU: 192,99€
ges. 400,99€
KiGe: -154€
ALG II ges. = 246,99€
Woher die Differenzen bei Mutter (581,99€ - 579,63€ =) 2,63€ und Kind (246,99€ - 244,64€ =) 2,35€ kommen, kann ich nicht erkennen.
Das sollte man nochmal beim Amt hinterfragen.
Die Stromkosten von 70€/Monat erscheinen mir für 2 Personen sehr hoch, das bezahle ich mit 4 Personen nicht. Hier solltest du prüfen, ob du Stromfresser im Haushalt hast und einen günstigeren Tarif bei einem anderen Anbieter findest.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 21.02.2008 - 01:40 | |
Alles klar, Ottokar! Ich hatte das KiGe nicht berechnet. 
LG Wolf
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 21.02.2008 - 02:15 | |
@ bonny72:
Es wird leider sehr unübersichtlich, wenn in einem fremden Thread eine neue Frage gestellt wird, auch wenn sie zum Thema passt. Deine Beiträge werden später nicht mehr gefunden, was die Beantwortung etc. fast unmöglich macht. Zudem ist es auch nicht sehr höflich.
Bitte eröffne für deinen Beitrag ein neues Thema. Sobald dies geschehen ist, lösche ich dein Posting hier. Vielen Dank!
LG Wolf
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